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2123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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g ir- gendwelcher öffentlichen oder privaten Sachen strafbar sein. Belangt könnte also etwa auch werden, wer mit schmutzigen Schuhen ein öffentliches oder privates Lokal betritt oder wer in einer Gaststätte Zugänglichkeit. So stehen beispielsweise Einkaufscenter in privatem Eigentum, sind aber öffentlich zugänglich (z.B. Metalli-Center). Bei privaten und nicht öffentlich zugänglichen Bauten oder Anlagen44 muss auch vor dem Hintergrund, dass private Sicherheitsunterneh- men keine Gewähr für eine rechtsgleiche und willkürfreie Ordnungsbussenerhebung bieten. Den Privaten (inkl. privaten Sicherheitsdiensten) steht es
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2165.08a - Synopse
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der polizeilichen Aufgaben ernsthaft ge- fährdet ist, zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen oder wenn die nachträgliche Information der betroffenen Person in keinem Ver- hältnis
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2165.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Information, schränkt sie ein oder schiebt sie auf, wenn a) dies wegen überwiegender öffentlicher oder privater Interessen erfor- derlich ist; b) oder die Information den Zweck einer Strafuntersuchung oder eines auf, soweit a) ein formelles Gesetz dies vorsieht; b) dies wegen überwiegender öffentlicher oder privater Interessen erfor- derlich ist; c) dadurch die Erfüllung der polizeilichen Aufgaben ernsthaft gefährdet
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2188.2 - Antwort des Regierungsrates
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wenigen Einkünfte und Vermögenswerte gelten. Konkret wäre also in diesen Fällen jeweils nur noch die private Liegenschaft (Eigenmietwert) hier steuerpflichtig, nicht aber alle übrigen Einkünfte oder Vermögenswerte nicht zuverlässig abschätzen kö n- nen, wie viele Tage sie im kommenden Jahr aus beruflichen oder privaten Gründen in wel chem Staat verbringen werden. Seite 6/8 2188.2 - 14229 Aus diesen Gründen kann und grossem Stil. Die Abgrenzung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (Quasi-Wertschriftenhandel) zur privaten Vermögensverwaltung ist hierbei fraglich. Können Personen welche im grossen Stil Wertschriftenhandel
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2194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bedeutung des privaten Arbeitsvertragsrechts für die öffentlichen Dienstverhältnisse geführt. Es gibt vermehrt Stimmen, die eine Unterstellung der öffentlichen Dienstverhältnisse unter das Privatrecht grundsätzlich tnis zwischen Staat und seinen Angestellten durchge- hend öffentlich-rechtlicher und nicht privatrechtlicher Natur sein muss, zumal insbesondere die Verfahrensgarantien (rechtliches Gehör, Verhältnismässigkeit sowie der Ferien. Hier sollen Spezifizierungen bzw. Abweichun- 1) vgl. z.B. Marco Donatsch, Privatrechtliche Arbeitsverträge und der öffentliche Dienst, in: Ju s- letter 3. Mai 2010 Seite 10/18 2194.1
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2193.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den Business Park Zug für Jungunternehmen in Steinhausen führt. Zudem gibt es ve r- schiedene von privaten Organisationen in Zusammenarbeit mit dem Kanton angebotene Dienstleistungen wie das Labornetzwerk
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2203.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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-LAN einzurichten. Begründung: Durch diese Installation soll es den Ratsmitgliedern möglich sein, private Geräte wie Pads so- wie Laptops im Saal zu nutzen. Dadurch können Parlamentarierinnen und Parlamentarier
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2203.1 - Postulatstext
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W-LAN einzurichten. Begründung: Durch diese Installation soll es den Ratsmitgliedern möglich sein, private Geräte wie Pads s o- wie Laptops im Saal zu nutzen. Dadurch können Parlamentarier und Parlamentarier
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2210.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2210.1 Laufnummer 14218 Kantonsratsbeschluss betreffend Projektierungskredit für die Instandsetzung und Erweiterung des Ausbil- dungszentrums Schönau auf dem GS 2257, Lorzenstrasse 4, Cham
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2210.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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gesamte Parkplatzfläche zwingend benötigt, da die Nutzerinnen und Nutzer in der Regel mit dem Privatfahrzeug ei n- rücken müssen (Material, schlechte ÖV-Erschliessung). Die Kommission nahm zur Kenntnis