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1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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aufrecht erhält. Würden Privatschulen dieselbe Norm- pauschale wie die Gemeinden erhalten, würde dies praktisch einer Verdoppelung des bisherigen Beitrages an die Privatschulen bedeuten, was die Aufwendungen .....................................................................................68 8.11 Privatschulen obligatorische Schulzeit .....................................................70 8.12 Psychomotorische / Logopädie - Psychomotorik - Lehrerweiterbildung intensiv (Besoldungskosten) - Musikschule - Privatschulen Bei den Sonderschulen soll die Zuweisungskompetenz neu beim Kanton liegen. Zusätzliche Beiträge
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1483.01a - Beilagen
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(Pauschale 50:50) 7'825 7'825 -193 193 7'442 8'018 168 1 22 -14 -25 25 -16 14 25 -1 -6 - 193 Privatschulen oblig. Schulzeit (Kanton Pauschale 25 %) 1'126 - - - 1'126 - Keine finanziellen Auswirkungen für (Pauschale 50:50) 7'635 7'635 -193 193 7'442 7'828 168 1 22 -14 -25 25 -16 14 25 -1 -6 - 193 Privatschulen oblig. Schulzeit (Kanton Pauschale 25 %) 951 - - - 951 - Keine finanziellen Auswirkungen für die Musikschule (Pauschale 50:50) 7'504 7'504 -62 62 7'442 7'566 135 40 3 -1 -47 30 -38 4 -20 9 -53 - 62 Privatschulen oblig. Schulzeit (Kanton Pauschale 25 %) 978 - - - 978 - Keine finanziellen Auswirkungen für die
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1483.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kinder von der öffentlichen Schule in eine Privatschule zu überweisen, bezahlt doch der Kanton bei Schülerinnen und Schülern, die von ihren Eltern in eine Privatschule geschickt werden, gemäss § 78 Abs. 2 nur Normpau- schale bezahlt werden soll, wenn eine Gemeinde Kinder zur Erfüllung der Schul- pflicht einer Privatschule zuweist. Die Kommission hat einstimmig entschieden, § 78 Abs. 1 in der bisherigen Fassung zu belassen nach Antrag des Regierungsrates die gemeindlichen Schu- len, die gemeindlichen Musikschulen, die Privatschulen (allerdings neu geregelt durch eine Schülerpauschale), die Sonderschulen und die Lehrmittel sein
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1483.02 - Antrag des Regierungsrates
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Gemeinde gemäss Leistungsvereinbarung auf- zuwenden hat. 4 Werden Schüler aus sozialen Gründen einer Privatschule zugewiesen, die nicht als Sonderschule im Sinne der entsprechenden interkantonalen Ver- einbarung
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1483.03a - Beilage
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(Pauschale 50:50) 7'825 7'825 -193 193 7'442 8'018 168 1 22 -14 -25 25 -16 14 25 -1 -6 - 193 Privatschulen oblig. Schulzeit (Kanton Pauschale 25 %) 1'126 - - - 1'126 - Keine finanziellen Auswirkungen für
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1481.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Kosten hier keine Rolle spielen. Interessengemeinschaft Erdverlegung Hochspannungsleitung Baar - Private Grundeigentümer haben gegen das Urteil des Bundesgerichtes eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof Dübendorfer vor der Raumplanungskommission erklärte (aus verfahrensrechtli- chen Gründen konnten nur private Grundeigentümer diese Beschwerde einrei- chen und nicht die Gemeinde Baar). - Die Interessengemeinschaft sverfahren für den Bau der Leitung ist abgeschlossen, ebenso das Enteignungsverfahren gegen die privaten Grundeigentümer und die Gemeinde Baar für die Beanspruchung der Grundstücke. Die Leitungsbetreiber
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1344.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Bund zurück erstattet. Bei der Denkmalpflege stellen wir fest, dass die Beiträge an Gemeinden und Private die budgetierten Zahlen um insgesamt rund 200'000 Franken überschreiten. Als Begründung wird angegeben geregelt. Die Teilschule Zug wird im Auftrag des Kantons durch die Schulen St. Michael, also durch eine private Trägerschaft, betrieben. Die ganze Konstruktion ist komplex und die finanzielle Entwicklung ist noch
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1335.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sammlung von Geld bei Industrie, Handel, Finanzinstituten, dem Gewerbe, der öffentlichen Hand, Privatpersonen und Stiftun- gen für Entwicklungsprojekte der evangelischen, katholischen und christkatholischen Huancayo ist es daher, Kindern, denen es aus finanziellen Gründen nicht möglich ist an staatlichen oder privaten Ausbildungsprogrammen teilzunehmen, eine einjährige Berufsausbildung in den Sparten Holzbearbeitung
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1342.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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bündelt und Netzwerke schafft, soweit diese nicht bereits vorhanden sind oder Mittel aus der Privatwirtschaft für solche Angebote und Massnahmen erhältlich gemacht werden können. Dies ist mit der zur Diskussion onsunterstützung für Firmen, insbesondere KMU, ermöglicht werden kann. Dies allerdings nur, wenn private Anbieter und die öffentliche Hand eng zusammen arbei- ten. Es macht deshalb Sinn, die entsprechende Innovation primär aus der Wirtschaft selber kommen muss. Es gibt aber durchaus Bereiche, wo keine privaten Mittel zur Innovationsförderung vorhanden sind und wo der Kanton mit Unterstützungs- und Impulsbeiträgen
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1342.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die meisten Projekte des Innovationsnetzwerks, vorab dank privater Unterstützung und bei Annahme des neuen Kantonsratsbeschlusses, weiter geführt werden könnten. Die Beteiligung wird auf jährlich maximal Fr. 100'000 reduziert und ist auf vier Jahre befristet; • Private beteiligen sich an der Finanzierung; • die kantonale Förderung beschränkt sich auf die klar definierten