-
1162.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
vollständig der Privatwirtschaft überlassen. Da sich über kurz oder lang die Liberalisierung auch auf dem Strom- und Gasmarkt durchsetzen wird, ist im Kanton Zug weiterhin mit der privatwirtschaftlichen Energi Vorschriften mit Schwerpunkt im Gebäudebereich bleibt Aufgabe der Einwohnergemeinden, die sich verstärkt privater Fachleute bedienen werden. Es ist der Wunsch der gemeindlichen Bauämter, dank besonders befähigter dass Kanton wie Einwohnergemeinden am Gesetzesvollzug beteiligt sind, dass aber das Gesetz auch Private in den Vollzug einbinden will. Das ist durchaus nichts Neues, wie die Praxis bei der Kontrolle der
-
1161.3 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
-
kennt (AI/AR/GR/VD/VS), andere Kantone wie z.B. ZH/GL/SO/BS/BL/SH/SG/TI/GE/JU ken- nen gar keine Privilegierung für Alleinerziehende. d) Regelung der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts Dieser Fall ist entgegen
-
1173.2a - Beilage
-
würden. Weder das eine noch das andere trifft zu. Es könnte allenfalls auf eine private Lösung ver- wiesen werden. Private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer geben jedoch keine Gewähr, Jenische und Lohnkosten. Frage 6 Noch offen 14. Eder Joachim. Ausrichtung kantonaler Beiträge an Organisationen der privaten Alters-, und Behindertenhilfe nach dem Wegfall der Bundessubventionen 14.05.1998, M (564.1 - 9518;
-
1173.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Regierung die Leistungs- vereinbarungen, mit welchen privaten Organisationen öffentliche Aufgaben über- tragen werden, zur Zeit laufend neu aushandelt und dafür
-
1172.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom ......... Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 34 Abs.
-
1172.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juli 2004
-
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom 29. April 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 34
-
1174.1 - Interpellationstext
-
führten dazu, dass aufgrund bekannter Studien unser Kanton zu einem bevorzugten Ort für Firmen und Privatpersonen wurde, ja schlicht eine nationale „Erfolgsstory“ darstellt. Es gibt je- doch Faktoren, die die
-
1199.2 - Antwort des Regierungsrates
-
nimmt Bezug auf gewalttätige 2 1139.2/1143.2/1199.2 - 11383 Übergriffe auf Unbeteiligte oder auf privates Eigentum und erwähnt als Beispiele die Gewaltanwendungen gegen zwei Personen vom 22. Juni 2003 nach at verkennt nicht, dass Einzelvorkommnisse, wie sie die Interpellati- onen A und B erwähnen, Privatpersonen nachhaltig treffen. Obwohl in den letzten zehn Jahren die zu erbringenden Leistungen massiv gestiegen
-
1083.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
292 des Strafgesetzbuchs. § 18 Einsichtsrecht in privates Archivgut Eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Archive besteht darin, wertvolles privates Archivgut als Schenkung oder Depot entgegenzunehmen fällt weder unter das Datenschutzgesetz noch unter das Archivgesetz: ihre Aufgaben sind rein privatrechtlicher Natur. Abs. 3 Wenn öffentliche Aufgaben an Dritte ausgelagert werden, bleibt die Verantwortung gilt beispiels- weise die Durchführung eines Forschungsvorhabens, wobei es keineswegs um eine Privilegierung der Wissenschaft gehen soll (vgl. Botschaft zum Bundesgesetz über die Archivierung, BBl 1997
-
1090.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Land gelegenen Anlagen im Wesentlichen dem Schutz der Gartenanlagen privater Hinterlieger dienen. Dieser Schutz könnte auch auf privatem Grund gewährleistet werden. Liegen Wellenbrecher, Vorwehre und dergleichen Gewässer, insbesondere die Erstellung von Bauten und Anlagen jeder Art, die Ableitung von Wasser auf privates Gebiet, die Kies- und Sandausbeutung im Gewässerraum und Standplätze für Boote sowie die Ableitung Gemeingebrauch entziehen. Der Voll- ständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass jede Nutzung privater Gewässer, namentlich zur Energiegewinnung, zu Heiz- und Kühlzwecken oder zur Bewäs- serung, ebenfalls