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1483.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
Gemeinde gemäss Leistungsvereinbarung auf- zuwenden hat. 4 Werden Schüler aus sozialen Gründen einer Privatschule zugewiesen, die nicht als Sonderschule im Sinne der entsprechenden interkantonalen Ver- einbarung
1483.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ab, so hat die Gemeinde 100 % der Kosten zu tragen. 4 Werden Schüler aus sozialen Gründen einer Privatschule zugewiesen, die nicht als Sonderschule im Sinne der entsprechenden interkantonalen Vereinbarung
1483.05a - Beilage 1
(Pauschale 50:50) 7'825 7'825 -193 193 7'442 8'018 168 1 22 -14 -25 25 -16 14 25 -1 -6 - 193 Privatschulen oblig. Schulzeit (Kanton Pauschale 25 %) 1'126 - - - 1'126 - Keine finanziellen Auswirkungen für
1483.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2007
ab, so hat die Gemeinde 100 % der Kosten zu tragen. 4 Werden Schüler aus sozialen Gründen einer Privatschule zugewiesen, die nicht als Sonderschule im Sinne der entsprechenden interkantonalen Vereinbarung
1484.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Franken. Position 43: Entgelte Entgelte betreffen Gebühren für Amtshandlungen, Rückerstattungen von Privaten und Institutionen sowie die Bussen. Die hier verbuchten Eigenleistungen des Kantons für Investitionen
1346.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
fortzusetzen, wobei auf die Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine Stiftung des Privatrechts zu verzichten sei. Das heutige Gesetz sollte einer Totalrevision mit folgenden Schwerpunkten nicht zu erwarten. Eine völlige Angleichung der Zuger Pensionskasse an Vorsorgeeinrichtun- gen des Privatrechts erfolgt dadurch ebenfalls nicht, zumal ihr Tätigkeitsfeld durch den vorliegenden Gesetzesentwurf Lob und Anerkennung. Auf Widerstand stiess hingegen die Umwandlung der Pensions- kasse in eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung. Nach der weltweiten Konjunktur- abkühlung mit ihren Auswirkungen auf die
1356.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
man wolle die kantonalen Mitarbeiterinnen «in etwa» der Privatwirtschaft gleich stellen. Unter Ziffer 4 haben wir erörtert, dass die Privatwirtschaft entweder bessere Bedin- gungen aufweist, als es die b ....................................4 4. Die Regelungen in verschiedenen Unternehmungen der Privatwirtschaft ...........5 5. Die gesetzliche Mutterschaftsentschädigung als Minimallösung............... bereits eine gewisse Dauer aufweist. 4. Die Regelungen in verschiedenen Unternehmungen der Privatwirtschaft Siemens: 14 Wochen zu 100%. V-Zug: 14 Wochen zu 100%. Varian: 14 Wochen zu 80%. ZKB: 16 Wochen
1356.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1356.1 (Laufnummer 11783) MOTION DER SVP-FRAKTION BETREFFEND ÄNDERUNG DES PERSONALGESETZES (MUTTERSCHAFTSURLAUB) VOM 30. JUNI 2005 Die SVP-Fraktion hat am 30. Juni 2005 folgende
1360.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Sprachenoffensive ist für die Beibehaltung der Qua- lität des Bildungsstandorts Zug wichtig. Da Privatschulen weiterhin im Sinne des Sprachenkonzepts zwei Fremdsprachen in der Primarschule anbieten können
1360.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
sie basiere auf Vermutungen und Befürchtungen; die Tatsache allein, dass auf der Primarstufe in Privatschulen sowie z.B. in einzelnen Regionen des Kantons Graubünden in der Primarschule zwei Fremdsprachen

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