Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

3902 Inhalte gefunden
1413.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
4 des Polizeigesetzes ausdrücklich geregelt, immer verhältnismässig sein. Auf privatem Grund allerdings kann ein Privater die polizeiliche Abschleppung nur ausnahmsweise veranlassen, nämlich nur, wenn Vollstän- digkeit halber festzuhalten, dass die Gemeinden dafür auch private Sicherheitsunter- nehmen beauftragen können, diese privaten Sicherheitsunternehmen aber keine hoheitliche polizeiliche Gewalt haben durch private Informatikdienstleister Die Kommission diskutierte die Frage der generellen Auslagerung der Bearbeitung polizeilicher Daten durch private Informatikdienstleistende, weil Private die bei
1413.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
einer mutwillig ausgelösten Alar- mierung; c) jenen, aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; d) jenen, die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- oder Ver bis (neu) Aufschaltung einer privaten Sicherheits- einrichtung zur direkten Alarmierung der Polizei 2 000 bis 10 000 38.ter (neu) Jährliche Abonnementsgebühren für eine private Sicherheitseinrichtung mit Veranstaltungen auf öffentlichem oder privatem Grund mit mehr als 3000 erwarteten Personen bedürfen der Bewilligung der Polizei. 2 Veranstaltungen auf öffentlichem oder privatem Grund mit weniger als 3000 erwarteten
1413.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
einer mutwillig ausgelösten Alar- mierung; c) jenen, aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; d) jenen, die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- oder Ver bis (neu) Aufschaltung einer privaten Sicherheits- einrichtung zur direkten Alarmierung der Polizei 2 000 bis 10 000 38.ter (neu) Jährliche Abonnementsgebühren für eine private Sicherheitseinrichtung mit fallen in die jeweilige Gemeindekasse. 4 6. Abschnitt Private Sicherheitseinrichtungen, Anlässe § 19 Private Sicherheitseinrichtungen 1 Private Sicherheitseinrichtungen mit direkter Alarmierung der Polizei
1413.02 - Antrag des Regierungsrates
einer mutwillig ausgelösten Alar- mierung; c) jenen, aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; d) jenen, die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- oder Ver bis (neu) Aufschaltung einer privaten Sicherheits- einrichtung zur direkten Alarmierung der Polizei 2 000 bis 10 000 38.ter (neu) Jährliche Abonnementsgebühren für eine private Sicherheitseinrichtung mit Veranstaltungen auf öffentlichem oder privatem Grund mit mehr als 3000 erwarteten Personen bedürfen der Bewilligung der Polizei. 2 Veranstaltungen auf öffentlichem oder privatem Grund mit weniger als 3000 erwarteten
1413.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen. Zusammengefasst beantragt der Regierungsrat mit der Umsetzung beider Gesetze sowie 0.2 befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der bestehenden Verträge für private Sicherheitseinrichtungen. Es ist aus Sicht der Stawiko eine permanente Aufgabe für jede Organisation
1413.03b - Beilage 2
jeweiligen Bewilligungen) ƒ Einweisung auf Parkplätze sowie allfälliger Einzug von Parkgebühren auf privat zur Verfügung gestellten Fahrzeugabstellplätzen ƒ Signalisation der Zugänge von Parkplätzen, Bahn- Erkennung von Störerpotenzialen Die Zuger Polizei macht die Veranstalter auf den Einsatz qualifizierter privater (VSSU-aner- kannter) Sicherheitsdienste oder allenfalls von Hilfspolizei oder Si Ass aufmerksam aufwändungen haben die Veranstalter selber aufzukommen. Hierfür kann der Einsatz qualifizierter privater (VSSU-anerkannter) Sicherheitsdiente genutzt werden. Sicherheitspolizeilich relevante grosse Anlässe
1413.04a - Anhang
POG § 13 und 14) Einbezug Veranstalter SVG Art. 52, Ziff 3, lit a - d Einsatz Si Ass möglich Privatanzeigen (ruhender Verkehr) Gemeinde (Erledigung mehrheitlich durch die Zuger Polizei) § 28 Ziff. 1 G
1493.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
mission für das FHZ-Konkordat und werden die Kosten- entwicklung eng verfolgen. Die Beiträge an private Berufsschulen wachsen aufgrund einer Umorganisation der Berufsbildung für Floristen und Gärtnerinnen
2266.2 - Antwort des Regierungsrates
dieses Parkverbots obliegt der Korporation Baar-Dorf, die bei all- fälligen Verstössen gegen das Privatparkverbot gegen die Fahrzeughalterinnen und -halter bei der Zuger Polizei Anzeige erstatten kann. Die auf Grund und Boden der Korporation Baar-Dorf (GS Nr. 2370). Auf diesen Flächen besteht ein privatrechtliches Parkverbot gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 (Waldgesetz [WaG]; Kantonsstrasse P (Rossmatt, Chuenzrank, Bethlehem) sowie Kantonsstrasse Q (Etterstein). 3 Privatrechtliches Parkverbot (Signal 2.50 SSV "Parkieren verboten") mit dem Zusatz (Signal 5.10 SSV "P 08.00 Uhr
1112.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Problematik meist mit privaten Quarantänestationen. Der Kanton Zürich führt seine Quarantänen im Walter Zoo in Gossau SG durch. Der Regierungsrat ist der Meinung, die Erstellung des privat geführten Tierheims für Kleintiere im Kanton Zug. Diese wird - wie auch das Tierheim - allein vom Tierschutzverein auf privater Basis betrieben. Die Quarantänestation dient dazu, vor allem bei Tieren, deren Her- kunft, Impfstatus

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch