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2283.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
l- lungnahmen von Gemeinden, Parteien, Organisationen, Nachbarkantonen, Fachstellen, Bund und Privatpersonen ein. Die grosse Mehrheit der Stellungnehmenden unterstützt die Strategie des Regierungsrates Zug stammenden Mittelschülerinnen und -schüler 87% an die öffentlichen Mittelschulen und 13% an private Schulen. Die Abb. 1 zeigt die Herkunft der Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche Mittelschule
2315.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sichere Zustellung. Die bereits aner- kannten Zustellplattformen (z.B. Zustellplattform der Firma PrivaSphere AG oder IncaMail der Schweizerischen Post) sind auf der Homepage des Eidgenössischen Finanzdepartements -kunden Kommunikati- onsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, welche dem heutigen Standard in der Privatwirtschaft entsprechen. Informationen und Dienstleistungen der Behörden können elektronisch abgerufen werden der Teilrevision des VRG Das Bundesrecht regelt den elektronischen Verkehr zwischen Behörden und Privaten im Ver- waltungsverfahren vor Bundesbehörden, in Zivil- und Strafprozessen sowie im Schuldbetrei-
2342.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Eigentum und verlangt eine ermessensweise Beurteilung des Einzel- falls (Denkmalwert, öffentliches vs. privates Interesse, Verhältnismässigkeit, Wirtschaftlichkeit usw.; vgl. auch Ziff. 5.4. nachstehend). Mitunter und die Unterschutzstellung ve r- hältnismässig ist, bzw. das öffentliche Interesse allfällige private Interessen überwiegt (Bst. c und d). Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ein Objekt von Gesetzes der Einzelfall zu beurteilen ist, unter Berücksichtigung aller möglicherweise entge- gen stehenden privaten oder öffentlichen Interessen. Zudem bestünde die Gefahr, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer
2346.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
müsste, wenn er also die betreffende öffentliche Aufgabe selbst erfüllen und die Erfüllung nicht an private Dritte auslagern würde. Seite 8/10 2346.2 - 14862 4.2.3. Weitere Personen Weitere Personen, welche Therapie und Information. Der APD-KJ arbeitet vernetzt und partnerschaftlich mit öffentl i- chen und privaten Institutionen, mit Ärztinnen und Ärzten, mit Psychologinnen und Psych o- logen, mit Therapeutinnen des Innern die Qualitätsanforderungen – unter anderem auch dieje- nigen an das Personal – an die privaten und gemeindlichen Angebote für Kindertagesstätten, Mittagstische, Tagesfamilien und Randzeitenbetreuung
2328.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
die Frage, ob die getrennte Abgabe der zu beurkundenden Willenserklärungen mit dem materiellen Privatrecht überhaupt vereinbar ist. So vertritt namentlich Jörg Schmid die Au f- fassung, dass ein Vertrag Annahme und Erfüllung der in ihre Zuständigkeit fallenden Aufträge. Es geht nicht um irgendwelche privatrechtlichen Aufträge im Sinne von Art. 394ff. OR, sondern um die sog. "Rogation", d.h. das Gesuch einer öffentlich-rechtliche Amtspflicht der Urkundsperson verstanden, welche bei ei- ner analogen privatrechtlichen Betrachtungsweise als die Pflicht zur richtigen Vertragserfüllung zu qualifizieren wäre. Weil
2328.1a - Synopse
2400 38.bis Aufschaltung einer privaten Sicherheitseinrichtung zur direkten Alarmierung der Polizei: 2 000 bis 10 000 38.ter Jährliche Abonnementsgebühren für eine private Sicherheitseinrichtung mit - 23 ein Gesellschafter oder Dienstherr der Urkundsperson; b) Aufgehoben. c) eine juristische Person privaten Rechtes, der die Urkundsperson als Organ an­ gehört oder an deren Geschäftsleitung sie beteiligt
2328.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
vertraten die Auffassung, dass die g e- meindlichen Urkundspersonen gegenüber den freiberuflichen privilegiert würden. Robert Brun- ner wies darauf hin, dass die Gemeinden gemäss dem neuen § 9a Abs. 3 BeurkG dass gemeindliche Urkundsperso- nen nicht die Möglichkeit haben sollten, auch noch nebenamtlich bzw. privat als freiberufliche Urkundsperson tätig zu sein, damit eine Konkurrenzierung ihrer Arbeitgeberin bzw
2328.3a - Synopse
ein Gesellschafter oder Dienstherr der Urkunds- person; b) Aufgehoben. c) eine juristische Person privaten Rechtes, der die Urkundsperson als Organ angehört oder an de- ren Geschäftsleitung sie beteiligt
2328.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 773) Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 25. September 2014; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2328.4 - 14772 Gesetz über die öffentliche Beu
2328.2 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 773) [M09] Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts vom 3. Dezember 2013; Vorlage Nr. 2328.2 (Laufnummer 14529) Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die

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