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2251.01 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrates
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Ratsmit- glied berechtigt, sich an der Debatte zu beteiligen und Anträge zu stellen, ohne eine privilegie r- te Stellung bei der Reihenfolge der Votierenden zu geniessen. Die Vizepräsidentin oder der Vi- auch eine staatsphilosophische Komponente, wie ein Bü- romitglied sich ausdrückte: "Demut ist das Privileg der Stärkeren." § 10 Aufgaben der Stimmenzählenden; elektronische Abstimmung (bisher § 9) § 10 Abs des Datenschutzgesetzes (BGS 157.1) für die Mitarbeitenden der Datenschutzstelle. Aussenstehende Private können nur mit deren Einverständnis durch die PUK einvernommen werden. Die GO KR ist nur ein einfacher
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2330.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vergleich zur Reduktion des Schadenpotenzials bei Weitem nicht gegeben. 4. Gibt es einen Fonds von Privatversicherern für Hochwasserschutz? Schweizweit gibt es lediglich einen Fonds für nicht versicherbare El Höhe von 13.5 Millionen Franken habe die Gebäu- deversicherung des Kantons Zug tragen müssen. Die privaten Mobiliarschäden seien bei diesen Zahlen noch unberücksichtigt geblieben. Die vom Interpellanten Elementarschäden an land- wirtschaftlichen Kulturflächen. Die nicht obligatorischen privaten Hausratsversicherungen decken lediglich Hochwasserschäden an Mobilien ab. Gebäudeschäden werden von der obliga-
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2330.1 - Interpellationstext
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für Hochwasserschutz welche beansprucht werden könnten? Vierte Frage: Gibt es einen Fonds von Privatversicherern für Hochwasserschutz? Fünfte Frage: Könnte ein Stollenkraftwert mit Mitfinanzierung der grossen Mio. Landwirtschaft und öffentliche Bauten und 13,5 Mio. Gebäudeversicherung Kanton Zug, die privatrechtlichen Mobiliarschäden und das persönliche Leid der Betroffenen sind nicht be- rücksichtigt. Erste
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2344.2 - Antwort des Regierungsrats
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privat, sondern staatlich finanzieren. 2344.2 - 14691 Seite 5/5 Die Frauenzentrale Zug als privatrechtlicher Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB (Ziff. 1 Statu- ten) bestellt seinen Vorstand nach seinen Regierungsrat die Auffassung, dass sich Institutionen wie die Frauenzentrale Zug, welche nur formell privatrechtlich organisiert sind, wirtschaftlich aber dem Staat zuzuordnen sind, grösste Zurückhaltung in Ab in Frage 1 in den Raum, dass die Frauenzentrale Zug eine Institution sei, welche nur formell privatrechtlich organisiert, wir tschaftlich aber dem Staat zuzuordnen sei. Diese Aussage ist zu pauschal. Die
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2344.1 - Interpellationstext
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Regierungsrat die Auffassung, dass sich Institutionen wie die Frauenzentrale Zug, welche nur formell privatrechtlich organisiert sind, wirtschaftlich aber dem Staat zuzuordnen sind, grösste Zurückhaltung in Ab
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2329.3a - Beilage
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zugelassenen privaten Behandlungs- und Sozialhilfestellen. 3 Die Gesundheitsdirektion ist namentlich zuständig für: 3 Die Gesundheitsdirektion ist namentlich zuständig für: a) die Zulassung privater Behandlungs- betäubungsmittelabhän- giger Personen (Art. 15a Abs. 3 des Gesetzes); a) (geändert) die Zulassung privater Behandlungs- und Sozialhilfestellen zur Betreuung von Perso- nen mit suchtbedingten Störungen; b) Kantonsarzt oder die Kantonsärztin, über die Fachstelle für Suchtfra- gen und über die zugelassenen privaten Behand- lungs- und Fürsorgestellen (Art. 34 Abs. 1 Bst. e des Gesetzes). 1 Die Gesundheitsdirektion
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2329.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2014
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sowie über die zugelassenen privaten Behand- lungs- und Sozialhilfestellen aus. 3 Die Gesundheitsdirektion ist namentlich zuständig für a) (geändert) die Zulassung privater Behandlungs- und Sozialhilfestel-
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2329.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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sowie über die zugelassenen privaten Behand- lungs- und Sozialhilfestellen aus. 3 Die Gesundheitsdirektion ist namentlich zuständig für a) (geändert) die Zulassung privater Behandlungs- und Sozialhilfestel-
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2326.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sektorchef der Internen Revision 1988–1992 Leiter Retail Banking und Anlageberatung 1993–1997 Leiter Private Banking und Institutionelle Kunden 1998–2002 Mitglied der Geschätsleitung der Neuen Aargauer Bank
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1076.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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unserer Region vermittelt. Da aber neben dem Museum in der Burg weitere kantonale, gemeindliche und privaten Museen sowie Museumsabsichten bestehen, ist die Kommission der Auffassung, dass im Zusammenhang