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1090.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
Gewässer, insbesondere die Erstellung von Bauten und Anlagen jeder Art, die Ableitung von Wasser auf privates Gebiet, die Kies- und Sandausbeutung im Gewässerraum, Standplätze für Boote sowie die Ableitung
1090.2 - Antrag des Regierungsrates
50 pro MJ/h – Kältenutzung Fr. 1.– pro MJ/h – Ableitung öffentlicher Gewässer auf bis Fr. 3.–/m2 privaten Grund, insbesondere für die Bootsstationierung, Speisung von Teichen u.ä. e) Weitere erhebliche
1100.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1100.2 (Laufnummer 11163) INTERPELLATION VON BERTY ZEITER BETREFFEND STAND UND FÖRDERUNG DER PALLIATIVE CARE IM KANTON ZUG (VORLAGE NR. 1100.1 - 11104) ANTWORT DES REGIERUNGSRAT
1122.1 - Motionstext
gibt es im Handänderungsbereich privilegierte Sachverhalte, welche nicht klar und eindeutig umschrieben sind. In diesem Zusammenhang ist unklar, was unter die Privilegierung fällt. Dies führt zu einem hohen
1134.2a - Beilage
des Privatvermögens im Sinne der Artikel 20 und 21 kann bis zur Höhe dieses Ertrages der Teil der privaten Schuldzinsen abgezogen werden, der nicht auf Liegenschaften oder Liegenschaftsteile fällt, welche osten. 1bis Vom Bruttoertrag des Privatvermögens kann bis zur Höhe dieses Ertrages der Teil der privaten Schuldzinsen abgezogen werden, der nicht auf Liegenschaften oder Liegenschaftsteile fällt, welche
1134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
diesen Kurs nun auch in Bezug auf den Bund. � Die vom Steuerpaket profitierenden Firmen und Privathaushalte können durch die steuerliche Entlastung ihre Investitions- und Konsumkraft verstärken, was sich
1132.2 - Antwort des Regierungsrates
geraten, sich im biz zug zu einer Beratung zu melden. 3c) Wenn die betroffenen Jugendlichen von einem privaten Angebot Gebrauch machen müssen, können dann ihre Eltern beim Kanton um finanzielle Unterstüt- zung
1133.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1133.1 (Laufnummer 11197) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND BESSERE ZUSAMMENARBEIT IM SOZIALBEREICH (REVISION DES SOZIALHILFEGESETZES) VOM 18. JUNI 2003 Die CVP-Fraktion hat am
1146.2 - Antwort des Regierungsrates
Stelle. Sieben Feuerwehren, die Zuger Polizei, verschiedene Werkdienste, die ZSO Kanton Zug und private Unter- nehmungen standen mit rund 500 Personen im Einsatz. Die Strasse nach Ägeri war gesperrt. Einige Naturkatastrophen, die grosse Schäden zurücklassen, werden sich nie voll- ständig aufarbeiten lassen. Ob private Versicherungspolicen, ob die staatliche Ge- bäudeversicherung oder Hilfsfonds für die Landwirtschaft Dennoch lehrt auch dieses Unwetter, dass Vor- sorge nötig ist, sei es für die Rettung, sei es durch private oder öffentliche Werke, die Schäden verhindern. Hier ist an die Unterhaltspflicht zu erinnern. Sie
1160.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
öffentlichen, zu 75 % dem privaten Verkehr. - Signalanlagen dienen zu 50 % dem öffentlichen, zu 50 % dem privaten Verkehr. - Busspuren dienen zu 75 % dem öffentlichen, zu 25 % dem privaten Verkehr. Folgerichtig

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