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1093.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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unter der Leitung und Ver- antwortung einer vom Gemeinderat bestimmten Gantbeamtung oder einer Privatperson unter Mitwirkung der zuständigen gemeindlichen Behörde durchzuführen. 1) SR 822.31 2) SR 221.411 Schlichtungsstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann 1 Wer einen Rechtsstreit aus einem privatrechtlichen oder öffentlichrecht- lichen Arbeitsverhältnis gemäss dem Bundesgesetz über die Gleichstellung durch; c) erteilt Bewilligungen für die Gewährung und Vermittlung von Konsum- krediten für die private Nutzung (Art. 39 und 40 KKG5)) und von Kredi- ten für den gewerblichen Gebrauch (Interkantonales
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1162.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Koordination mit anderen Kantonen und unter Berücksichtigung der Normen, Empfehlungen und Richtlinien privater Vereinigungen festzule- gen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 2Bei bestehenden Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zufuhr leitungsgebundener Energie. 2Er kann sich an privaten oder staatlichen Gesellschaften der Energieversorgung finanziell beteiligen. 3Die Einwohnergemeinden die Nutzung öffentlichen Grundes. 4Im Übrigen ist die Energieversorgung im Kanton Zug Aufgabe von privaten oder von staatlichen Gesellschaften. § 3 Verwendung von Energie in Gebäuden 1. Grundsätze 1. Grundsätze
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1162.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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tion mit anderen Kantonen und unter Berücksichtigung der Normen, Emp- fehlungen und Richtlinien privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 2 Bei bestehenden Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zu- fuhr leitungsgebundener Energie. 2 Er kann sich an privaten oder staatlichen Gesellschaften der Energiever- sorgung finanziell beteiligen. 3 Die Einwohnergemeinden
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1162.02 - Antrag des Regierungsrates
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tion mit anderen Kantonen und unter Berücksichtigung der Normen, Emp- fehlungen und Richtlinien privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 2 Bei bestehenden Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zu- fuhr leitungsgebundener Energie. 2 Er kann sich an privaten oder staatlichen Gesellschaften der Energiever- sorgung finanziell beteiligen. 3 Die Einwohnergemeinden
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1162.07 - Bericht und Antrag der Redaktionskommission
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Koordination mit anderen Kantonen und unter Berücksichtigung der Normen, Empfehlungen und Richtlinien privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichti- gen.“ Redaktionelle
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1178.2 - Antwort des Regierungsrates
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des Regierungsrates vom 25. November 1999 zur Motion über kantonale Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe nach Wegfall der Bundes- subventionen wird der Kanton die Kürzungen des Bundes
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1338.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Initianten aufgezeigte Alternativstandort ist aufgrund der strikten Aus- sage der Grundeigentümer, keine private Planung für eine Raststätte auf ihrem Grundstück zuzulassen, nicht weiterzuverfolgen. Zudem ist
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1354.2c - Beilage 3
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n, woran sie teilnehmen und mit wem. Sie stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Zeitung wird privat nach Hause zugestellt und wird somit nicht am Arbeitsplatz gelesen. Eine Streichung dieser beliebten herausgegeben wird. Zudem werden kleinere, fachspezifi- sche Arbeiten in den einschlägigen Zeitschriften privater Organisationen publiziert. Die Pub- likation grosser wissenschaftlicher Monographien ist für den
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1373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1373.2 (Laufnummer 12132) MOTION VON ALOIS GÖSSI BETREFFEND ÄNDERUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN BEI EINBÜRGERUNGEN (VORLAGE NR. 1373.1 - 11817) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES V
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1374.2 - Antwort des Regierungsrates
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dermassenen Gefahrenzone leben und "geschäften" zu müssen! Der Teuftänndlibach war schon seit jeher ein privates Gewässer. Daran hat sich auch mit dem neuen Gesetz über die Gewässer nichts geändert. Gemeinwesen dennoch dem Gebot der Verhältnismässigkeit zu folgen. Beispielsweise dürfen Rettungsdienste in privates Eigentum eindringen oder - wie am Aegerisee gesche- hen - Material in den See kippen. Zu letzterem jeweiligen Ufermauern zu unterhalten haben, Ansprechpartner. Daneben gibt es möglicher- weise privatrechtliche Abmachungen zwischen der SAE, den Grundeigentümern und der Gemeinde, welche dem Kanton nicht