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1375.2 - Antwort des Regierungsrates
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geändert hat oder nicht mehr erreicht werden kann. In allen Fällen ist der Kanton nur dann bereit, eine private Liegenschaft zu erwer- ben, wenn sich ein Verwendungszweck für öffentliche Bedürfnisse abzeichnet erwähnten Gesetzes vom 30. Januar 2003. Das Gesetz sieht eine kantonale und gemeindliche Förde- rung des privaten Wohnungsbaus vor, nicht aber den staatlichen Wohnungsbau an sich. Dafür gibt es keine gesetzliche
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1390.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1390.3 (Laufnummer 11989) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINE SANDSPORTANLAGE, EINE FINNENBAHN UND DIE SANIERUNG DER SPIELWIESE NORD AUF DEM AREAL DER KANTONSS
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1390.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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gemeindlichen Schulsportanlagen neben der Belegung durch die Kantonsschülerinnen und -schüler auch Privaten für Aktivitäten des Breitensports zur Verfügung stehen müssen (siehe § 8 Abs. 1 des Sportgesetzes;
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1395.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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n, dass die SKOS-Richtlinien von einer privaten Organisation erlassen werden. Mitglieder der SKOS sind nicht nur alle Kantone, sondern auch Gemeinden und private Organisationen. Die Entwicklung der Richtlinien Arbeitslose dürfen im Rahmen von Integrationsmassnahmen gemäss Absatz 5 nur dann direkt bei Privatunternehmungen platziert werden, wenn: • der Arbeitgeber zu diesem Zweck kein bestehendes Arbeitsverhältnis behörde setzt voraus, dass die Sozialhilfe- behörde dem Drittschuldner (d.h. Sozial- oder Privatversicherungen sowie haftpflich- tige oder andere Dritte) rechtzeitig den Übergang der Auszahlungsberechtigung
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1395.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Gesetzgebung gesteuert, dass die betreffenden Dienste eine gewisse Grösse ausweisen. Angebote von privater Seite sollen optimal genutzt, eingebunden und mit den öffentlichen Angeboten koordiniert werden Koordinationsauftrag auch die Verpflichtung des Kantons zur Beratung aufge- nommen. Die Gemeinden und private Institutionen erhalten in der Form von Rund- schreiben und auf der Basis von regelmässigen Kontakten der Bundesgesetzgebung festgelegt. Die Möglichkeit zur Ausübung vormundschaftlicher Mandate durch Private erschwert die Setzung von Qualitäts- und Professionalitätskriterien. Eintreten auf die Vorlage wird
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1395.2 - Antrag des Regierungsrates
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te arbeitslose Personen dürfen im Rahmen von Integrations- massnahmen nur dann direkt bei Privatunternehmungen platziert werden, wenn: a) der Arbeitgeber zu diesem Zweck kein bestehendes Arbeitsverhältnis abtritt, soweit eine Abtretung zulässig ist. 3 (neu) Die Sozialdienste können von Sozial- oder Privatversicherungen sowie von haftpflichtigen oder anderen Dritten gestützt auf diesen Forde- rungsübergang verlangen e Zuwendungen; d) (neu) wenn die Hilfe Suchenden rückwirkende Leistungen von Sozial- oder Privatversicherungen oder von haftpflichtigen oder anderen Dritten erhalten, entsprechend der Höhe der in der gleichen
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1421.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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stehen die öffentlichrechtliche Körperschaft und die öffentlichrechtliche Anstalt sowie aus dem Privatrecht der Verein, die Stif- tung, die Aktiengesellschaft und allenfalls die GmbH oder die Genossenschaft
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1426.1 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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ordentlichen Steuersat- zes (geltender § 14 Abs. 1). Dies ist bereits eine recht weitgehende Privilegierung gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Das geplante revidierte Stras- senverkehrssteuergesetz neu für alle Fahrzeug- kategorien ohne Verbrennungsmotor gelten. Gegen eine noch weitergehende Privilegierung von Elektrofahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sprechen folgende Gründe: E
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1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1442.1 (Laufnummer Nr. 12054) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND WEITERFÜHRUNG DER KOMMISSION FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAU UND MANN BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 17
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1443.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Bundesrat die organisatorischen und finanziellen Moda- litäten für eine direkte Beteiligung privater oder internationaler Organisationen an den Projekten fest, so darf die gewählte Lösung weder zu