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1412.07a - Beilage
Sitzungen, Rapporte 1'000 Neue Gestaltung der Abschlussübung Polizeischule 30 Übernahme Bearbeitung Privatanzeigen durch Gemeinden 20 Einführung zeitgemässe Informatikmittel bei der OB-Erfassung 800 Einführung
1412.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
mindestens eine wei- tere Person anwesend ist. § 25 Betreten privater Grundstücke Die Polizei kann zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben private Grund- stücke ohne Einwilligung der Person betreten, die am usch § 42 Elektronische Datenbearbeitung durch private Informatikdienstleister 1 Die elektronische Bearbeitung polizeilicher Daten darf nicht an private Informatikdienstleister ausgelagert werden. 2 Die Amtes wegen oder auf Gesuch hin erteilt wird. 1) GS 20, 693 (BGS 162.1) 10 … private Informatikdienstleistende 1 … an private Informatikdienstleistende ausgela- gert werden 2 Die Sicherheitsdirektion kann
1412.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
mindestens eine wei- tere Person anwesend ist. § 25 Betreten privater Grundstücke Die Polizei kann zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben private Grund- stücke ohne Einwilligung der Person betreten, die am Massnahmen. § 42 Elektronische Datenbearbeitung durch private Informatikdienstleistende 1 Die elektronische Bearbeitung polizeilicher Daten darf nicht an private Informatikdienstleistende ausgelagert werden. 2 das Ordnungsbussengesetz des Bundes und die dazugehörende Ordnungsbussenverordnung. 4 Zum Schutz privater Rechte wird die Polizei ausnahmsweise tätig, wenn a) es die Gesetzgebung vorsieht oder b) deren
1412.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
mindestens eine wei- tere Person anwesend ist. § 25 Betreten privater Grundstücke Die Polizei kann zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben private Grund- stücke ohne Einwilligung der Person betreten, die am Massnahmen. § 42 Elektronische Datenbearbeitung durch private Informatikdienstleistende 1 Die elektronische Bearbeitung polizeilicher Daten darf nicht an private Informatikdienstleistende ausgelagert werden. 2 das Ordnungsbussengesetz des Bundes und die dazugehörende Ordnungsbussenverordnung. 4 Zum Schutz privater Rechte wird die Polizei ausnahmsweise tätig, wenn a) es die Gesetzgebung vorsieht oder b) deren
1412.07 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
welchen Anzeigen erstattet wurden oder Ermittlungen zu tätigen waren. Des- halb haben einige Gemeinden private Sicherheitsdienste engagiert. Nur weil einzelne Gemeinden vielleicht Sicherheitsassistentinnen und
1412.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen. Zusammengefasst beantragt der Regierungsrat mit der Umsetzung beider Gesetze sowie 0.2 befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der bestehenden Verträge für private Sicherheitseinrichtungen. Es ist aus Sicht der Stawiko eine permanente Aufgabe für jede Organisation
1412.08 - Zusatzbericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der beste- henden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen. Die vorberatende Kommission war bereit, diesen Stellenbegehren zu entsprechen
1434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
irek- tion sowie die Sicherheitspolizei, das Tiefbauamt, die Volkswirtschaftsdirektion und eine private Grundeigentümerin die Gelegenheit zur Stellungnahme ergriffen. Mit Ausnahme des Amtes für Umweltschutz Realisierung der Variante D der Landverbrauch in der Landwirtschaftszone zu hoch ausfallen könnte. Die private Grundeigentümerin ist bei Realisierung der Variante D mit den beiden unüberbauten, jedoch erschlossenen
1434.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
oder zwischen Siedlungen. Der Wildtierkorridor Städtlerwald sollte den in diesem 30 ha messenden Privatwald vorkommenden Rehen und anderen Säugetieren dienen. Der Kantonsrat hat zwar den Korridor am 17. Ostumfahrung hatte die Baudirektion bereits handeln müssen, als erst das Zwischenergebnis vorlag. Ein privates Bauvorhaben war ausgeschrieben. Es lag im Bereich von Variante D. Um die Variantenwahl nicht von genommen, dass der Gemeinderat Risch hinter der Variante D steht. Andere Varianten würden wieder andere private Grundeigentümer berühren und einen wesentlich aufwändigeren Übergang über die SBB-Geleise bedingen
1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
en Auswirkungen haben wird, da im Kanton Zug viele Umstrukturierungen schon bisher steuerlich privilegiert behandelt wurden. Die durch den zusätzlichen Abzug für behinderungsbedingte Kosten entstehenden rung von qualifizierten Beteiligungen; • Senkung der Kapitalsteuerbelastung; • Fortführung der privilegierten Besteuerung von Holding- und Verwaltungsgesell- schaften; • Grundstückgewinnsteuer: Wechsel zum die als Holding- oder Verwaltungs- gesellschaft unter eine – nur in den Kantonen existierende – privilegierte Besteue- rung fällt. Ausserdem enthält der geänderte Art. 24 StHG keine Bestimmung betref- fend

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