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1413.08 - Zusatzbericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der beste- henden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen. Die vorberatende Kommission war bereit, diesen Stellenbegehren zu entsprechen
1424.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Gemeinden eine geeignete Fach- stelle für Jugendschutz und Jugendförderung. Er kann diese Aufgabe einer privaten Trägerschaft übertragen." Diese rechtliche Grundlage gibt dem Regierungsrat die Möglichkeit, das Themenbereich Kinder, Jugendliche, Familien besteht ein vielfältiges und gut ausgebautes Netz von privaten und öffentlichen Einrichtungen. Diese Angebote erbringen wichtige Leistungen zu Gunsten von Familien
1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Freiheiten besitzt. Die von ihm verabschiedeten Bestimmungen dürfen weder dem eidge- nössischen Privatrecht widersprechen, noch dessen Anwendung beträchtlich erschweren. Der Regierungsrat hält in seinem
1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
Art. 345 StGB vor dem Bundesstrafgericht. § 6 6. Anzeige und Privatklage 1 unverändert 2 unverändert 3 unverändert 4 Anzeigen und Privatklagen sind an die Polizeiorgane oder an die Staats- anwaltschaft zu Nichtanhandnahmeverfügung, wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung Kosten nach § 56 ff. zu entscheiden. Zivilklagen sind auf den Zivilweg zu verweisen. 3 Ist die Privatklage unbegründet oder wurde die Anzeige leichtfertig oder in bösem Glauben erstattet, so sind die Kosten
1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
Art. 345 StGB vor dem Bundesstrafgericht. § 6 6. Anzeige und Privatklage 1 unverändert 2 unverändert 3 unverändert 4 Anzeigen und Privatklagen sind an die Polizeiorgane oder an die Staats- anwaltschaft zu Nichtanhandnahmeverfügung, wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung Kosten nach § 56 ff. zu entscheiden. Zivilklagen sind auf den Zivilweg zu verweisen. 3 Ist die Privatklage unbegründet oder wurde die Anzeige leichtfertig oder in bösem Glauben erstattet, so sind die Kosten
1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Art. 345 StGB vor dem Bundesstrafgericht. § 6 6. Anzeige und Privatklage 1 unverändert 2 unverändert 3 unverändert 4 Anzeigen und Privatklagen sind an die Polizeiorgane oder an die Staats- anwaltschaft zu Nichtanhandnahmeverfügung, wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung Kosten nach § 56 ff. zu entscheiden. Zivilklagen sind auf den Zivilweg zu verweisen. 3 Ist die Privatklage unbegründet oder wurde die Anzeige leichtfertig oder in bösem Glauben erstattet, so sind die Kosten
1446.7 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
Verfahren gegen Abwesende (Rest wie 1. Lesung) § 65 - § 68 aufgehoben 8 1446.7 - 12286 § 69 5. Privatklage im Zivilpunkt (Rest wie 1. Lesung) § 69ter 6. Abgekürztes Verfahren (Rest wie 1. Lesung) § 84bis
1447.1 - Motionstext
jedoch bei wasserbaulichen Massnahmen an privaten Gewässern Handlungsbedarf. Die Finanzierung dieser Massnahmen steht immer wieder im Zentrum, da sie bei privaten Gewässern innerhalb und ausserhalb des Waldes versicherung sprechen, kommt die Kommission zum Schluss, dass der Mehraufwand aus der Subventionierung privater Gewässerverbauungen, welche im Interesse und zur Sicherheit der Allgemeinheit erfolgen, mit allgemeinen Waldes unterschiedlich geregelt ist. Liegen private Gewässer innerhalb des Waldes, unterstützt der Bund gemäss eidgenössischem Recht wasserbauliche Massnahmen mit rund 25 bis 30 %, sofern sich der Kanton
1446.3b - Beilage 2
Erlass eines Strafbefehls oder Anklageerhebung Eröffnung einer Untersuchung aufgrund von Anzeigen, Privatklagen oder von Amtes wegen STRAFVERFAHREN IM KANTON ZUG (Staatsanwaltschaftsmodell) BUNDESGERICHT "kleinere
2099.2 - Antwort des Regierungsrates
Landwirtschaft" mit dem Lehrgang Agrotechnik (am LBBZ Schluechthof). Ideell unterstützt werden auch private Höhere Fachschulen mit technischer Ausrichtung. Mit diesen Massnahmen und Investitionen im Bildu beantworten. In der Zwischenzeit hat die Unternehmung in enger Kooperation mit den RAV und einer privaten Outplacement-Agentur ein Jobcenter vor Ort eingerichtet. Im Zentrum stehen Massnahmen, welche die

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