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1413.08 - Zusatzbericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der beste- henden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen. Die vorberatende Kommission war bereit, diesen Stellenbegehren zu entsprechen
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1424.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gemeinden eine geeignete Fach- stelle für Jugendschutz und Jugendförderung. Er kann diese Aufgabe einer privaten Trägerschaft übertragen." Diese rechtliche Grundlage gibt dem Regierungsrat die Möglichkeit, das Themenbereich Kinder, Jugendliche, Familien besteht ein vielfältiges und gut ausgebautes Netz von privaten und öffentlichen Einrichtungen. Diese Angebote erbringen wichtige Leistungen zu Gunsten von Familien
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1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Freiheiten besitzt. Die von ihm verabschiedeten Bestimmungen dürfen weder dem eidge- nössischen Privatrecht widersprechen, noch dessen Anwendung beträchtlich erschweren. Der Regierungsrat hält in seinem
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1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
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Art. 345 StGB vor dem Bundesstrafgericht. § 6 6. Anzeige und Privatklage 1 unverändert 2 unverändert 3 unverändert 4 Anzeigen und Privatklagen sind an die Polizeiorgane oder an die Staats- anwaltschaft zu Nichtanhandnahmeverfügung, wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung Kosten nach § 56 ff. zu entscheiden. Zivilklagen sind auf den Zivilweg zu verweisen. 3 Ist die Privatklage unbegründet oder wurde die Anzeige leichtfertig oder in bösem Glauben erstattet, so sind die Kosten
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1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
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Art. 345 StGB vor dem Bundesstrafgericht. § 6 6. Anzeige und Privatklage 1 unverändert 2 unverändert 3 unverändert 4 Anzeigen und Privatklagen sind an die Polizeiorgane oder an die Staats- anwaltschaft zu Nichtanhandnahmeverfügung, wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung Kosten nach § 56 ff. zu entscheiden. Zivilklagen sind auf den Zivilweg zu verweisen. 3 Ist die Privatklage unbegründet oder wurde die Anzeige leichtfertig oder in bösem Glauben erstattet, so sind die Kosten
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1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Art. 345 StGB vor dem Bundesstrafgericht. § 6 6. Anzeige und Privatklage 1 unverändert 2 unverändert 3 unverändert 4 Anzeigen und Privatklagen sind an die Polizeiorgane oder an die Staats- anwaltschaft zu Nichtanhandnahmeverfügung, wenn sich nach Eingang der polizeilichen Akten, der Anzeige oder der Privatklage offensichtlich kein Grund für eine Strafuntersuchung ergibt. 2 Inhalt, Genehmigung und Eröffnung Kosten nach § 56 ff. zu entscheiden. Zivilklagen sind auf den Zivilweg zu verweisen. 3 Ist die Privatklage unbegründet oder wurde die Anzeige leichtfertig oder in bösem Glauben erstattet, so sind die Kosten
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1446.7 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
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Verfahren gegen Abwesende (Rest wie 1. Lesung) § 65 - § 68 aufgehoben 8 1446.7 - 12286 § 69 5. Privatklage im Zivilpunkt (Rest wie 1. Lesung) § 69ter 6. Abgekürztes Verfahren (Rest wie 1. Lesung) § 84bis
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1447.1 - Motionstext
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jedoch bei wasserbaulichen Massnahmen an privaten Gewässern Handlungsbedarf. Die Finanzierung dieser Massnahmen steht immer wieder im Zentrum, da sie bei privaten Gewässern innerhalb und ausserhalb des Waldes versicherung sprechen, kommt die Kommission zum Schluss, dass der Mehraufwand aus der Subventionierung privater Gewässerverbauungen, welche im Interesse und zur Sicherheit der Allgemeinheit erfolgen, mit allgemeinen Waldes unterschiedlich geregelt ist. Liegen private Gewässer innerhalb des Waldes, unterstützt der Bund gemäss eidgenössischem Recht wasserbauliche Massnahmen mit rund 25 bis 30 %, sofern sich der Kanton
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1446.3b - Beilage 2
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Erlass eines Strafbefehls oder Anklageerhebung Eröffnung einer Untersuchung aufgrund von Anzeigen, Privatklagen oder von Amtes wegen STRAFVERFAHREN IM KANTON ZUG (Staatsanwaltschaftsmodell) BUNDESGERICHT "kleinere
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2099.2 - Antwort des Regierungsrates
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Landwirtschaft" mit dem Lehrgang Agrotechnik (am LBBZ Schluechthof). Ideell unterstützt werden auch private Höhere Fachschulen mit technischer Ausrichtung. Mit diesen Massnahmen und Investitionen im Bildu beantworten. In der Zwischenzeit hat die Unternehmung in enger Kooperation mit den RAV und einer privaten Outplacement-Agentur ein Jobcenter vor Ort eingerichtet. Im Zentrum stehen Massnahmen, welche die