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2165.07a - Beilage 1
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Erfüllung der polizeilichen Aufgaben ernsthaft gefährdet ist, zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen oder wenn die nachträgliche Information der betroffenen Person in keinem Verhältnis zum
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2165.02 - Antrag des Regierungsrates
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Information, schränkt sie ein oder schiebt sie auf, wenn a) dies wegen überwiegender öffentlicher oder privater Interessen erforder- lich ist oder b) die Information den Zweck einer Strafunter suchung oder eines auf, soweit a) ein formelles Gesetz dies vorsieht, b) dies wegen überwiegender öffentlicher oder privater Interessen erforder- lich ist, c) dadurch die Erfüllung der polizeilichen Aufgaben ernsthaft gefährdet
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2179.2 - Antwort des Regierungsrates
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allfällige private Tiefenbohrungsprojekte zu unterstützen und falls ja, auch finanziell (allenfalls im Sinne eines public private partnership)? Der Regierungsrat ist dann bereit, private Bohrungen finanziell durchgeführten Bohrung zu verwenden. Investoren sind die Daten zugänglich, soweit sie nicht a ls rein privat gelten. Das Amt für Um- weltschutz lässt gegenwärtig gestützt auf die zur Verfügung stehenden Fo Inves titions- kosten beliefen sich auf 90 Mio. Euro, davon 16 Mio. Euro für die Stromerzeugung. Die private Gesellschaft konnte Fördermittel von verschiedener Seite erhältlich machen. Sie rechnet mit einer
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2186.7 - Volksabstimmung am 22. September 2013 (Behördenreferendum)
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gen des Intimbereichs erfolgen unter Bei- zug von medizinischem Personal. 2 Die Behörden können private Sicherheitsunternehmen, die vom Veranstal- ter mit den Zutrittskontrollen zu den Sportstätten und
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2186.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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gen des Intimbereichs erfolgen unter Bei- zug von medizinischem Personal. 2 Die Behörden können private Sicherheitsunternehmen, die vom Veranstal- ter mit den Zutrittskontrollen zu den Sportstätten und
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2187.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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liefern. Im Kanton Zug sind per Mai 2013 zirka 1200 Wärmepumpenanlagen in Betrieb, die alle in Privateigentum stehen. Ein tiefengeothermisches Kraftwerk ist in der Schweiz bis heute lediglich in Riehen in Untergrund gilt jedoch als öffentliche Sache. Die Verfügungsbefugnis über den unterhalb des privatrechtlichen Eigentumsgrenze gelegenen Untergrund steht nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu Art. 664
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2188.1 - Interpellationstext
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grossem Stil. Die Abgrenzung der selbständigen Erwerbstätigkeit (Quasi- Wertschriftenhandel) zur privaten Vermögensverwaltung ist hierbei fraglich. Können Personen , welche im grossen Stil Wertschriftenhandel
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2101.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Angebote der Tagesbetreuung in das Kinderbetreuungsgesetz aufzunehmen. § 4 Betriebsbewilligung für private Angebote und Aufsicht In das Kinderbetreuungsgesetz sei neu eine Meldepflicht für Spielgruppen a auch fest, dass die Gemeinden für die Betriebsbewilligung zuständig seien und für die Aufsicht der privaten Angebote. 2. Zehn Gemeinden, die Fachverbände und Betreuungsinstitutionen sowie die Mehrheit der Festlegung der Beiträge der Erziehungsberechtigten in Angeboten der Gemeinden und von subventionierten privaten Institutionen sind Eltern grundsätzlich gleich zu behandeln. Dabei ist sicherzustellen, dass der
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2101.2 - Antrag des Regierungsrates
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etreuung für Schulkinder. § 4 Betriebsbewilligung für private Angebote und Aufsicht 1 Der Gemeinderat erteilt eine Betriebsbewilligung für private Angebote, sofern nicht bereits eine Bewilligung aufgrund und Adoptions kinderverordnung4) vorliegt. 2 unverändert 3 Der Gemeinderat führt die Aufsicht über private Angebote. § 6 Beiträge der Erziehungsberechtigten Bei der Festlegung der Beiträge der Erziehungs
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2101.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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etreuung für Schulkinder. § 4 Betriebsbewilligung für private Angebote und Aufsicht 1 Der Gemeinderat erteilt eine Betriebsbewilligung für private Angebote, sofern nicht bereits eine Bewilligung aufgrund und Adoptions kinderverordnung4) vorliegt. 2 unverändert 3 Der Gemeinderat führt die Aufsicht über private Angebote. § 6 Beiträge der Erziehungsberechtigten Bei der Festlegung der Beiträge der Erziehungs