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3185.9a - Beilage: Detailerläuterungen
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und der Förderprogr amme von Dritten wie myclimate oder EnergieZukunftSchweiz6. Die Programme der privaten Organisa- tionen sind sehr dynamisch. Fördergegenstände und -sätze können rasch ändern. Verordn
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3187.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3187.2 Laufnummer 16659 Motion der SVP-Fraktion betreffend Standesinitiative zur steuerlichen Entlastung von Rentnern: Befreiung der AHV-Renten von der Einkommenssteuer (Vorlage Nr. 3187.1
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3187.1 - Motionstext
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Steuerbefreiung be- troffen sind, haben diese Personen durch die Entlastung die Möglichkeit, das Geld privat zu investieren oder auch für wohltätige, gemeinnützige oder soziale Zwecke zu verwen- den. Unter
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3189.2 - Antwort des Regierungsrats
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erteilt, bei denen keine Durchführung einer Heilmittelmittelinspektion erfolgt ist? Ja. Privatapothekenbewilligungen an Arztpraxen werden regelmässig unabhängig von einer In- spektion durch die Pharmazeutische Ausnahme-Kriterien? Es gibt keine Ausnahmekriterien. Dieses Vorgehen wird regulär sowohl bei Privatapotheken in Arztpraxen als auch bei öffentlichen Apotheken so angewandt. Frage 8: a) Nach welchen Kriterien Erneuerung der Bewilligung statt, also alle fünf Jahre bei Apotheken resp. alle zehn Jahre bei Privatapotheken in Arztpra- xen. b) Erfolgen diese Kontrollen risikobasiert zum Beispiel aufgrund der Anzahl
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3196.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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werden kann, ohne dass sie einer richterlichen Genehmigung bedarf. So könnte die Eignung von Privatpersonen nicht durch eine unabhängige Instanz geprüft werden. Da sich deren Tätig- keit nicht auf das beschränkt, sondern sie auch mit Zielpersonen direkt in Kontakt treten, wäre der Einsatz von Privatpersonen problematisch. § 10e Abs. 3 Abs. 3 enthält analog zur StPO (Art. 298a Abs. 2 StPO) und der Regelung
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3208.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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vorliegenden Fall folgende Schlüssel: Fahrbahn/Rad-/Fussweg: - Fahrbahn und Trottoir dienen zu 100 % dem privaten Verkehr (MIV); - Rad-/Fusswege (ausserorts) dienen zu 50 % dem Radverkehr, zu 50 % den zu Fuss Gehen-
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3221.2 - Antwort des Regierungsrats
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der kanto- nalen Verwaltung, der Gerichte, der öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons sowie privater Dritter mit Leistungsvereinbarung mit dem Kanton innert drei Monate nach Stellenantritt und danach
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3155.2 - Antwort des Regierungsrats
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Kantonsschule Zug. Ein Vergleich mit einem Kanton mit COPE-Geräten (gehören dem Kanton und dürfen auch privat genutzt 3155.2 - 16634 Seite 3/8 werden) wurde noch nicht angestellt. Der Lenkungsausschuss IT kantonale Entschädigung und COPE-Gerät lässt. Skalierungseffekte müssen auch dort gesucht werden, wo Basislayer an Private ausgelagert werden können, welche solche Dienste für Dutzende von Schulen und Fir- men anbieten.
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3156.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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eine privatrechtliche Aktiengesellschaft und nicht eine öffentlich-rechtliche Institution. Der Kanton hat daher keine Mittel, die Arbeitsbedingungen am Kantonsspital zu beeinflussen. Privatrechtlich organisierte bzw. des Arbeitgebers innehaben, wenden sie durchgehend das Prinzip der Lohngleichheit an. Für privatrechtlich ge- führte Institutionen gilt die Wettbewerbsfreiheit und das liberale Arbeitsmarktrecht des Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben, Mitwirkungsgesetz, SR 822.14). Es gilt für alle privaten Betriebe, die ständig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz beschäftigen. In Betrieben
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3161.9 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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riebe und Sportaktiv itäten müssen um 19 Uhr schliessen und bleiben sonntags geschlossen; - Für private Veranstaltungen gilt eine maximale Zahl von 5 Personen aus zwei Haushalten. Ausgenommen sind Feiern