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2985.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Unionsbehörden wie Private richtet. Damit setzt sie verbindliche Minimal-Standards, die bei der Anwendung der beiden anderen Rechtserlasse im öffentlich- rechtlichen wie auch privatrechtlichen (wirtschaftlichen) iven Dienste von Gerichten). § 3 Abs. 2 Bst. c Die Ausnahme der öffentlichen Register des Privatrechtsverkehrs vom Geltungsbereich der Da- tenschutzgesetzgebung ist mit den Anforderungen von Art. 3 SEV 108 nicht mehr vereinbar. Von der Aufhebung betroffen sind nur die öffentlichen Register des Privatrechtsve rkehrs, die von kantonalen Behörden geführt werden (z.B. Grundbuch, Schiffsregister, Handelsregister
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2978.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2978.2 Laufnummer 16207 Interpellation von Ivo Egger, Andreas Hürlimann und Anastas Odermatt betreffend Mobilfunkstrahlenbelastung im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2978.1 - 16080) Antwort des Re
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2980.2 - Antwort des Regierungsrats
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zulässige Lichtfarbe im Aus- serortsbereich keiner Reglementierung. 5. Wie unterstützt der Kanton private Bauherren und Gemeinden zur Vermeidung von schädlicher und lästiger Lichteinwirkung? Gibt es bei Hinweise / Links auf hilfreiche Seiten? Das Amt für Umwelt unterstützt als kantonale Fachstelle sowohl private Bauherrschaften als auch Gemeinden u. a. mit telefonischer oder schriftlicher Beratung bei Neuba Problematik bekannt. Aus diesem Grund ist er bemüht, Lichtquel- len sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich bereits bei der Planung stets auf deren Notwendigkeit, Abschirmung, Richtung, Beleuchtungsstärke
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2980.1 - Interpellationstext
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Bauzo - nen die maximale Farbtemperatur von 3'000 Kelvin vorzugeben? 5. Wie unterstützt der Kanton private Bauherren und Gemeinden zur Vermeidung von schädlicher und lästiger Lichteinwirkung? Gibt es bei
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2978.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2978.1 Laufnummer 16080 Laufnummer Nr. Interpellation von Ivo Egger, Andreas Hürlimann und Anastas Odermatt betreffend Mobilfunkstrahlenbelastung im Kanton Zug vom 28. Mai 2018 Die Kantons
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2996.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Schweiz (SFS)». Ihr werden in Zukunft jene Aufgaben übertragen, welche bis anhin durch die als privatrechtlicher Verein konstituierte Sport -Toto-Gesellschaft (STG) wahrgenommen worden sind. Sodann enthält Sports erfolgte bisher durch die Sport -Toto- Gesellschaft (STG), welche in der Rechtsform eines privatrechtlichen Vereins gekleidet ist. Die Mittelvergabe soll neu von der öffentlich-rechtlichen «Stiftung
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3026.2 - Antwort des Regierungsrats
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Wohnung Drittpersonen zur Verfügung stellen und so ein Zusatzeinkommen generieren. Nicht nur für eine private Mieterschaft ist diese Plattform interessant. Lukrative Preise bewegen immer häufiger auch professionelle
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3054.2 - Antwort des Regierungsrats
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che Untersuchungskommission wählen. Vorliegend stehen Vorkommnisse in Frage, die ein in der Privatwirtschaft tätiges Un- ternehmen betreffen. Daher erachtet der Regierungsrat die Voraussetzungen zur Einsetzung
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3055.2 - Antwort des Regierungsrats
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positiven Nachrichten, z. B. zu innovativen Anwendungen, verbunden wird. Das ist Aufgabe der privatwirtschaftlichen Akteure in diesem noch relativ jungen Wirtschaftscluster. 5. Welche Massnahmen ergreift die trotz begrifflicher Ähnlichkeit nicht zu verwech- seln mit dem Brand «Crypto Valley», der einem privaten Geschäftsmann gehört, der diesen nach mündlicher Absprache bisher für Zwecke der Crypto Valley
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3068.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
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Standardformularen. Begründung: Verschiedene Hilfeleistungen werden vom Staat, Kanton oder auch der Privatwirtschaft ange boten. Um die Transparenz und somit das Finden der geeigneten Hilfeleistungen für die von