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2822.1 - Antwort des Regierungsrats
mit insgesamt sechs Einbrüchen verzeichnet wurde. Es han delte sich dabei um Einbrüche sowohl in private wie auch gewerblich genutzte Räume in der Stadt 2822.1 - 15690 Seite 3/3 Zug. Diese Fallzahlen e Polizei in erster Linie auf Ereignisse, die sich in der Öffentlichkeit abgespielt haben. Einbrüche im privaten Bereich werden in der Regel nicht kommuniziert, da sie die Privatsphäre der Betroffenen tangieren
2830.2 - Antwort des Regierungsrats
Interesse besteht und die einen Bezug zum Kanton aufweisen. Überdies fördert er jene Angebote, die vom Privatmarkt nicht abgedeckt werden (z. B. Bi l- dungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, Angebote Dieses wird über Spezialgesetze von Bund und Kantonen umgesetzt. Ziel ist es, die hauptsächlich privat organisierte und individuell verantwortete Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens im Bi spezifische Zielgruppen wie Eltern sowie Seniorinnen und Senioren) und kon- kurriert somit nicht private Anbieterinnen und Anbieter. Schliesslich hat der Kanton Zug im Be- reich nichtformaler Weiterbildung
2832.2 - Antwort des Regierungsrats
Gemeinden müssen sich die Eltern nicht an den Kosten beteiligen. Sofern die Verwendung der Geräte auch privat erfolgt, beteiligen sich die Eltern in zwei Ge- meinden zurzeit mit einem Beitrag von 80 Franken
2844.4 - Antrag des Regierungsrats (Sonderschulen)
über die Anerkennung der Sonderschulen und Privatschulen sowie über Massnahmen und den Entzug der Anerkennung; o) entscheidet über die Bewilligung von Privatschulung sowie über Massnahmen und den Entzug der Spezialfragen Kommissionen einsetzen. § 75 Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe I 1 Privatschulen und Privatschulung im Bereich des obligatorischen Kindergar- tens, der Primar- und der Sekundarstufe I Schulen gerecht wird. Für die Bewilligung der Privatschulung müssen be- sondere Gründe vorliegen. Es gelten besondere Bestimmungen[BGS 412.112]. 2 Die Privatschulen prüfen und beurteilen periodisch in eigener
2844.8 - Antrag des Regierungsrats (polizeiliche Leistungen)
sonen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- oder Ver- kehrsdienst
2844.9 - Antrag des Regierungsrats (Betreibungszustellung)
sonen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- oder Ver- kehrsdienst
2844.28 - Ergebnis 1. Lesung (Sonderschulen)
(neu) kann auf Begehren einer Privatschule im Rahmen ihrer Kapazi­ täten die Durchführung der externen Evaluation durch ihre eigene Fachstelle und auf Kosten der Privatschule übernehmen; § 75 Abs. 3 (geändert) (geändert) 3 Die Privatschule lässt ihre Qualität periodisch in eigener Verantwortung durch eine fachliche Aussensicht prüfen (externe Evaluation). Der Bericht dieser Prüfung ist der Direktion für Bildung
2844.49 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung (Steuerfuss)
Vorlage Nr. 2844.49 Laufnummer 15916 «Finanzen 2019»: Gesetzesänderungen Befristete Anpassung gesetzlicher Steuerfuss für die Kantonssteuer von 82 % auf 86 % der einfachen Steuer (5065.46) Antrag des
2845.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2845.4 Laufnummer 15828 Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 29. August 2018 Sehr geehrter Her
2845.3d - Beilage 4 Stellungnahme
Finanzdirektion Direktionssekretariat Beilage 4 - Stellungnahme Zu Den Einschränkenden Grundsätzen Der Geschäftsführung § 6a.Doc Baarerstrasse 53, 6300 Zug T 041 728 36 03, F 041 728 24 66 www.zg.ch/f

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