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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
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Amtsgeheimnis 1 Bestehen Zweifel, ob an einer Tatsache ein öffentliches oder ein schüt- zenswertes privates Geheimhaltungsinteresse besteht, so wird bis zum Ent- scheid durch die zuständige Direktion das der Direktionen und der Gerichte sehen bei bestehenden oder sich abzeichnenden Konflikten aufgrund privater Beziehungen geeig- nete Massnahmen vor. * § 17 Urheberrecht 1 Werden von Mitarbeiterinnen und M rsteherin oder des Direktionsvorstehers bzw. der Land- schreiberin oder des Landschreibers eine private Beziehung zu anderen Mit- arbeitenden, wenn sie: * a) zueinander in einem Hierarchie- oder Abhän
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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Staatsvertragsbereich unterstehen dieser Vereinbarung ebenso staatli- che Behörden sowie öffentliche und private Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen und die mit ausschliesslichen oder besonderen das Recht am Ort Anwendung, wo die Leistungen hauptsächlich erbracht werden. 6 Öffentliche oder private Unternehmen mit ausschliesslichen oder besonde- ren Rechten, die ihnen durch den Bund verliehen wurden weitere entscheidrelevante Verfahrensakten zu gewähren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Art. 58 Beschwerdeentscheid 1 Die Beschwerdeinstanz kann in der Sache
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731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
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verursachten Schadens zu gestatten. § 58 Anschlüsse an die private Kanalisation 1 Die Gemeinde kann die Eigentümerinnen oder Eigentümer privater Ab- wasseranlagen verpflichten, Dritten gegen angemessene Massnahmen an öffentlichen und privaten Gewässern; d) die Bauherrschaft privater, gemeindlicher oder kantonaler Vorhaben für die Verlegung oder die Renaturierung privater Gewässer; e) der Kanton für die Gewässer; Pläne 2.1. Öffentliche und private Gewässer § 7 Öffentliche Gewässer – Umfang § 8 Öffentliche Gewässer – Grundeigentum § 9 Private Gewässer – Grundsatz § 10 * Private Gewässer – Einleitungsrecht des
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414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
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Kanton Zug 414.14 Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien Vom 2. Mai 2008 (Stand 1. August 2022) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Vertretern der Schulkommission der Mittel- schulen im Kanton Zug, der Schulleitungen der kantonalen und privaten Gymnasien sowie der Hochschulen. * 2 Die Maturitätskommission hat insbesondere folgende Aufgaben:
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257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Alkoholverwaltung sowie die Gebäudeversicherung des Kantons Zug teilnahmen. Uberdies nahmen eine Privatper son und eine Gruppe von Wirten zum Revisionsentwurf Stellung. Die Notwendigkeit, das derzeitige Art. 684 des Zivilgesetzbu ches (ZGB) untersagten übermssigen Emissionen einerseits Sache des Privatrechts ist (Art. 679, 928 ZGB), anderseits aber auch - was hier besonders interessiert — eine solche einzuschreiten, wenn die Nachtruhestörungen anderweitig verursacht werden, beispiels weise durch private Anlässe. 3.8.7 Gemäss § 33 des geltenden Rechts dürfen in Gaststt— ten keine Glückspiele geduldet
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3129.1a - Beilage: Bericht Gesamtinstandsetzung
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Im Übrigen werden die Bauvorschriften vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen von Fall zu Fall festgelegt. - Bei Neubauten und grösseren Um- und Ausbauten muss ein
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3128.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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diese mit wachem Auge verfolgt, und dass die laufenden Investitionen und Projekte, sowohl privatwirtschaftlicher als auch öffentlicher Natur, die Bedürfnisse genü- gend adressieren. 3. Antrag Gestützt auf gemeindliche Bibliotheken mit frei zugängli- chen (Arbeits-)Plätzen und die in jüngster Zeit privatwirtschaftlich entstandenen Co-Working- Spaces (Regus, CV Lab, Businesspark, etc.). Dieser Trend und das hme zum Postulatsanliegen 3. Antrag 1. Ausgangslage Homeoffice resp. Telearbeit1 ist in der Privatwirtschaft und auch in der kantonalen Verwaltung nicht erst seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 ein
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3130.2 - Antwort des Regierungsrats
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Für eine private Nutzung wurden folgende Varianten angefragt: - privates Wohnen mit nichtgewerblicher Tierhaltung; - privates Wohnen mit nichtgewerblichen Ateliers, Werkstätten; - privates Wohnen mit mit kleinem Sennereibetrieb und Sommer-Besenbeiz; - privates Wohnen «Landvilla», evtl. mit nichtgewerblicher Tierhaltung. 3130.2 - 16549 Seite 3/3 8. Gemäss Zentralplus müssen noch verschiedene «bau- und von Flächen bzw. Volumen ist nicht möglich. Je nachdem, ob die Sennhütte künftig gemeinnützig oder privat genutzt wird, sieht der mögliche Flächenmix – z. B. wieviel Wohnfläche beibehalten werden darf –
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3130.1 - Interpellationstext
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Käserei, darum der Name Sennhütte. Ein Brand 1973 setzte dem Tun ein Ende. Die Sennhütte kam in privaten Besitz und wurde von einer Familie bewohnt. 1985 gab es eine Um- nutzung für therapiewillige Suchtkranke
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3132.2 - Antwort des Regierungsrats
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bedeutet staatlicher Denkmalschutz re- gelmässig eine Einschränkung ihres Eigentums. Staatliche und private Interessen sind in der Sache gegenläufig. Während Bauherrschaften ihre baulichen Vorhaben an Denkmälern