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3133.1 - Antwort des Regierungsrats
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Waren zur Bestellung oder zum Kauf anbietet, sei es im Umherziehen, durch das ungerufene Aufsuchen privater Haushalte oder durch den Betrieb eines befristeten Wanderlagers im Freien, in einem Lokal oder von Dienstleistungen jeglicher Art anbietet, sei es im Umherziehen oder durch das ungerufene Aufsuchen privater Haushalte; c. ein Schaustellergewerbe oder einen Zirkus betreibt. Allgemein gilt, dass eine Hau
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95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bessere Konditionen beim Einkauf von Verbrauchsmateria lien, Ersatzteilen und Fahrzeugen • Privatwirtschaftlicher Einfluss auf die Arbeitsorganisa tion Die ZVB nehmen deshalb die Kundenwerksttte auch in und an Autobussen bieten die ZVB den Service einer Kundenwerk statt für Dritte (öffentliche wie private Unternehmungen) an. Die ZVB erbringen diese Leistung als einziges Unterneh men in der Region seit an den Leistungsbeschrieb der SIA-Honorarordnung 102 für Architekten an. Im Unterschied zu einem privaten Bauherrn, für den die finan zielle oder rentabilittsmssige Beurteilung den Kostenrah— men eines
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75.4 - Bericht und Antrag der Kommission
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Abklärungen (Eignung Kandidaten, Projekte) — Unterstützung durch Hiffesteflungen — Kursangebote private Firmen private Firmen Verbände, KFB Verbände, KFB Verbände, KFB kantonales Amt für Berufsbildung Bundesamt Gerade bei den Berufs praktika und der Starthilfe für Selbständigerwerbende ist die Mitarbeit der privaten Wirtschaft für den Erfolg unab dingbar. Inder Kommission wurde der Verein als Träger der vorgesehe r l a u b n i s f ü r 75.4 — 8098 7 Kursbesuche. Ferner gilt es für den VAM, Praktikumspltze in privaten und öffentlichen Betrieben zu gewinnen und mit die sen den Einsatz der Bewerber/innen vorzunehmen
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75.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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insbesondere Beschäfti gungsprogramme und Berufspraktika durchzuführen. Damit exi stiert ein privatrechtlicher Träger für die Durchführung all— fähiger Beschäftigungsprogramme. Dem Verein mit Sitz in Zug innerhalb des Vereins die Sozialpartner und die öffentli che Hand eng .iusammenarbeiten, bietet der privatrechtliche Verein als Träger von Beschftigungsprogrammen und Praktika eine optimale Voraussetzung. f. ca. 150 - 200 solcher Stellen zur Nischenförderung, welche von der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft nicht angeboten werden, bestehen. Damit soll der drohenden Sockelarbeitslosigkeit begegnet werden
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75.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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eine sinnvolle Beschäftigung von zur Zeit arbeitslosen Personen ermög licht. Das Mitmachen der Privatwirtschaft lässt hoffen, dass nicht einfach Stellen als Beschäftigungstherapie ge schaffen werden, sondern folgenden Gründen: - Dem Verein sollen nicht nur öffentliche Körperschaften, sondern vor allem auch private Unternehmungen beitreten. Die Aufgabe, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird damit nicht einfach Bedeutung zu. Die Arbeitslosigkeit ist ein drängendes Problem; immer mehr öffentliche Körperschaften und private Organisationen bemühen sich, sie zu bekämpfen und den Betroffenen Hilfe zu leisten. Wichtig ist,
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140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 140.1 (Laufnummer 8290) KANTONSRATSB ESCHLUSS BETREFFEND WIRTSCHAFTSPFLEGEMASSNAHMEN BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 7. MÄRZ 1994 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr g
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257.2 - Antrag des Regierungsrats
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Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke im privaten geschlossenen Be reich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsmässig erfolgt. §7 Zuständigkeit
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95.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Gegebenheiten im Raum Zug—West durch Stadtrat Euse bius Spescha orientieren lassen. Die Stadt bringt private und öffentliche Interessen im Rahmen von Bebauungsplänen in Ubereinstimmung. Die einzelnen Bebauungspläne
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3153.5 - Ergebnis 1. Lesung
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erschlossen werden. Sie berücksichtigt da- bei insbesondere die Interessen der Öffentlichkeit und die privaten Interes- sen. 3 Die Verordnung regelt zudem die Einzelheiten, um eine Indexierung und Archivierung
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3153.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2022
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erschlossen werden. Sie berücksichtigt da- bei insbesondere die Interessen der Öffentlichkeit und die privaten Interes- sen. 3 Die Verordnung regelt zudem die Einzelheiten, um eine Indexierung und Archivierung