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41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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schulische Ausbildung wird den Frauen an den Be rufsschulen und bei anderen öffentlichen oder auch privaten Institutionen vermittelt. Das Amt für Berufsbildung stellt nach erfolgreichem Abschluss einen kantonalen
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41.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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dem Sinn des Arbeitslosenversi cherungsgesetzes entspricht. Der gleiche Staat würde zweifellos bei Privaten eine solche Gesetzesinterpretation nicht dulden. c) Die Vorlage entbehrt nicht einer gewissen S
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257.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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des Staates, dann regelnd einzugreifen, so bald öffentliche Interessen oder als wichtig anerkannte private Interessen, die anders - beispielsweise durch Marktkrfte - nicht geschützt werden können, auf dem
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257.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. April 1996
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Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke im privaten geschlossenen Be reich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsrnässig erfolgt. §7 Zuständigkeit
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257.4 - Antrag der Kommission
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Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke im privaten geschlossenen Be reich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsmässig erfolgt. §7 Zuständigkeit
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257.6 - Ergebnis 1. Lesung
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Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke im privaten geschlossenen Be reich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsmässig erfolgt. §7 Zuständigkeit
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3140.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3140.2 Laufnummer 16573 Interpellation von Anastas Odermatt, Heinz Achermann, Rita Hofer, Rainer Leemann und Karl Nussbaumer betreffend automatische externe Defibrillatoren (AED) im Kanton
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3140.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 3140.1 Laufnummer 16403 Interpellation von Anastas Odermatt, Heinz Achermann, Rita Hofer, Rainer Leemann und Karl Nussbaumer betreffend automatische externe Defibrillatoren (AED) im Kanton
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3141.1a - Beilage 1 Berichterstattung
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strategische Stellenwert zukommt. Es besteht das Ziel, diese 20% zu halten. - In Zusammenarbeit mit den privaten und öffentlichen Partnern aus Wirtschaft, Gesell- schaft, Verwaltung und Kultur ist der Eigenfi
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3141.1b - Beilage 2 Leistungsauftrag FHZ
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unterstützt mit ihren Innovationen die Entwicklung ihrer Forschungspartner (Wirtschaft, Verwaltung, private Organisationen und Kul- tur) und stärkt die Qualität der Lehre. Die anwendungsorientierte Forschung Dienstleistungen für Dritte Mit ihren Dienstleistungen soll die Hochschule Luzern primär Nutzen für private und öffentliche Partner aus Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Kultur in der Zentralschweiz strategische Stellenwert zukommt. Es besteht das Ziel, diese 20 % zu halten. In Zusammenarbeit mit den privaten und öffentlichen Partnern aus Wirtschaft, Gesellschaft, Ver- waltung und Kultur ist der Eigenfi