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41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
schulische Ausbildung wird den Frauen an den Be rufsschulen und bei anderen öffentlichen oder auch privaten Institutionen vermittelt. Das Amt für Berufsbildung stellt nach erfolgreichem Abschluss einen kantonalen
41.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
dem Sinn des Arbeitslosenversi cherungsgesetzes entspricht. Der gleiche Staat würde zweifellos bei Privaten eine solche Gesetzesinterpretation nicht dulden. c) Die Vorlage entbehrt nicht einer gewissen S
257.3 - Bericht und Antrag der Kommission
des Staates, dann regelnd einzugreifen, so bald öffentliche Interessen oder als wichtig anerkannte private Interessen, die anders - beispielsweise durch Marktkrfte - nicht geschützt werden können, auf dem
257.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. April 1996
Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke im privaten geschlossenen Be reich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsrnässig erfolgt. §7 Zuständigkeit
257.4 - Antrag der Kommission
Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke im privaten geschlossenen Be reich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsmässig erfolgt. §7 Zuständigkeit
257.6 - Ergebnis 1. Lesung
Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke im privaten geschlossenen Be reich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsmässig erfolgt. §7 Zuständigkeit
3140.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3140.2 Laufnummer 16573 Interpellation von Anastas Odermatt, Heinz Achermann, Rita Hofer, Rainer Leemann und Karl Nussbaumer betreffend automatische externe Defibrillatoren (AED) im Kanton
3140.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 3140.1 Laufnummer 16403 Interpellation von Anastas Odermatt, Heinz Achermann, Rita Hofer, Rainer Leemann und Karl Nussbaumer betreffend automatische externe Defibrillatoren (AED) im Kanton
3141.1a - Beilage 1 Berichterstattung
strategische Stellenwert zukommt. Es besteht das Ziel, diese 20% zu halten. - In Zusammenarbeit mit den privaten und öffentlichen Partnern aus Wirtschaft, Gesell- schaft, Verwaltung und Kultur ist der Eigenfi
3141.1b - Beilage 2 Leistungsauftrag FHZ
unterstützt mit ihren Innovationen die Entwicklung ihrer Forschungspartner (Wirtschaft, Verwaltung, private Organisationen und Kul- tur) und stärkt die Qualität der Lehre. Die anwendungsorientierte Forschung Dienstleistungen für Dritte Mit ihren Dienstleistungen soll die Hochschule Luzern primär Nutzen für private und öffentliche Partner aus Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Kultur in der Zentralschweiz strategische Stellenwert zukommt. Es besteht das Ziel, diese 20 % zu halten. In Zusammenarbeit mit den privaten und öffentlichen Partnern aus Wirtschaft, Gesellschaft, Ver- waltung und Kultur ist der Eigenfi

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