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2998.1a - Beilage Leistungsauftrag
unterstützt mit ihren Innovationen die Entwicklung ihrer Forschungspartner (Wirtschaft, Verwaltung, private Organisationen und Kultur) und stärkt die Qua- lität der Lehre. LA HSLU 20-23: Verabschiedet vom Dienstleistungen für Dritte Mit ihren Dienstleistungen soll die Hochschule Luzern primär Nutzen für private und öffentliche Partner aus Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Kultur in der Zentralschweiz gemäss Definition SBFI) zu be- grenzen und mindestens 20 % zu halten. In Zusammenarbeit mit den privaten und öffentlichen Partnern aus Wirtschaft, Gesellschaft, Ver- waltung und Kultur beträgt der Eig
2998.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
immer noch genügend Dozierende. Allerdings kann sie bezüglich der Löhne nicht leicht mit der Privatwirtschaft konkurrenzieren. Im Vergleich zu den anderen FHS liegt die HSLU im Lohnbereich leicht unter
3017.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3017.2 Laufnummer 16249 Postulat von Tabea Zimmermann Gibson, Stéphanie Vuichard und Esther Haas betreffend 50. Geburtstag des Frauenstimm- und Wahlrechts gebührend feiern (Vorlage Nr. 301
3030.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Mitglieder der geschäfts- leitenden Organe von Organisationen oder von Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung angehören und die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, sofern
3030.1 - Motionstext
Mitglieder der geschäftsleitenden Organe von Organisationen oder von Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung angehören und die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, sofern Stellung zukommt; f. Personen, die den Bund in Organisationen oder Personen des öffentlichen oder privaten Rechts vertreten, die nicht der Bundesverwaltung angehören und die mit Verwaltungsaufgaben betraut Mitglieder der geschäftsleitenden Organe von Organis a- tionen oder von Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht der Bundesver- waltung angehören und die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind
3035.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Folgendes hingewiesen: Hohe Vermögen wachsen seit mehreren Jahrzehnten beträchtlich – wobei der private Kapitalgewinn in der Schweiz nicht besteuert wird. Wenn man die grossen Vermögen also mit einem – steuer den effektiven Mehrwert. Die Schweiz ist das einzige Land der OECD, das keine Steuer auf privaten Kapitalgewinnen eingeführt hat. Die Vermögenssteuer wird in der Schweiz von den Kantonen erhoben
3053.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 3053.1 Laufnummer 16231 Motion von Luzian Franzini, Isabel Liniger und Fabio Iten betreffend ein kantonales Behindertengleichstellungsgesetz vom 10. Februar 2020 Kantonsrätin Isabel Linige
3061.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vermögensverhältnissen eher nicht um «Härtefälle» handeln, die einer besonderen steuerlichen Privilegierung bedürfen. Würde eine Regelung eingeführt, sollte daher eine wesentlich tiefere Vermögensobergrenze
3060.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3060.1 Laufnummer 16262 Kleine Anfrage der SVP-Fraktion betreffend Geschwindigkeitskontrollen Antwort des Regierungsrats vom 17. März 2020 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen
3070.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
Standardformularen. Begründung: Verschiedene Hilfeleistungen werden vom Staat, Kanton oder auch der Privatwirtschaft ange boten. Um die Transparenz und somit das Finden der geeigneten Hilfeleistungen für die von

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