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3071.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
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Standardformularen. Begründung: Verschiedene Hilfeleistungen werden vom Staat, Kanton oder auch der Privatwirtschaft ange boten. Um die Transparenz und somit das Finden der geeigneten Hilfeleistungen für die von
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3071.2 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Gesundheitswesen» fallen. Sind Mitarbeitende von Apothe- ken oder Medizinische Praxisassistentinnen in Privatpraxen auch gemeint? Wie steht es mit dem Pflegepersonal in Altersheimen? Auch die Stawiko anerkennt Informationen wurde auf das Pos- tulat verwiesen. Dem wurde entgegengehalten, dass Mietverhältnisse privatrechtlich geregelt sind und dass die öffentliche Hand nicht eingreifen sollte. Die Kommissionsmehrheit als auch der Kanton Zug während der Corona-Krise verschiedene Unterstützungen anbietet. Auch von Privaten dürfe ein gewisses Mittragen der Lasten erwartet werden. ➔ Die Stawiko beantragt mit 11 Ja- zu 4
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3085.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Gesellschaft - 2 Innominatverträge 5 7 Gesellschafts- und Handelsrecht 12 4 Wertpapierrecht - - Privatversicherungsrecht 1 6 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 12 3 andere Rechtsgebiete 2 4 Total 180 192 53 1 Gesellschaft 1 - Innominatverträge - 1 Gesellschafts- und Handelsrecht 2 3 Wertpapierrecht - - Privatversicherungsrecht 4 3 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 3 - andere Rechtsgebiete - - Total 37 36 1.1.4 Handlungen gegen das Vermögen 1489 1567 strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich 255 269 Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit 393 372 strafbare Handlungen gegen die sexuelle
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3084.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3084.1 Laufnummer 16323 Kleine Anfrage von Kantonsrätin Tabea Zimmermann Gibson betreffend Besuchsverbot in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie sozialen Einrichtungen Antwort des Reg
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3119.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ng von Men- schen mit Behinderung zu erreichen ist. Bei der SIA Norm 500 handelt es sich um ein privates Regelwerk, das den Stand der Technik wiedergibt und regelmässig bei der Beantwortung tech- nischer Gründen. Die Arealbe- bauung setzte ein entsprechendes Gesuch voraus. Sie lag somit im Belieben der privaten Bau- herrschaft und ein Arealbebauungszwang war gesetzlich nicht vorgesehen. Zudem stellt die A im nächsten Jahr in Kraft treten. Damit können einerseits die von den Gemeinden, Unternehmen und Privaten eingebrachten Unklarheiten hinsichtlich der in der Verordnung neu eingeführten Baubegriffe und
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2972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2972.2 Laufnummer 16136 Postulat von Tabea Zimmermann, Andreas Lustenberger und Mariann Hess betreffend nachhaltige Anlagestrategie der Zuger Pensionskasse (Vorlage 2972.1 - 16067) Bericht
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2985.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2020
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bekanntzugeben, dass keine Rückschlüsse auf betroffene Personen möglich sind. 3 Die private Empfängerin oder der private Empfänger hat sich zudem schriftlich zu verpflichten, die Personendaten nicht für Bearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke, namentlich für Statistik, Planung oder Forschung; und b) Private zur Bearbeitung für Zwecke der Forschung. 2 Die Empfängerin oder der Empfänger hat sich schriftlich betroffene Person kann bei einem Organ voraussetzungslos die Be- kanntgabe ihrer Personendaten an Private sperren lassen. 1a Die Organe machen in geeigneter Weise auf das Sperrrecht aufmerksam. 2 Die Sperrung
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2985.4 - Ergebnis 1. Lesung
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bekanntzugeben, dass keine Rückschlüsse auf betroffene Personen möglich sind. 3 Die private Empfängerin oder der private Empfänger hat sich zudem schriftlich zu verpflichten, die Personendaten nicht für Bearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke, namentlich für Statistik, Planung oder Forschung; und b) Private zur Bearbeitung für Zwecke der Forschung. 2 Die Empfängerin oder der Empfänger hat sich schriftlich betroffene Person kann bei einem Organ voraussetzungslos die Be- kanntgabe ihrer Personendaten an Private sperren lassen. 1a Die Organe machen in geeigneter Weise auf das Sperrrecht aufmerksam. 2 Die Sperrung
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2986.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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und fachlichen Voraussetzungen vorweisen kann (Art. 400 ZGB). Dabei wird unterschieden zwischen privaten Mandatspersonen (priMa), Berufsbeistän- de/innnen, welche im Mandatszentrum (MaZ) arbeiten und abgeschlossenes St u- dium in sozialer Arbeit sowie über Spezialkenntnisse in der Mandatsführung. Den privaten Mandatstragenden kommt eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung zu. Im Vergleich zu ande- 2986
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2987.1 - Petitionstext
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wenig ausgebaut und gleichzeitig ebenfalls unter Druck: Sparprogramme und Steuersenkungen sowie Privatisierungen verhindern den nötigen Ausbau in guter Qualität oder führen bereits wieder zu einer Rücknahme umzusetzen. Sie übernehmen damit Verantwortung und eine wichtige Vorbildfunktion für öffentliche und private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. → Wir fordern alle Unternehmen auf, ihre Löhne auf Ungleichheiten