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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2024 müssen Lehr- personen gemäss Abs. 1 zusätzlich einen aktuellen Privatauszug vorlegen. 4) SR 311.0 3 154.21 3 Eine Lehrperson gemäss Abs. 1 darf nicht beschäftigt werden, oder besonders schutzbedürftigen Volljährigen umfasst, besteht (Art. 67 StGB5)); b) in ihrem Privatauszug ein Eintrag wegen eines Sexualdelikts gegen Kinder oder wegen Kinderpornografie besteht. § 2quater
251.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG)
Einsicht zu nehmen, richtet sich nach dem Daten- schutzgesetz6). § 10 Datensperre und Auskünfte an Private 1 Sperrvermerke gemäss Datenschutzgesetz7) gelten auch für die in den kantonalen Personenregistern Personendaten. 2 Einzelauskünfte und Sammelauskünfte aus den kantonalen Personenregis- tern an Private sind unzulässig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes8). § 11 Datenlöschung -bekanntgabe 3. Datenschutz § 9 Auskunfts- und Einsichtsrecht § 10 Datensperre und Auskünfte an Private § 11 Datenlöschung in den kantonalen Personenregistern § 12 Auflösung der kantonalen Personenregister
111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
Beobachtung des Art. 27 der Bundesverfassung für den öffentlichen Unterricht. 2 Die Errichtung von Privatschulen und Privat-Lehranstalten ist gewährleis- tet; soweit dieselben den Primarschulunterricht betreffen Vorbehalten bleiben die im Gesetz gere- gelten Fälle zum Schutz eines überwiegenden öffentlichen oder privaten In- teresses. * § 10 1 Die freie Meinungsäusserung durch Wort und Schrift, das Petitions-, Ver-
641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
wobei nur bei Bauvorhaben Privater der 10 Stunden übersteigende Aufwand mit einem Stundenansatz von 150 Franken in Rechnung gestellt werden kann. 38.bis *Aufschaltung einer privaten Sicherheitseinrichtung direkten Alar- mierung der Polizei: 2 100 bis 10 200 38.ter * Jährliche Abonnementsgebühren für eine private Sicherheitseinrich- tung mit direkter Alarmierung der Polizei: 550 bis 5 100 38.quater * … 38.quinquies
811.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
911) 8) SR 814.01 9) Art. 6 USG (SR 814.01) 10) Art. 49 USG 2 811.1 § 6a * Richtlinien und Normen privater Organisationen 1 Der Regierungsrat kann Richtlinien und Normen von Fachorganisationen für verbindlich 5 Information § 6 Förderungsmassnahmen und Unterstützungsbeiträge § 6a * Richtlinien und Normen privater Organisationen 2. Umweltverträglichkeit) § 7 Prüfung 3. Katastrophenschutz) § 8 Schutzziele; Meldestelle stellt die Nachsorge entweder auf privatem, vom Kanton angebotenem oder gemischtem Weg sicher. 2 Die private und die gemischte Sicherung der Nachsorge müssen der kanto- nalen in Bezug auf die Leistungen ebenbürtig
831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
Wünsche der arbeitnehmenden Person soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des betreuten Privathaushalts vereinbar ist. 5 Bei Lehrverhältnissen sind die Ferien in der Regel während der Ferienzeit der Kanton Zug 831.521 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) Vom 19. August 2025 (Stand 1. September 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung von Art. 359 des Obligationenrechts1) Lehrverhältnisse von arbeitnehmenden Personen, die mit einem Voll- oder Teilzeitpensum bei einem Privathaushalt im Kanton Zug beschäftigt sind. Er gilt auch für Personen, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung
413.123 - Verordnung betreffend die Entschädigung für Experten- und Referententätigkeit in der Berufsbildung
Kanton Zug 413.123 Verordnung betreffend die Entschädigung für Experten- und Referententätigkeit in der Berufsbildung * Vom 31. Oktober 2006 (Stand 1. Januar 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, g
3244.1 - Antwort des Regierungsrats
Pensum 2020: 3 Personen mit total 250 % Pensum 3. Wie weit werden durch dieses RAV-Angebot privatwirtschaftliche Personal- bzw. Stellenvermittler konkurrenziert? Aus folgenden Gründen ist kaum eine Konk Wirkung: • Viele im RAV registrierte Stellensuchende werden von privaten Vermittlungsbüros nicht zur Ver- mittlung aufgenommen. • Die privaten Stellenvermittler können sich beim Bund registrieren lassen und
3259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3259.1 Laufnummer 16639 Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen Berich
3259.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
weist darauf hin, dass der KDG von 35 Prozent für die Ägerisee-Schifffahrt sehr tief ist. In der Privatwirtschaft würde dies vermutlich dazu führen, dass das Angebot nicht wei- tergeführt würde. Somit handelt

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