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3285.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
gibt es keine Ange- bote von ITSec4KMU, welche mit der Privatwirtschaft konkurrenzieren . 2.2.5. Der Verein NTC kann sich gemäss Statuten an privaten Unternehmen beteiligen. Be- steht nicht die Gefahr, dass ITSec4KMU keine eigenen Dienstleistungen anbiete, welche in Konkurrenz zur Privatwirtschaft stehen. ITSec4KMU fördere die Privatwirtschaft und erschliesse neue Absatzmärkte für Unter- nehmen. Für die Stawiko Kantonsrat ein neuer Antrag zum Beschluss unterbreitet werden. 2.2.4. Beide Vereine sollen die Privatwirtschaft nicht konkurrenzieren. Wie kann verhindert werden, dass das tatsächlich nicht erfolgt? Gibt
3285.5a - Gründungsstatuten vom 2. März 2022
für KMU. 3 Der Verein ist weder gewinnorientiert noch bezweckt er, mit seiner Tätigkeit die Privatwirtschaft zu konkurrenzieren. II. MITGLIEDER UND MITGLIEDSCHAFT Art. 3 Beginn der Mitgliedschaft Als
3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
anzupassen. § 57a Präventionsbeiträge privater Versicherungsgesellschaften Diese Bestimmung wurde durch das Gebäudeversicherungsgesetz unter dem Titel «Löschbei- träge privater Versicherungsgesellschaften» eingeführt können. Dementsprechend ist der Ti- tel «Löschbeiträge privater Versicherungsgesellschaften» nicht mehr aktuell und soll in «Prä- ventionsbeiträge privater Versicherungsgesellschaften» umbenannt werden. Art bgabe. Hinzu kommt, dass die Kosten dieser Einsätze der Stützpunktfeuerwehr meist bereits durch private Versicherungen gedeckt sind (z.B. Motorfahrzeughaftpflichtversicherung oder Privathaftpflichtver
3299.2 - Antrag des Regierungsrats
beauftragten Personen. § 57a Löschbeiträge privater Versicherungsgesellschaften § 57a LöschbeiträgePräventionsbeiträge privater Versicherungsgesellschaften 1 Die privaten Versicherungsgesellschaften, die im Kanton auf die Empfehlung der Vereinigung Kantonaler Feuerversiche- rungen, festgelegten Ansätze. 1 Die privaten Versicherungsgesellschaften, die im Kanton Zug Mobiliar gegen Feuerschaden Feuer- und Elementarschaden
3299.3a - Beilage Synopse
Löschbeiträge privater Versicherungsgesellschaften § 57a Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (neu) Präventionsbeiträge privater Versicherungsgesellschaften (Überschrift geändert) 1 Die privaten Versi auf die Empfehlung der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, fest- gelegten Ansätze. 1 Die privaten Versicherungsgesellschaften, die im Kanton Zug Mobiliar gegen Feuer- und Elementar- schaden versichern
3314.2 - Antwort des Regierungsrats
darum Netzwerke und Arbeitsgruppen von staatlichen Organisati- onen sowie Initiativen von privatwirtschaftlichen oder staatsnahen Betrieben, Vereinen, Interes- senverbänden, Nachbarschaftsorganisationen Grundlage entsprechende Lösungen entwickelt. Seite 8/8 3314.2 - 16934 In der Schweiz existieren überdies private Versicherungsangebote, welche die Risiken der Nutztierhaltung von medizinischen Behandlungen, ch Verhaltens und nicht die Finanzierung von bestimmten Staatsauf- gaben oder die Entschädigung von privaten Aufwänden. Die Verwendung dieser Einnahmen für spezifische Aufgaben stünde im Widerspruch zu anderen
3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wertet. Vergleiche mit der Privatwirtschaft sind nicht zuletzt schwierig, weil nicht alle Funktionen der öffentlichen Verwaltungen in der Privatwirtschaft vorkommen und private Firmen ihre Lohnda- ten nicht weitere Dienstjahr ein zusätzliches Monatsgehalt, höchstens jedoch neun Monatsgehälter. (…)». Im Privatrecht werden gemäss Art. 336a Abs. 2 OR zur Festlegung der Höhe der Entschädi- gung die Umstände der wird modernisiert. System inklusive Begrifflichkeiten werden durch Best-Practice-Ansätze der Privatwirtschaft und öffentlichen Verwaltungen angepasst. Die nach- folgende Grafik zeigt auf, welche Erlasse
3245.2 - Antwort des Regierungsrats
Aufnahmeprüfungen und von Langzeitgymnasien, der Dauer des Maturi- tätslehrgangs, des Anteils an Privatschulen usw.). Eine Interpretation vergleichender Ergebnisse (insbesondere mit Einbezug der Mittelschulstufe) zwischen den Studienerfolgsquoten von Maturandinnen und Maturanden der ein- zelnen kantonalen und privaten Gymnasien im Kanton Zug ist in der Tat sehr gross: Gemäss der Graphik B haben von 1472 Personen Bachelorabschluss nach 6 Jahren. Die Differenz der Studienerfolgsquote von kantonalen (83 %) und privaten (45 %) Anbietern beträgt rund 38 %. Angesichts der Gründe, die in der Antwort zur Frage 2 aufgeführt
3245.1 - Interpellationstext
Vorbereitung auf die Hochschulreife zu beurteilen? Wie schneiden dabei die einzelnen kantonalen und privaten Gymnasien im Kanton Zug ab? 8. Welche anderen Messgrössen oder Faktoren sieht der Regierungsrat Studium und der Qualität des Gymnasiums basieren? Wie schnei - den dabei die einzelnen kantonalen und privaten Gymnasien im Kanton Zug ab? 9. Wie beurteilt der Regierungsrat die Qualität der gynmasialen Maturität
3270.2 - Antwort des Regierungsrats
- 16872 Motor befahren. Weitere «Trendfahrzeuge» wie z. B. Hoverboards sind ausschliesslich auf privatem Grund zugelassen. Trottoirs mit Zusatztafel «Velo gestattet» Hoverboard [kurier.de] Insgesamt führt gemäss Untersuchungen 5,5 Prozent der E-Trottinett-Fahrten eine Fahrt mit dem eigenen Auto oder mit privaten Fahrdienstanbietenden ersetzen. 30 Prozent der Befragten gaben an, sie hätten die Fahrt ohne ein

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