-
3290.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Kantone den Einsatz der schluss- endlich in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 abgelehnten E-ID privater Identitätsdienst- leister. Mit vier Kantonen wurden Absichtserklärungen unterzeichnet. Leider wurde Eingaben und Entscheiden. Ferner ist der Kanton Zug Herausgeber und Betreiber von «ZUGLOGIN» und nicht private Firmen wie bei der Bundeslösung. Schliesslich ist auch der Anmeldeprozess bei «ZUGLOGIN» einfacher Vernehmlassung, Replik, Duplik etc.); - Zuger Polizei: Einreichung von Gastmeldescheinen für Hotels und private Gastgeberinnen und Gastgeber; - Zuger Landwirtschaftsbetriebe: digitale Unterzeichnung des Betri
-
3290.1 - Interpellationstext
-
Mobiltelefon empfangen und sicher verwahren1. Die Möglichkeit der Nutzung einer E-ID für das privatwirtschaftliche Umfeld ist zurzeit nicht vorhanden. Gerade im Kanton Zug, welcher im Rahmen der Einreichung erfolgen können. Neben zusätzlichen Behördendienst- leistungen wird die zukünftige eID+ auch im privatwirtschaftlichen Umfeld als elektronisches Identifikationsmittel zum Einsatz kommen. Auf nationaler Ebene Verfügung stellt und private Unternehmen sowie einige kantonale oder kommunale Behörden die E-ID ausstellen. Ausschlaggebend für die Ablehnung an der Urne war vor allem die Tatsache, dass private Unternehmen als
-
3239.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
-
Datenschutzstelle gibt Privaten Auskunft über ihre Rechte und kann, falls erforderlich, auch zwischen Organen und betrof- fenen Personen vermitteln. Die Anfragen von Privatpersonen betrafen u.a. Kamera- Datenschutzstellen Privatim Die Datenschutzstelle des Kantons Zug ist Mit- glied von privatim, der Konferenz der schweizeri- schen Datenschutzbeauftragten www.privatim.ch. Privatim gehören die Datensc Interesse sind. 1.4 Beratung von Privaten Die Datenschutzstelle ist ebenfalls Ansprech- stelle für Privatpersonen, soweit deren Daten durch kantonale oder kommunale Organe oder private Institutionen mit Leistu
-
3264.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
steuer den effektiven Mehrwert. Die Schweiz ist das einzige Land der OECD, das keine Steuer auf privaten Kapitalgewinnen kennt. Seite 3/5 3264.2 - 16740 2. Frühere Vorstösse zur Vermögenssteuer Am 22. wurde und jedes Jahr erhoben wird. Dieses Argument greift allerdings nicht bei Vermögen, die aus privaten Kapitalgewinnen entstanden sind, da die Schweiz im Gegensatz zu den meisten ausländischen Staaten
-
3282.1 - Antwort des Regierungsrats
-
Infektionszahlen bei relativ geringer Durchimpfungsrate. Die Impfung erhöht die Sicherheit im Privatleben und in der Schule. Sie trägt zu einer deutlichen Reduktion der Ansteckungen, der Quarantänefälle
-
3286.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
gibt es keine Ange- bote von ITSec4KMU, welche mit der Privatwirtschaft konkurrenzieren . 2.2.5. Der Verein NTC kann sich gemäss Statuten an privaten Unternehmen beteiligen. Be- steht nicht die Gefahr, dass ITSec4KMU keine eigenen Dienstleistungen anbiete, welche in Konkurrenz zur Privatwirtschaft stehen. ITSec4KMU fördere die Privatwirtschaft und erschliesse neue Absatzmärkte für Unter- nehmen. Für die Stawiko Kantonsrat ein neuer Antrag zum Beschluss unterbreitet werden. 2.2.4. Beide Vereine sollen die Privatwirtschaft nicht konkurrenzieren. Wie kann verhindert werden, dass das tatsächlich nicht erfolgt? Gibt
-
3286.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Vorlage Nr. 3285.3 / 3286.3 Laufnummer 16822 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons zur Unterstützung des Aufbaus des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC Kantonsratsbeschluss
-
3286.5a - Beilage Statuten vom 24. Februar 2022
-
zurück. c) Der Verein ist weder gewinnorientiert noch bezweckt er, mit seiner Tätigkeit aktiv die Privatwirtschaft zu konkurrenzieren. II MITGLIEDSCHAFT Art. 3 Beginn der Mitgliedschaft Als Mitglieder können
-
3286.1a - Beilage Konzeptpapier
-
Cranor, Hanan Hibshi: Ask the Experts: What Should Be on an IoT Privacy and Security Label? 2020 IEEE Symposium on Security and Privacy (SP). https://www.computer.org/csdl/proceedings-ar- ticle/sp/202 Möglichkeit einer Zusammenarbeit von Staat und privaten Akteu- ren wäre auch im Falle des selbstständigen Instituts ohne Labor eine Stiftung, in der private Firmen und staatliche Akteure (Bund, Kantone) trächtigen oder ganz lahmlegen. Ebenso kann der Einsatz von unzureichend ge- sicherten Geräten in Privathaushalten zu gravierenden Schäden an kritischen Infrastrukturen führen.8 Ein effektiver Schutz gegen derart
-
3292.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskommission
-
Vorjahresbudget an. Die Zunahme ist hauptsächlich auf die Bereiche Kantonsbeiträge an verschiedene private und öffentliche Institutionen (Bil- dung, Gesundheit und öffentlicher Verkehr), Abschreibungen (aufgrund