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821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
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11 821.11 3.2. Psychologische Psychotherapie § 25 Bewilligung * 1 Die Bewilligung für die privatwirtschaftliche Ausübung der Psychothera pie in eigener fachlicher Verantwortung wird erteilt, sofern die
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Spitalgesetz
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Mio. Franken beträgt. 3 Anstelle von Darlehen kann der Kanton die Aufnahme von Fremdkapital bei privaten Geldgebern mit Garantien oder Bürgschaften erleichtern. 4 Darlehen sind angemessen zu verzinsen;
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823.5 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG)
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übertragen sind. * 3 Die Gesundheitsdirektion ist namentlich zuständig für * a) * die Zulassung privater Behandlungs und Sozialhilfestellen zur Betreuung von Personen mit suchtbedingten Störungen; b) * 4 Der Regierungsrat kann die Aufgabe der Gassenarbeit auf Antrag der Dro genkonferenz an eine private Institution übertragen. Kanton und Gemeinden tragen je die Hälfte des staatlichen Beitrages. 5 Die Kantonsarzt, über die Fachstelle Suchtbera tung und Suchtprävention sowie über die zugelassenen privaten Behand lungs und Sozialhilfestellen aus. * 2 Der Gesundheitsdirektion stehen alle Befugnisse zu
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG)
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1 ELG). 2 … * 3 Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht und das nach Art. 11 Abs. 1 Bst. a ELG privilegierte Erwerbseinkommen werden als Einnahmen angerech net. * § 8 Ergänzendes Recht 1 Als ergänzendes
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Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS)
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sofern: a) das MCCS mit dem Kanton Zug eine Subventionsvereinbarung abschliesst; b) sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kantone
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Verordnung über die Staatsanwaltschaft (VO STA)
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1 JStG1). * 2 Zur Bekämpfung der Jugendkriminalität arbeitet sie bzw. er mit öffentli- chen und privaten Institutionen bzw. Organisationen im Bereich der Jugend- hilfe zusammen. 3 Sie bzw. er ist beim
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Reglement über die Entschädigung der nebenamtlich Beauftragten im Veterinärdienst
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der Kantonstierärztin bzw. des Kantons- tierarztes: pro Stunde Fr. 37.50 * 2 Jahrespauschalen für private Infrastruktur und Auskunftserteilung: a) Bieneninspektor: Fr. 1 100.– b) Tierschutzbeauftragter:
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Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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können im Amtsblatt oder auf der Internetseite einer Gemeinde veröffentlicht werden. Daten von Privatpersonen sind dabei zu anonymisieren. * 1) BGS 158.1 5 171.1 5 Sind Protokolle oder Akten im Amtsblatt benutzen und deren Personal bean spruchen; 5. sich an gemeinsam begründeten Unternehmungen des privaten Rechts beteiligen. 2 Die Gemeinden begründen eine solche Zusammenarbeit durch den Ab schluss e emeinde kann die Erfüllung einzelner Aufgaben durch Vertrag einer gemischtwirtschaftlichen oder privaten Unternehmung oder Organisation übertragen. 1a Die Übertragung von Aufgaben an Dritte im Sinne von
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Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
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– Streitigkeiten zwischen Privaten und Körperschaften des öffentlichen Rechts 1 Das Verwaltungsgericht beurteilt als einzige Instanz: 1. vermögensrechtliche Ansprüche Privater gegen Kanton oder Gemein übernehmen. * 3 Hauptamtliche Verwaltungsrichter dürfen nicht im Verwaltungs oder Aufsichtsorgan privater Erwerbsgesellschaften sowie öffentlicher Anstalten und Dienstleistungsbetriebe tätig sein. § 56 ten und Anstalten des kantonalen öffentli chen Rechtes, auf Beauftragte von Behörden sowie auf Private und privat rechtliche Organisationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen und Entschei dungsbefugnisse
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Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
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mit privater oder öffentlicher Trägerschaft Betriebsbeiträge leisten, soweit im Kanton keine entsprechenden Dienste angeboten werden. § 39 Mitsprache 1 Der Regierungsrat kann Beiträge an private Institutionen te arbeitslose Personen dürfen im Rahmen von Integrations massnahmen nur dann direkt bei Privatunternehmungen platziert werden, wenn a) der Arbeitgeber zu diesem Zweck kein bestehendes Arbeitsverhältnis abtritt, soweit eine Abtretung zulässig ist. * 3 Die Sozialdienste können von Sozial oder Privatversicherungen sowie von haftpflichtigen oder anderen Dritten gestützt auf diesen Forderungs übergang verlangen