Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

3902 Inhalte gefunden
413.123 - Verordnung betreffend die Entschädigung für Experten- und Referententätigkeit in der Berufsbildung
Kanton Zug 413.123 Verordnung betreffend die Entschädigung für Experten- und Referententätigkeit in der Berufsbildung * Vom 31. Oktober 2006 (Stand 1. Januar 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, g
412.12 - Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ)
Kanton Zug 412.12 Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) Vom 19. Mai 2011 (Stand 1. August 2012) Die Vereinbarungskantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug treffen folgendes Abko
831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
Wünsche der arbeitnehmenden Person soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des betreuten Privathaushalts vereinbar ist. 5 Bei Lehrverhältnissen sind die Ferien in der Regel während der Ferienzeit der Kanton Zug 831.521 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt) Vom 19. August 2025 (Stand 1. September 2025) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung von Art. 359 des Obligationenrechts1) Lehrverhältnisse von arbeitnehmenden Personen, die mit einem Voll- oder Teilzeitpensum bei einem Privathaushalt im Kanton Zug beschäftigt sind. Er gilt auch für Personen, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung
215.71 - Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
Nachführungsgeometerin/Nachführungsgeometer 1 Der Regierungsrat bestimmt eine private Nachführungsgeometerin oder einen privaten Nachführungsgeometer und regelt deren oder dessen Pflich- ten in einer Lei zugänglich und können von jeder Person ge- nutzt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Inter- essen entgegenstehen. * 2 Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, gelten die Bestimmungen
215.711 - Verordnung über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsverordnung, GeoIV-ZG)
sowie die baurechtliche Abnahme der Baute und Anlage; c) Veränderungen an Gemeindestrassen sowie Privatstrassen im Gemein- gebrauch; d) die Vergabe der eidgenössischen Identifikatoren für Gebäude (EGID) und
332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
Gefangenen die von der JVA Bostadel abgegebenen Arbeitskleider. Während der Freizeit tragen sie ihre private Bekleidung. 2 Kleidungsstücke mit militärischem Aussehen, mit nationalen Emblemen oder mit rassistischen
861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
e 62) Multifunktionale Nutzung anzustreben. Zutritt nur für Personal. 9 861.421 3 Lager Wäsche, private Utensilien63) a) In Durchgangsstation: Ja b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja c) Bei Nothilfe: Nein d)
612.16 - Verordnung über eine Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiteren Banken im Kanton Zug in Folge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung)
Kanton Zug 612.16 Verordnung über eine Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiteren Banken im Kanton Zug in Folge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung) Vom
414.142 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19-Pandemie)
Kanton Zug 414.142 Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien (COVID-19- Pandemie) Vom 29. April 2020 (Stand 9. Mai 2020) Die Direktion für Bildung
411.213 - Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen
Anerkennungsbehörden betreffend die nachträgliche Anerkennung altrechtlicher Diplome können betroffene Private binnen 30 Tagen seit Eröffnung bei der Rekurskommission EDK/GDK schriftlich und begründet Beschwerde

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch