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Arbeitsrecht
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Bestimmung sichert im rechtsgeschäftlichen Bereich die Voraussetzungen für die Ausübung der Privatautonomie und unterbindet gleichzeitig ihren exzessiven Gebrauch bzw. beschränkt ihn auf ein zulässiges Betriebsrisiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen (Morf, Lohn und besondere Vergütungsformen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, 2011, Nr. 518; Streiff/von Kaenel/Rudolph, a.a.O., Art. 322a OR N 8; Reinert Klägerin CHF 6'503.95 des zu viel bezahlten Lohns zurückzahlen müsse (exkl. Entschädigung für die privat gefahrenen Kilometer, vgl. vorne E. 4). Aufgrund der Kündigung der Klägerin betrage der Lohn für
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Zivilrecht
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Regeste:
Art. 731b OR – Mängel in der Organisation der Gesellschaft . Ein Streit oder eine Unklarheit über die Eigentumsverhältnisse an einer juristischen Person stellen in der Regel keinen Organi
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Bau- und Planungsrecht
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Demgegenüber widersprechen private Bauten mit beschränktem oder geschlossenem Benützerkreis dem Zonenzweck und gelten somit nicht als öffentliche Bauten und Anlagen. Sofern private Nebennutzungen einer öf gesetzlichen Ausnahmetatbestandes zu halten. Die praktische Funktion sei eine ähnliche wie bei privatrechtlichen Abmachungen über die Grenzabstände. Beide Massnahmen könnten anstelle einer Arrondierung des Bauten und Anlagen, welche überwiegend öffentlich-rechtlichen Körperschaften dienen, enthalten. Private Bauvorhaben sind zulässig, wenn sie dauernd öffentlichen Interessen dienen, dieser Zweck dinglich
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Zivilstandswesen
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internationaler Sachverhalt im Sinne von Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (IPRG, SR 291) vorliegt. Gemäss Art. 37 Abs. 1 erster Satzteil IPRG untersteht südamerikanischen Ländern anerkannt ist und zu keinen Problemen führt, nachvollziehbar. Diese wichtigen privaten Interessen überwiegen hier das öffentliche Interesse an der Unveränderlichkeit des einmal erworbenen
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Art. 197 ZGB und Art. 198 ZGB
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Beweisrechtlich handle es sich dabei um ein privates Bestätigungsschreiben, worin Dritte zuhanden einer Prozesspartei ihre Wahrnehmungen festhielten. Private Bestätigungsschreiben würden als Urkunde zwar
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Submissionsrecht
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Oktober 1995 (BGBM, SR 943.02) hat die Übertragung der Nutzung kantonaler und kommunaler Monopole auf Private auf dem Weg der Ausschreibung zu erfolgen. In der Lehre ist umstritten, ob bei dieser Ausschreibung das Zuger Submissionsgesetz sich bei Übertragungen von kantonalen oder kommunalen Monopolen auf Private für anwendbar erklären. Für das Gericht steht indessen fest, dass auch bei der Erteilung von Konzessionen
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Sozialversicherungsrecht
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Arbeitsmarkt als intakt zu beurteilen. Zu denken ist in diesem Zusammenhang in Reinigungsarbeiten in privaten Haushalten oder kleineren Unternehmen. Die Vermittlungsfähigkeit darf aufgrund von familiären B hen Unfallversicherung, der Militär-, der Invalidenversicherung und der Krankenkassen sowie der privaten Kranken- und Unfallversicherer, welche die Lohnfortzahlung ersetzen, die Entschädigungen nach der
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Art. 127 Abs. 3 BV
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ger Erwerbstätigkeit Mann/ Partn. 2) eine Aufrechnung von Fr. 2'500.– aufgrund «zusätzlicher Privatanteile Fahrzeugkosten» vor. Betreffend die Steuerausscheidung wies die Steuerverwaltung das gesamte Einkommen
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Nichteintreten auf Einsprache gegen Ermessenseinschätzung
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Regeste:
§ 132 Abs. 2 StG, § 133 Abs. 2 StG, Art. 132 Abs. 3 DBG – Die Erfordernisse der Begründung und der Nennung der Beweismittel stellen bei Einsprachen, die gegen Ermessenseinschätzungen e
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Polizeirecht
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Die Massnahme muss durch ein das private Interesse überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Nur in diesem Fall ist sie den betroffenen Privatpersonen zumutbar. Für die Interessenabwägung n auf Strassenkarten markiert waren, begaben sich ungefähr zwei Dutzend Personen mit mehreren Privatautos nach Zug, wobei ein Auto vom Beschwerdeführer gelenkt wurde. In unmittelbarer Nähe des Pickwicks erduldenden Eingriff steht. Die Massnahme muss durch ein das private Interesse überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Das private Interesse an der Aufhebung oder der zeitlichen bzw. örtlichen