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Grundstückgewinnsteuer: Verkehrswert vor 25 Jahren
Regeste: Art. 29 Abs. 2 BV – Setzt eine Grundstückgewinnsteuer-Kommission einen Landwert vor 25 Jahren gestützt auf Vergleichshandänderungen von vor 25 Jahren fest, hat sie einem Steuerpflichtige
Gerichtspraxis
weitergeleitet würden, denn entscheidend sei allein, dass die Zuwendung aus privaten Gründen erfolgt sei und damit Privataufwand der Steuerpflichtigen darstelle. An der vorgenommenen Aufrechnung im Betrag Zwecke als Privataufwand sind die besondere Höhe unter Berücksichtigung der Gewinnstrebigkeit einer juristischen Person, ein besonderer Empfänger oder andere Umstände, welche für Privataufwand sprechen (vgl abzuziehen. Die Abzüge der ExpaV dienen somit nicht dazu, neu zugezogene Steuerpflichtige zu privilegieren und ihnen Abzüge zu ermöglichen, die den übrigen Steuerpflichtigen nicht gewährt werden. Eine
§ 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB; § 4 und 21a VRG
Oktober 1995 (BGBM, SR 943.02) hat die Übertragung der Nutzung kantonaler und kommunaler Monopole auf Private auf dem Weg der Ausschreibung zu erfolgen. In der Lehre ist umstritten, ob bei dieser Ausschreibung das Zuger Submissionsgesetz sich bei Übertragungen von kantonalen oder kommunalen Monopolen auf Private für anwendbar erklären. Für das Gericht steht indessen fest, dass auch bei der Erteilung von Konzessionen
§10b BeurkG - Öffentliche Beurkundung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG mit Kapitalerhöhung
en, dass es sich um ein und dieselbe Behörde handelte und keine höherwertigen öffentlichen oder privaten Interessen berührt sind. 4. Weiter wird dem Verzeigten vorgeworfen, die mit Datum vom 25. März
Markenrecht
ergebnislos gebliebene Umfrage bei den massgebenden Lieferanten und Händlern dokumentieren, aber auch private Gebrauchsrecherchen, wie sie von spezialisierten Firmen (so z.B. CompuMark) angeboten werden (Marbach
Zivilrecht
ergebnislos gebliebene Umfrage bei den massgebenden Lieferanten und Händlern dokumentieren, aber auch private Gebrauchsrecherchen, wie sie von spezialisierten Firmen (so z.B. CompuMark) angeboten werden (Marbach
Gerichtspraxis
Die Massnahme muss durch ein das private Interesse überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Nur in diesem Fall ist sie den betroffenen Privatpersonen zumutbar. Für die Interessenabwägung Anmeldepflichtigen an ihrer Privatadresse zu erreichen (Erw. 5.1). Art. 153b HRegV – Erst nach erfolglosem Aufforderungsverfahren wird die Auflösungsverfügung an die Privatadresse der Inhaber oder Liquidatoren diesem Zweck errichtet worden ist. Im Gegenteil macht die Umwidmung bzw. die bauliche Anpassung des Privatbaus an neu entstandene öffentliche Bedürfnisse das Gebäude als solches bauhistorisch unter verschiedenen
Strenge Geheimhaltungspflicht
Akten verweigern. Das Steuergeheimnis ist grundsätzlich absolut und besteht gegenüber sämtlichen Privaten und gegenüber allen Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden
Abgrenzung zwischen Anlagekosten und Unterhaltkosten
lungskosten werterhaltend oder wertvermehrend sind, beurteilt sich bei Geschäfts- wie bei Privatliegenschaften nach den gleichen Kriterien. Der Ausscheidungskatalog ist auch im geschäftlichen Bereich anwendbar
Baukreditzinsen
. Die Schulden gelten bis zur Bauvollendung als Baukredite. Bei den Kantonssteuern dürfen die privaten als Schuldzinsen im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenze (im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge dem Geschäftsvermögen Abschreibungen getätigt werden. Bei der direkten Bundessteuer gehören die privaten und geschäftlichen Baukreditzinsen bis zur Bauvollendung der Liegenschaft nach der bundesgerichtlichen

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