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Gesetzliche Grundlage
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Organen des Zolls bei Zollstrafverfahren
den Organen der Unfallversicherung (SUVA und private Versicherer, wenn die Auskunft der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung dient)
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Inhalt und Form des Vermögensverzeichnisses
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Ansprüche gegenüber Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen (AHV, IV, 2. und 3. Säule a)
b) Private Liegenschaften (Angabe des Ortes, der Parzellennummer, Fläche und des Steuerwertes)
c) Geschäf
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Anerkennung als juristische Person
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zuerkannt wird, stellen die Anstalten des ausländischen Rechts dar, wenn sie lediglich dazu dienen, private Vermögenswerte der schweizerischen Steuerhoheit zu entziehen. Gleich verhält es sich mit ausländischen
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Grundsätzliches zum beweglichen Privatvermögen
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Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
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Kosten ohne Schuldzinsencharakter
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g (Amortisation) sind nicht abzugsfähig (§ 32 Bst. c StG und Art. 34 Bst c DBG).Leasingraten für privat genutzte Güter enthalten keine abzugsfähigen Zinsanteile (ASA 61, Seite 250 und 62, 683).Marchzinsen
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Erläuterungen zu § 108 - Geheimhaltungspflicht
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eines persönlichen Steuerausweises oder das Kopieren von Steuererklärungen zuhanden berechtigter Privater (gemäss 55.2.1 und 55.2.2 ) werden die geltenden Gebühren in Rechnung gestellt.
Auskünfte an Organen des Zolls bei Zollstrafverfahren
den Organen der Unfallversicherung (SUVA und private Versicherer, wenn die Auskunft der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung dient)
Akten verweigern.
Das Steuergeheimnis ist grundsätzlich absolut und besteht gegenüber sämtlichen Privaten und gegenüber allen Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden
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Leibrenten
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Abs. 3 DBG). Auf der Schuldnerseite wird bei privaten Leibrenten das bisherige Stammschuldmodell durch einen anteilmässigen Abzug abgelöst. Bezahlte private Leibrenten sind nur noch im Umfang von 40 %
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Auskünfte an Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
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Organen des Zolls bei Zollstrafverfahren
den Organen der Unfallversicherung (SUVA und private Versicherer, wenn die Auskunft der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung dient)
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Private Leasingraten
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Leasingraten für privat genutzte Güter enthalten keine abzugsfähigen Zinsanteile (ASA 61, Seite 250 und 62, 683).
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Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
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zuerkannt wird, stellen die Anstalten des ausländischen Rechts dar, wenn sie lediglich dazu dienen, private Vermögenswerte der schweizerischen Steuerhoheit zu entziehen. Gleich verhält es sich mit ausländischen