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Gesetzliche Grundlage
Organen des Zolls bei Zollstrafverfahren   den Organen der Unfallversicherung (SUVA und private Versicherer, wenn die Auskunft der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung dient)
Inhalt und Form des Vermögensverzeichnisses
Ansprüche gegenüber Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen (AHV, IV, 2. und 3. Säule a) b) Private Liegenschaften (Angabe des Ortes, der Parzellennummer, Fläche und des Steuerwertes) c) Geschäf
Anerkennung als juristische Person
zuerkannt wird, stellen die Anstalten des ausländischen Rechts dar, wenn sie lediglich dazu dienen, private Vermögenswerte der schweizerischen Steuerhoheit zu entziehen. Gleich verhält es sich mit ausländischen
Grundsätzliches zum beweglichen Privatvermögen
Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
Kosten ohne Schuldzinsencharakter
g (Amortisation) sind nicht abzugsfähig (§ 32 Bst. c StG und Art. 34 Bst c DBG).Leasingraten für privat genutzte Güter enthalten keine abzugsfähigen Zinsanteile (ASA 61, Seite 250 und 62, 683).Marchzinsen
Erläuterungen zu § 108 - Geheimhaltungspflicht
eines persönlichen Steuerausweises oder das Kopieren von Steuererklärungen zuhanden berechtigter Privater (gemäss 55.2.1 und 55.2.2 ) werden die geltenden Gebühren in Rechnung gestellt. Auskünfte an Organen des Zolls bei Zollstrafverfahren   den Organen der Unfallversicherung (SUVA und private Versicherer, wenn die Auskunft der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung dient) Akten verweigern. Das Steuergeheimnis ist grundsätzlich absolut und besteht gegenüber sämtlichen Privaten und gegenüber allen Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden
Leibrenten
Abs. 3 DBG). Auf der Schuldnerseite wird bei privaten Leibrenten das bisherige Stammschuldmodell durch einen anteilmässigen Abzug abgelöst. Bezahlte private Leibrenten sind nur noch im Umfang von 40 %
Auskünfte an Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
Organen des Zolls bei Zollstrafverfahren   den Organen der Unfallversicherung (SUVA und private Versicherer, wenn die Auskunft der Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung dient)
Private Leasingraten
Leasingraten für privat genutzte Güter enthalten keine abzugsfähigen Zinsanteile (ASA 61, Seite 250 und 62, 683).
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
zuerkannt wird, stellen die Anstalten des ausländischen Rechts dar, wenn sie lediglich dazu dienen, private Vermögenswerte der schweizerischen Steuerhoheit zu entziehen. Gleich verhält es sich mit ausländischen

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