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Finanzen
ist somit – wie die Beschwerdegegnerin zu Recht ausführt – unerheblich, ob sich das Grundstück in privatem oder öffentlichem sowie Verwaltungs- oder Finanzvermögen befindet. Ein Zusammenhang zwischen dem und parzelliert worden, wobei Ziel dieses Antrags gewesen sei, die einzelnen Parzellen bauwilligen Privaten zu veräussern. Der in der Wohnzone liegende Teil des GS F. würde somit keinen öffentlichen Verw
Légalisations pour les Etats non-signataires de la Convention de La Haye
Pour tous les Etats qui n'ont pas signé la Convention de La Haye, la légalisation simple est effectuée sans apostille et la légalisation consulaire ultérieure est nécessaire. Pour tous les Etats qui
Légalisations pour la Suisse
La Chancellerie d'Etat certifie l'authenticité des signatures suivantes notaires du canton de Zoug personnes compétentes pour la légalisation dans le canton de Zoug greffières et greffiers du can
Legalisations for Member States of the Hague Conventionen
Certification by means of an Apostille For states that are party to the Hague Convention , the certification is established by means of an apostille. Documents do not need to be certified by a consu
Finanzrecht
ist somit – wie die Beschwerdegegnerin zu Recht ausführt – unerheblich, ob sich das Grundstück in privatem oder öffentlichem sowie Verwaltungs- oder Finanzvermögen befindet. Ein Zusammenhang zwischen dem und parzelliert worden, wobei Ziel dieses Antrags gewesen sei, die einzelnen Parzellen bauwilligen Privaten zu veräussern. Der in der Wohnzone liegende Teil des GS F. würde somit keinen öffentlichen Verw
Legalisationen für die Schweiz
Unterschriftsberechtigte Angestellte von Stadt und Gemeinden des Kantons Zug PrivatpersonenHinweise Privatpersonen leisten ihre Unterschrift direkt am Schalter und weisen sich mit einem gültigen
Verwaltungspraxis
ist somit – wie die Beschwerdegegnerin zu Recht ausführt – unerheblich, ob sich das Grundstück in privatem oder öffentlichem sowie Verwaltungs- oder Finanzvermögen befindet. Ein Zusammenhang zwischen dem und parzelliert worden, wobei Ziel dieses Antrags gewesen sei, die einzelnen Parzellen bauwilligen Privaten zu veräussern. Der in der Wohnzone liegende Teil des GS F. würde somit keinen öffentlichen Verw
Legalisationen für Nichtmitgliedstaaten des Haager Übereinkommens
Unterschriftsberechtigte Angestellte von Stadt und Gemeinden des Kantons Zug Privatpersonen  Hinweise Privatpersonen leisten ihre Unterschrift direkt am Schalter und weisen sich mit einem gültigen
§ 7 FHG
ist somit – wie die Beschwerdegegnerin zu Recht ausführt – unerheblich, ob sich das Grundstück in privatem oder öffentlichem sowie Verwaltungs- oder Finanzvermögen befindet. Ein Zusammenhang zwischen dem und parzelliert worden, wobei Ziel dieses Antrags gewesen sei, die einzelnen Parzellen bauwilligen Privaten zu veräussern. Der in der Wohnzone liegende Teil des GS F. würde somit keinen öffentlichen Verw
Légalisations pour les Etats signataires de la Convention de la Haye
Pour les Etats qui ont signé la Convention de La Haye, la légalisation est valable par apostille. Pour les Etats qui ont signé la Convention de La Haye , la légalisation est valable par apostille. L

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