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Gesetz betreffend Massnahmen für Notlagen (Notorganisationsgesetz)
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und der Gemein- den, unter Einbezug der privaten sanitätsdienstlichen Organisationen und Einrichtungen. 2 541.1 2 Er kann die öffentlich- und privatrechtlichen Heilanstalten zur Aufnahme, Behandlung und kantonalen Stab und aus den zugeteilten kantonalen Dienststellen. 2 In die Notorganisation können private Personen und Hilfsorganisationen einbezogen werden. 3 Die erforderlichen finanziellen Mittel zur lich. 2 Der Regierungsrat kann gemeindliche Organe sowie nötigenfalls Hilfsor- ganisationen und private Personen zu Kursen und Übungen des Kantons und des Bundes beiziehen. § 7 Kostentragung 1 Die Kosten
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632.1 - Steuergesetz
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1), Aufstellungen über Einnah men und Ausgaben, über die Vermögenslage sowie über Privatentnahmen und Privateinlagen der Steuerperiode beilegen. * § 127 Pflichten der steuerpflichtigen Person – Weitere n – Empfängerinnen und Empfänger von privatrechtlichen Vorsorgeleistungen 1 Im Ausland wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aus privatrechtlichen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sen. § 16 Unselbstständige Erwerbstätigkeit – Grundsatz * 1 Steuerbar sind alle Einkünfte aus privatrechtlichem oder öffentlichrechtli chem Arbeitsverhältnis mit Einschluss der Nebeneinkünfte wie Entschädi
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Kantonsratsbeschluss über die Gebühren für die besondere Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (Strassengebührentarif)
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Gebühren an die Staatskasse in Form von Pauschalen vereinbaren, bei- spielsweise für Kontrollen bei privaten Hausanschlüssen an Leitungen, bei Kontrollen von Parkplätzen oder bei Strassenreklamen. 3 Der Einzug
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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Eigentum der Gemeinde über. § 32c * Mitbenutzung durch Private 1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die Mitbenutzung durch Dritte Sache über Beschwer den entscheiden muss.1) * § 4 * Zuständigkeiten – Private Beratungsstellen 1 Der Regierungsrat kann private Beratungsstellen im Rahmen einer Leis tungsvereinbarung damit betrauen d öffentlichrechtlichen Körperschaften dienen. 2 In den Zonen des öffentlichen Interesses sind private Bauvorhaben zuläs sig, wenn sie dauernd öffentlichen Interessen dienen, dieser Zweck dinglich gesichert
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Gesetz über den Feuerschutz
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Chemiestabs, c) von ihr beauftragten Personen. 14 722.21 § 57a * Löschbeiträge privater Versicherungsgesellschaften 1 Die privaten Versicherungsgesellschaften, die im Kanton Zug Mobiliar ge gen Feuerschaden
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731.2 - Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von öffentlichen Gewässern (Gewässergebührentarif)
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Fr. –.65 pro MJ/h 5. * Kältenutzung Fr. 1.30 pro MJ/h 6. * Ableitung öffentlicher Gewässer auf privaten Grund, insbeson dere für die Bootsstationierung, Speisung von Teichen u. ä.: bis Fr. 4.–/m² e)
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Energiegesetz
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on mit anderen Kantonen und unter Berücksichtigung der Normen, Empfeh lungen und Richtlinien privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 2 Bei bestehenden Rahmen seines Richtplans die Trassen für die Zu fuhr leitungsgebundener Energie. 2 Er kann sich an privaten oder staatlichen Gesellschaften der Energiever sorgung finanziell beteiligen. 3 Die Einwohnergemeinden
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Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
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Kon- zession an die Zugerischen Sihlwerke enthaltene Verpflichtung über Kraft- abgabe an zugerische Private und Gemeinden zum Preise des Wädenswiler Tarifes vom November 1894 bzw. 20 % unter demselben in dem dagegen anerkennt es für die Austragung von Streitigkeiten zwischen ihm und zugerischen Gemeinden und Privaten den Gerichtsstand von Zug. § 3 1 Die vom Elektrizitätswerk an der Sihl ausgeführte Anlage wird ab durch einen billigeren ersetzt, so gilt er im gleichen Sinne, wie oben, auch für die zugerischen Privaten und Gemeinden. § 7 1 Im Falle des Rückkaufes der Anlage des Elektrizitätswerkes an der Sihl durch
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Verordnung zum Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit zur Förderung von Massnahmen für geringeren Energiebedarf
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Erneuerung oder Verbesserung sowohl der Wärmedämmung als auch der Fenster an der Aussenhülle eines privaten Gebäudes ausgerichtet. Er entspricht einem Drittel der Planungs- und Bau- kosten, abzüglich des
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Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten
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bezeichneten Stel- len aus dem Wasser genommen und an einem geeigneten Ort (Garage, Unterstand, privater Platz usw.) abgestellt werden kann. Diese Abstell- plätze haben den öffentlichen Interessen zu genügen