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Reglement über die Ambulanten Psychiatrischen Dienste
darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. 2 Bei Leistungen, welche im Rahmen der ambulanten Privatsprechstunde (inkl. Gutachten) innerhalb der Infrastrukturen der APDienste erbracht und nach TARMED abgerechnet
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
vernehmen mit dem Kantonsarzt die Schliessung einzelner Schulhäuser, sämtlicher öffentlicher und privater Schulen des Ortes oder von Heimen, so- fern eine übertragbare Krankheit dies erfordert (Art. 21 Ausschluss von Schülern und Lehrern, von Heiminsassen und -personal vom Besuch der öffentlichen oder privaten Schulen bzw. vom Heimaufenthalt zu verfügen, sofern sie an einer übertrag- baren Krankheit leiden
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (VV LMG)
. § 7 Pilzkontrolle 1 Es ist Sache der Gemeinden, eine freiwillige Pilzkontrolle zum Schutz der privaten Pilzsammlerinnen und Pilzsammler zu organisieren. * 3. Kosten § 8 Gebühren 1 Die Gesundheitsdirektion
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (EG Entsendegesetz)
beigezogenen Fachleu- te unterstehen dem Amtsgeheimnis; sie sind insbesondere über betriebliche und private Angelegenheiten, die ihnen in dieser Eigenschaft zur Kenntnis- gelangen, zur Verschwiegenheit gegenüber
Gesetz über das Zuger Kantonsspital
Betriebsgesellschaft 1 Das Zuger Kantonsspital wird durch eine Betriebsgesellschaft in Form ei- ner privatrechtlichen Aktiengesellschaft geführt. * 2 Der Kanton hält die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an
Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG)
Kanton Zug 861.5 Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) Vom 26. August 2010 (Stand 1. Januar 2011) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Al
Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
und auf eine selbst- ständige Lebensführung vorbereitet. § 8 Zuweisung in kantonale Unterkünfte, private Unterkünfte 1 Nach dem Aufenthalt in der Durchgangsstation sorgt das kantonale Sozial- amt für die die Zuweisung von Personen gemäss § 1 Abs. 1 Bst. a in kantonale Unterkünfte. Personen können private Unterkünfte beziehen, wenn sie ge- nügend Eigenständigkeit erreicht haben und finanziell unabhängig
Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
zuständig für alle die private Arbeitsvermittlung und den Personalver- leih betreffenden Angelegenheiten, insbesondere die Erteilung und den Entzug von Betriebsbewilligungen für die private Arbeitsvermitt- lung 335d OR und Art. 29 AVG; Art. 53 Abs. 1 AVV). 1) SR 823.11 GS 26, 463 1 845.1 § 3 Private Arbeitsvermittlungsstellen 1 Private Arbeitsvermittlungsstellen bedürfen einer Bewilligung des KWA und unterstehen
Verordnung über die Überwachung und Bekämpfung von Schadorganismen in der Landwirtschaft
Zutritt zu Kulturen, Betrieben und Grundstücken zu gewähren. § 7 Pflicht der Gemeinden und Privater 1 Gemeinden und Private sind zur Durchführung der vom Landwirtschaft- samt angeordneten Massnahmen verpflichtet
Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2024 müssen Lehr­ personen gemäss Abs. 1 zusätzlich einen aktuellen Privatauszug vorlegen. 1) SR 311.0 3 154.21 3 Eine Lehrperson gemäss Abs. 1 darf nicht beschäftigt werden, oder besonders schutzbedürftigen Volljährigen umfasst, besteht (Art. 67 StGB1)); b) in ihrem Privatauszug ein Eintrag wegen eines Sexualdelikts gegen Kinder oder wegen Kinderpornografie besteht. § 2quater

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