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Reglement über die Ambulanten Psychiatrischen Dienste
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darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. 2 Bei Leistungen, welche im Rahmen der ambulanten Privatsprechstunde (inkl. Gutachten) innerhalb der Infrastrukturen der APDienste erbracht und nach TARMED abgerechnet
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Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
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vernehmen mit dem Kantonsarzt die Schliessung einzelner Schulhäuser, sämtlicher öffentlicher und privater Schulen des Ortes oder von Heimen, so- fern eine übertragbare Krankheit dies erfordert (Art. 21 Ausschluss von Schülern und Lehrern, von Heiminsassen und -personal vom Besuch der öffentlichen oder privaten Schulen bzw. vom Heimaufenthalt zu verfügen, sofern sie an einer übertrag- baren Krankheit leiden
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Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (VV LMG)
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. § 7 Pilzkontrolle 1 Es ist Sache der Gemeinden, eine freiwillige Pilzkontrolle zum Schutz der privaten Pilzsammlerinnen und Pilzsammler zu organisieren. * 3. Kosten § 8 Gebühren 1 Die Gesundheitsdirektion
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen (EG Entsendegesetz)
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beigezogenen Fachleu- te unterstehen dem Amtsgeheimnis; sie sind insbesondere über betriebliche und private Angelegenheiten, die ihnen in dieser Eigenschaft zur Kenntnis- gelangen, zur Verschwiegenheit gegenüber
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Gesetz über das Zuger Kantonsspital
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Betriebsgesellschaft 1 Das Zuger Kantonsspital wird durch eine Betriebsgesellschaft in Form ei- ner privatrechtlichen Aktiengesellschaft geführt. * 2 Der Kanton hält die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an
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Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG)
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Kanton Zug 861.5 Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) Vom 26. August 2010 (Stand 1. Januar 2011) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Al
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Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
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und auf eine selbst- ständige Lebensführung vorbereitet. § 8 Zuweisung in kantonale Unterkünfte, private Unterkünfte 1 Nach dem Aufenthalt in der Durchgangsstation sorgt das kantonale Sozial- amt für die die Zuweisung von Personen gemäss § 1 Abs. 1 Bst. a in kantonale Unterkünfte. Personen können private Unterkünfte beziehen, wenn sie ge- nügend Eigenständigkeit erreicht haben und finanziell unabhängig
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Verordnung zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
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zuständig für alle die private Arbeitsvermittlung und den Personalver- leih betreffenden Angelegenheiten, insbesondere die Erteilung und den Entzug von Betriebsbewilligungen für die private Arbeitsvermitt- lung 335d OR und Art. 29 AVG; Art. 53 Abs. 1 AVV). 1) SR 823.11 GS 26, 463 1 845.1 § 3 Private Arbeitsvermittlungsstellen 1 Private Arbeitsvermittlungsstellen bedürfen einer Bewilligung des KWA und unterstehen
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Verordnung über die Überwachung und Bekämpfung von Schadorganismen in der Landwirtschaft
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Zutritt zu Kulturen, Betrieben und Grundstücken zu gewähren. § 7 Pflicht der Gemeinden und Privater 1 Gemeinden und Private sind zur Durchführung der vom Landwirtschaft- samt angeordneten Massnahmen verpflichtet
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Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2024 müssen Lehr personen gemäss Abs. 1 zusätzlich einen aktuellen Privatauszug vorlegen. 1) SR 311.0 3 154.21 3 Eine Lehrperson gemäss Abs. 1 darf nicht beschäftigt werden, oder besonders schutzbedürftigen Volljährigen umfasst, besteht (Art. 67 StGB1)); b) in ihrem Privatauszug ein Eintrag wegen eines Sexualdelikts gegen Kinder oder wegen Kinderpornografie besteht. § 2quater