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§ 52f Fehlende Verfügbarkeit bereits eingezonten Baulands
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der Überbauung zugeführt werden. Selbstverständlich ist es nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, private Grundstücke zu erwerben und sie schliesslich einer Überbauung zuzuführen. Die Gemeinden werden aber a) aufgrund einer Interessenabwägung, bei der das öffentliche Interesse die entgegenstehenden privaten Interessen überwiegt; b) bei selbstbewirtschaftetem Land, nachdem er vergeblich Realersatz angeboten Schätzungskommission zum Verkehrswert ausüben. Überwiegt das öffentliche Interesse die entgegenstehenden privaten Interessen, ist die Voraussetzung zur Ausübung des Kaufrechts erfüllt.
Der Gemeinderat ist im
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§ 4 Vorentscheid im Verfahren für ordentliche Bebauungspläne
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bevorschussen. Diese Regelung lehnt sich an der Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Privaten bei Säumnis des Gemeinwesens an. Schliesslich muss klar sein, dass die Gemeinde die Kosten des Planwerks
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Mit Bindung gegen den Leistungsstress
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Unterstützung durch die Schulische Heilpädagogik), hin zu den Freizeitangeboten (z. B. Sport) bis hin zu privat organisierten therapeutischen Interventionen. Neben diesen eher individuellen Möglichkeiten spielt
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Viermal Zuger Bildungspolitik, Teil 4
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Bildungspolitik. Die Fraktionschefs von CVP, SVP, FDP und ALG geben Einblick in Politisches und Privates rund ums Thema Schule. Eine Serie in vier Teilen. Hier der vierte und letzte Teil: Erinnerungen
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Viermal Zuger Bildungspolitik, Teil 3
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Bildungspolitik. Die Fraktionschefs von CVP, SVP, FDP und ALG geben Einblick in Politisches und Privates rund ums Thema Schule. Eine Serie in vier Teilen. Hier der dritteTeil. Es geht um Schlagworte aus
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Befristete Lehrbewilligungen: Zuständigkeit und Verfahren
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an die Gemeinden, d. h. von der Direktion für Bildung und Kultur (DBK) an die gemeindlichen und privaten Schulen, übertragen werden. Sofern nämlich
keine Lehrberechtigung,
keine Stufenberechtigung ung hat, kann deshalb den Rektorinnen und Rektoren der gemeindlichen und den Schulleitenden der privaten Schulen übertragen werden.
Sofern keine geeignet qualifizierten Lehrpersonen zur Verfügung stehen Kontrolle der Weiterbildung Die Rektorinnen und Rektoren der gemeindlichen und die Schulleitenden der privaten Schulen
kontrollieren die absolvierten Weiterbildungen (Testate) und thematisieren diese anlässlich
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Der weite Weg zur Bildung für alle — Teil II
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drei ehemaligen, nicht staatlichen Lehrerseminare Menzingen, Heiligkreuz Cham und St. Michael Zug. Privat geführt war lange Zeit auch die Protestantische Mädchen-Sekundarschule der Stadt Zug. Oder wer weiss Teil der Aufstiegs- und Weiterbildungschancen.
Zur langen Zuger Bildungstradition trugen auch private Schulen wie das Institut Montana-Zug auf dem Zugerberg oder das ehemalige Institut Dr. Pfister AG
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Geschichte und Geschichten
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Schülerinnen und Schülern selber zu denken gibt.
Dabei bin ich mir bewusst, dass ich dreifach privilegiert war: Die Schülerinnen waren in einem Alter, in dem sie sich selber, aber auch die Welt entdeckten
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Wie pflegen wir das Image unserer Schule?
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Schulhausleitende), Lehrpersonen der Volksschulen, Gymnasien, Mittelschulen, Berufsschulen, Privatschulen und Hochschulen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung im Bildungswesen, weitere Personen
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ÜGK — Nationale Leistungsuntersuchung
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20 zufällig ausgewählte Schülerinnen und Schüler des 6. Schuljahres (gemeindliche Schulen und Privatschulen mit zugerischem Lehrplan), also rund 640 Schülerinnen und Schüler, in den Fächern Deutsch und Sprachen ÜGK 2017 wurde von den Rektoren der gemeindlichen Schulen und den Schulleitungen der Privatschulen jeweils eine Kontaktperson pro Schule bestimmt. Diese Kontaktpersonen standen bei Fragen vor Ort