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§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
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Umweltinformationen im Kanton Zug öffentlich sind, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Es gilt jedoch zu beachten, dass diese Bestimmung schon am 1. Januar
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Öffentlichkeitsprinzip
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Umweltinformationen im Kanton Zug öffentlich sind, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Es gilt jedoch zu beachten, dass diese Bestimmung schon am 1. Januar
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Verfahrensrecht
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schützen (Erw. II.1). Der rechtzeitige Beginn einer angestrebten Ausbildung stellt ein gewichtiges privates Interesse an der vorsorglichen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Schulbesuchs dar (Erw ührerin den rechtzeitigen Schulstart zu ermöglichen. Die Beschwerdeführerin hat ein gewichtiges privates Interesse an der vorsorglichen Erteilung der Aufenthaltsbewilligung und es sind keine entgegenstehenden dienen. Dies bedeutet, dass die Massnahme daraus ausgerichtet sein muss, wichtige öffentliche oder private Interessen vor schweren, nicht wiedergutzumachenden Nachteilen zu schützen. Schliesslich muss die
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§ 17 VRG
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schützen (Erw. II.1). Der rechtzeitige Beginn einer angestrebten Ausbildung stellt ein gewichtiges privates Interesse an der vorsorglichen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Schulbesuchs dar (Erw ührerin den rechtzeitigen Schulstart zu ermöglichen. Die Beschwerdeführerin hat ein gewichtiges privates Interesse an der vorsorglichen Erteilung der Aufenthaltsbewilligung und es sind keine entgegenstehenden dienen. Dies bedeutet, dass die Massnahme daraus ausgerichtet sein muss, wichtige öffentliche oder private Interessen vor schweren, nicht wiedergutzumachenden Nachteilen zu schützen. Schliesslich muss die
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§ 16 und 19 SHG, § 5, 9 und 12 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge, § Art. 22 ATSG, Art. 62 ff. und 164 ff. OR
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Regeste:
Voraussetzungen für die Abtretung von Mutterschaftsbeiträgen an die Einwohnergemeinde X., welche Sozialhilfe an die Mutter bevorschusst (Erw. 6.1 und 6.2). Der Begriff der Abtretung, wie er
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Verfahrensrecht
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Regeste:
§ 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge – Mutterschaftsbeiträge sind Bedarfsleitungen, die nur erbracht werden dürfen, wenn gewissen Einkommens- und Ve
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Migrationsrecht
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hätten, in die Gunst der Niederlassungsbewilligung kämen. Dies würde zu einer ungerechtfertigten Privilegierung von anerkannten Flüchtlingen gegenüber anderen Ausländerinnen und Ausländern führen, welche während
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Art. 34 Abs. 4 AIG, Art. 58a Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 AIG, Art. 77e und 77f VZAE
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hätten, in die Gunst der Niederlassungsbewilligung kämen. Dies würde zu einer ungerechtfertigten Privilegierung von anerkannten Flüchtlingen gegenüber anderen Ausländerinnen und Ausländern führen, welche während
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Verantwortung für Schüler und Tiere
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Stallbrände in der Schweiz, «Überschusstiere» in Zoos, Tierversuche, der Fall «Hefenhofen» etc.Einige private Tierschutzorganisationen kennen spezifische Angebote, so dass sich Kinder für Tiere einsetzen können
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Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt EFZ / EBA
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innen und Berufsbildner
abwechslungsreiche Aufgaben
Du erhältst einen Laptop, der dir für private und berufliche Zwecke zur Verfügung steht
Kosten für Schulmaterial und Arbeitsweg werden übernommen