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2297.1 - Antwort des Obergerichts und des Regierungsrats
Kantone (v.a. BE, BS, AG, ZH, SG, TG) untergebracht werden, in Ausnahmefällen auch in gut ausgewählten privaten Einric h- tungen (worunter auch Pflegefamilien). Es handelt sich dabei allesamt um vom Kanton und/
2299.1 - Antwort des Regierungsrats
tzes sollte den Gemeinden mehr Spielraum bei der Tarifgestaltung für eigene und subventionierte private Kinderbetreuungsangebote eingeräumt werden. Der Regierungsrat begrüsst, dass die Gemeinden diesen hungsberechtigten für die Betreuung der Kinder in Angeboten von Gemeinden und subventio- nierten privaten Institutionen ist sicherzustellen, dass der Zugang zu den Angeboten auch für einkommensschwache
2296.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 29. April 2014
ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte, Revisoren, Geschäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 2 Ausnahmen von dieser Bestimmung können bewilligt werden: a) (neu) vom Reg
1060.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dritter waren im Kreditantrag nicht vorgesehen. Es handelte sich um Anteile der Gemeinde Oberägeri und Privater an gemeinsamen Arbeiten. 6.3. Überprüfung durch die Finanzkontrolle Die Finanzkontrolle des Kantons Fr. 100'000.00 Fr. 70'197.65 Projekt, Bauleitung, NK Fr. 130'000.00 Fr. 84'955.55 Rückvergütung Privater Fr. - 47'508.15 Total Fr. 1'510'000.00 Fr. 1'073'228.15 Mwst. und Teuerung Fr. 150.95 Total Kredit n. Die äusserst tiefe Arbeits- vergabe führte zu weiteren Minderaufwendungen. Die Rückvergütung Privater ist mit Arbeiten der vom Kanton beauftragten Unterneh- mung begründet. Der Gemeindeanteil wurde
2212.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
vorbe- haltlos genehmigt worden. e) Entschädigungsleistungen Beim Tobelbach handelt es sich um privates Gewässer in der Unterhaltspflicht der Bodenve r- besserungsgenossenschaft, auf dessen Parzelle der
2217.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
on mit anderen Kanto- nen und unter Berücksichtigung der Normen, Empfehlungen und Richtlini- en privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 3 Bei bestehenden
2274.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
der Stadt Zug an der Urne bereits gutgeheissen. Die übrigen Parkgeschosse verbleiben in Priva t- besitz. Dem privaten Bauherrn kann die erteilte Baubewilligung heute nicht mehr aberkannt werden, zumal ein Stadttunnel Zug grundsätzlich ab einer privaten Liegenschaft nur ein Teilerwerb erforderlich ist, so muss in manchen Fällen – aufgrund des massiven Eingriffs ins private Grundeigentum – das ganze Grundstück am 3. Mai 2011 erteilt. Mit dem Baubeginn ist im Sommer 2014 zu rechnen. Es handelt sich um ein privates Bauvorhaben. Die Stadt Zug oder allenfalls die Pensionskasse der Stadt Zug werden zwei Parkgeschosse
2277.2 - Antwort des Regierungsrates
einen privaten PC benützen. Dafür ist eine Bewilligung der Anstaltsleitung erforderlich. Scanner, Kamera, Modem oder andere Kommunikationsgeräte sind nicht erlaubt. Das heisst, auch mit dem privaten PC ist
2310.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
öffentlichen, zu 75 % dem privaten Verkehr. - Signalanlagen dienen zu 50 % dem öffentlichen, zu 50 % dem privaten Verkehr. - Busspuren dienen zu 75 % dem öffentlichen, zu 25 % dem privaten Verkehr. Folgerichtig
2310.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
gäste ein- und aussteigen zu lassen. Aber dann würde sich der Privatverkehr stauen. Somit ist es bei den Busbuchten gerechtfertigt, dass der private Verkehr 75 Prozent der Kosten trägt. 2310.4 - 14614 Seite dass sie sich in der Praxis bewährt hätten. Zum Beispiel wür- den Busbuchten in erster Linie dem privaten Verkehr nützen, weil dieser weiterrollen kann, wenn der Bus hält. Der Bus selbst könnte auch auf

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