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2297.1 - Antwort des Obergerichts und des Regierungsrats
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Kantone (v.a. BE, BS, AG, ZH, SG, TG) untergebracht werden, in Ausnahmefällen auch in gut ausgewählten privaten Einric h- tungen (worunter auch Pflegefamilien). Es handelt sich dabei allesamt um vom Kanton und/
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2299.1 - Antwort des Regierungsrats
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tzes sollte den Gemeinden mehr Spielraum bei der Tarifgestaltung für eigene und subventionierte private Kinderbetreuungsangebote eingeräumt werden. Der Regierungsrat begrüsst, dass die Gemeinden diesen hungsberechtigten für die Betreuung der Kinder in Angeboten von Gemeinden und subventio- nierten privaten Institutionen ist sicherzustellen, dass der Zugang zu den Angeboten auch für einkommensschwache
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2296.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 29. April 2014
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ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte, Revisoren, Geschäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 2 Ausnahmen von dieser Bestimmung können bewilligt werden: a) (neu) vom Reg
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1060.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Dritter waren im Kreditantrag nicht vorgesehen. Es handelte sich um Anteile der Gemeinde Oberägeri und Privater an gemeinsamen Arbeiten. 6.3. Überprüfung durch die Finanzkontrolle Die Finanzkontrolle des Kantons Fr. 100'000.00 Fr. 70'197.65 Projekt, Bauleitung, NK Fr. 130'000.00 Fr. 84'955.55 Rückvergütung Privater Fr. - 47'508.15 Total Fr. 1'510'000.00 Fr. 1'073'228.15 Mwst. und Teuerung Fr. 150.95 Total Kredit n. Die äusserst tiefe Arbeits- vergabe führte zu weiteren Minderaufwendungen. Die Rückvergütung Privater ist mit Arbeiten der vom Kanton beauftragten Unterneh- mung begründet. Der Gemeindeanteil wurde
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2212.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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vorbe- haltlos genehmigt worden. e) Entschädigungsleistungen Beim Tobelbach handelt es sich um privates Gewässer in der Unterhaltspflicht der Bodenve r- besserungsgenossenschaft, auf dessen Parzelle der
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2217.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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on mit anderen Kanto- nen und unter Berücksichtigung der Normen, Empfehlungen und Richtlini- en privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 3 Bei bestehenden
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2274.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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der Stadt Zug an der Urne bereits gutgeheissen. Die übrigen Parkgeschosse verbleiben in Priva t- besitz. Dem privaten Bauherrn kann die erteilte Baubewilligung heute nicht mehr aberkannt werden, zumal ein Stadttunnel Zug grundsätzlich ab einer privaten Liegenschaft nur ein Teilerwerb erforderlich ist, so muss in manchen Fällen – aufgrund des massiven Eingriffs ins private Grundeigentum – das ganze Grundstück am 3. Mai 2011 erteilt. Mit dem Baubeginn ist im Sommer 2014 zu rechnen. Es handelt sich um ein privates Bauvorhaben. Die Stadt Zug oder allenfalls die Pensionskasse der Stadt Zug werden zwei Parkgeschosse
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2277.2 - Antwort des Regierungsrates
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einen privaten PC benützen. Dafür ist eine Bewilligung der Anstaltsleitung erforderlich. Scanner, Kamera, Modem oder andere Kommunikationsgeräte sind nicht erlaubt. Das heisst, auch mit dem privaten PC ist
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2310.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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öffentlichen, zu 75 % dem privaten Verkehr. - Signalanlagen dienen zu 50 % dem öffentlichen, zu 50 % dem privaten Verkehr. - Busspuren dienen zu 75 % dem öffentlichen, zu 25 % dem privaten Verkehr. Folgerichtig
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2310.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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gäste ein- und aussteigen zu lassen. Aber dann würde sich der Privatverkehr stauen. Somit ist es bei den Busbuchten gerechtfertigt, dass der private Verkehr 75 Prozent der Kosten trägt. 2310.4 - 14614 Seite dass sie sich in der Praxis bewährt hätten. Zum Beispiel wür- den Busbuchten in erster Linie dem privaten Verkehr nützen, weil dieser weiterrollen kann, wenn der Bus hält. Der Bus selbst könnte auch auf