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933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
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der zu- ständigen kantonalen Behörde. § 20 Pflichten der Inhaber der Privatfischenzen 1 Die Inhaberinnen und Inhaber von Privatfischenzen im Zugersee haben einen jährlichen Beitrag an den Betrieb der Bru
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331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
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durchlaufen die inhaftierten Perso- nen den Detektionsbogen oder werden detektiert. § 36 Trennscheibe 1 Private Besuche von Inhaftierten in Untersuchungshaft werden hinter der Trennscheibe durchgeführt. Über Ausnahmen
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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lung sämtlicher gesprochener Beiträge. * § 4 Beitragsberechtigung 1 Beitragsberechtigt sind: * a) * private zugerische sportbetriebsorientierte Trägerschaften nicht kom- merzieller Ausrichtung; b) * erfolgreiche sportbetriebsorientierten Trägerschaft ist. 5. Beiträge für Sportinfrastruktur § 12 Voraussetzungen 1 Privaten Trägerschaften können an die Errichtung, die Erweiterung, den Ausbau sowie die Sanierung von Sp
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417.1 - Sportgesetz
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Kanton Zug 417.1 Sportgesetz Vom 29. August 2002 (Stand 5. Dezember 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1) und in Ausführung der Art. 7 und 8 des Bundes
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154.28 - Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis
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Daten zuzugreifen. Bei der privaten Nutzung von technischen Geräten beziehungsweise Kommunikationsmitteln kann die Vertraulichkeit und der Schutz (allenfalls vorhandener) privater Daten nicht gewährleistet ger Polizei installiert werden. * 3. Private Nutzung § 8 Zeitrahmen 1 Eine zeitlich geringfügige private Nutzung von Internet und E-Mail wird toleriert. 2 Durch private Nutzung des Internetzuganges dürfen vorliegende Verordnung festgestellt, können der Internetzugang ge- sperrt und entsprechende Dateien mit privatem Inhalt nach Vorankündigung gelöscht werden. 2 Vorbehalten bleiben die übrigen personalrechtlichen
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332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
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Gefangenen die von der JVA Bostadel abgegebenen Arbeitskleider. Während der Freizeit tragen sie ihre private Bekleidung. 2 Kleidungsstücke mit militärischem Aussehen, mit nationalen Emblemen oder mit rassistischen
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861.42 - Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
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und auf eine selbst- ständige Lebensführung vorbereitet. § 8 Zuweisung in kantonale Unterkünfte, private Unterkünfte 1 Nach dem Aufenthalt in der Durchgangsstation sorgt das kantonale Sozial- amt für die die Zuweisung von Personen gemäss § 1 Abs. 1 Bst. a in kantonale Unterkünfte. Personen können private Unterkünfte beziehen, wenn sie ge- nügend Eigenständigkeit erreicht haben und finanziell unabhängig
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315.1 - Kantonale Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (VOHG)
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gsstellen. 2 Er kann die Aufgaben einer Opferberatungsstelle mittels Leistungsverein- barung an private oder öffentlichrechtliche Institutionen auslagern. § 5 Aufgaben der Opferberatungsstelle 1 Die O
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842.61 - Verordnung zum Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung
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Kanton Zug 842.61 Verordnung zum Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung Vom 19. Dezember 2017 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, ges
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632.1 - Steuergesetz
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1), Aufstellungen über Einnah- men und Ausgaben, über die Vermögenslage sowie über Privatentnahmen und Privateinlagen der Steuerperiode beilegen. * § 127 Pflichten der steuerpflichtigen Person – Weitere n – Empfängerinnen und Empfänger von privatrechtlichen Vorsorgeleistungen 1 Im Ausland wohnhafte Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aus privatrechtlichen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sen. § 16 Unselbstständige Erwerbstätigkeit – Grundsatz * 1 Steuerbar sind alle Einkünfte aus privatrechtlichem oder öffentlichrechtli- chem Arbeitsverhältnis mit Einschluss der Nebeneinkünfte wie Entschädi-