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1711.1 - Motionstext
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amtlicher Dokumente (Akten, Studien, Berichte) zu erhalten, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dem entgegenstehen. Begründung: Gemäss dem geltenden „Geheimhaltungsprinzip mit Öffen prinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt“ ist alles öffentlich, sofern dem keine öffentli- chen oder privaten Interessen entgegenstehen. Das Öffentlichkeitsprinzip schafft die grösstmögliche Transparenz. Dies
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1766.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dass Bahnunternehmungen auch privatwirtschaftlich organi- sierte Firmen sind, ist im schweizerischen Normalspurnetz kein Beispiel bekannt, wo mit Betei- ligung von privaten Investoren ein Projekt realisiert Öffentlich-private Partnerschaft (Public Private Partnership; PPP) PPP ist kein streng wissenschaftlich definierter Begriff, sondern er steht für den Einsatz von privatem Kapital und Fachwissen zur Erfüllung Im Rahmen dieser Vorfinanzierungen soll auch die Zu- sammenarbeit mit privaten Investoren im Rahmen der sogenannten Public Private Part- nership (PPP) ermöglicht werden. Damit soll die Realisierung wichtiger
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1766.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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ur zur Verfügung stellt und die Motion der FDP-Fraktion, dass Kantone, allenfalls gemeinsam mit privaten Investoren (PPP), wichtige Bahnprojekte, die im Rahmen der Gesamtschau FinöV zurückgestellt wurden
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1770.1 - Motionstext
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Rahmenbedingungen schaffen, damit die negativen Folgen möglichst abgefedert werden können. Der Privatkonsum in der Schweiz macht bekanntlich über 60 % des BIP aus. Und namhafte in- ternationale Wirtsch
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1787.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 1787.3 Laufnummer 13119 Änderung des Gesetzes über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz; SHG) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 1. Mai 2009 Sehr geehrter Herr
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1787.3a - Beilage
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Privatschule. Pflegeheime/Altersheime/Langzeitpflege: (z.B. Alters- und Pflegeheime der Gemeinden, private Pflegeheime) Spitalgesetz (BGS 826.11) Gemäss § 4 Abs. 2 und 3 stellt der Kanton Zug im Bereich der
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1815.2 - Antwort des Regierungsrates
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einer gut besuchten Mitwirkungskonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schulen, Behörden und privaten Institutionen besprochen. Das Früherkennungs- und Suizidpräventions-Konzept wird schrittweise umzusetzen
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1814.2 - Antwort des Regierungsrates
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Sie ist nach wie vor provi- sorisch, weil es nicht Aufgabe des Kantons ist, für die Parkierung von privaten Fahrzeugen zu sorgen, solange nicht ein unmittelbarer Zusammenhang mit der kantonalen Verwaltung Dienstleistungen sind auf gute Zugänglichkeit angewiesen. Die Stadt Zug hat sich dafür entschieden, dem privaten Verkehr angemessenen Raum zu geben. Sie hat an verschiedenen Orten Parkhäuser planungs- und baurechtlich
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1751.2 - Antwort des Regierungsrates
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einem öffentlich- rechtlichen Grundeigentümer muss es jedoch - gleich wie einer privaten Grundeigentümerin bzw. einem privaten Grundeigentümer - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage er- laubt sein
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1755.1 - Interpellationstext
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die Entlassung informiert oder konsultiert wurde. Dies ist ein Vorgang, welcher sich in der Privatwirtschaft wohl kein Verwaltungsrat leisten könnte. Die Auswirkungen des Entscheides des Kantonsrates,