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1727.1 - Motionstext
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der Kanton Zug beispielsweise der ein- zige Kanton, der die Aufgabe der Jugendförderung an eine private Trägerschaft delegiert hat. Zudem wäre es wünschenswert, analog dem Kanton Luzern eine begleitende Erziehungsaufgaben befassen etc. Im Kanton Zug gibt es entweder in der kantonalen Verwaltung oder bei privaten und vom Staat unterstützten Trägerschaften eine ganze Reihe von Fachstellen, welche sich mit einzelnen stellt das Bera- tungsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien sicher. Es arbeitet dabei eng mit privaten sozialen Organisationen zusammen und schliesst mit ihnen Leistungsvereinbarungen (LV) ab. Allen
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1725.3c - Beilage 3
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ner mutwillig ausgelösten Alarmierung; c) jenen, aus deren privater Sicherheitseinrich- tung sich ein Fehlalarm löst; d) jenen, die für private Anlässe den polizeili- chen Ordnungs-, Sicherheits- oder Verkehrs- Personen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ord- nungs-, Sicherheits- oder Verkehrsdienst
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1725.3b - Beilage 2
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gen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn
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1748.2 - Antwort des Regierungsrates
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verfügen der VAM und das ihm angeschlossene Regionale Ar- beitsvermittlungszentrum (RAV) über eine privatrechtliche Struktur. Der VAM hat mitgeteilt, dass er die Zahl der RAV-Beratenden kurzfristig den steigenden sich der Regierungsrat vorstellen, mit zusätzlichen Anreizen energetische Gebäu- desanierungen von Privaten anzukurbeln? Antwort: Der Kantonsrat hat am 12. Juni 2008 die Motion der CVP-Fraktion betreffend
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1748.1 - Interpellationstext
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sich der Regierungsrat vorstellen, mit zusätzlichen Anreizen energetische Gebäu- desanierungen von Privaten anzukurbeln? Seite 2/2 1748.1 - 12904 3.3. Aus früheren Rezessionen ist bekannt, dass es insbesondere
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1775.05b - Synopse
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winn und Kapital unterliegen nicht der Besteuerung durch den Kanton und die Gemeinden. 2 Allfällige private Aktionärinnen bzw. Aktionäre unter- liegen mit ihrem Anteil am Gewinn und Kapital der ordent- lichen
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1775.06 - Antrag der vorberatenden Kommission
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Gewinn und Kapital unterliegen nicht der Besteuerung durch den Kanton und die Gemeinden. 2 Allfällige private Aktionärinnen bzw. Aktionäre unterliegen mit ihrem Anteil am Gewinn und Kapital der ordentlichen
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1804.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dass Bahnunternehmungen auch privatwirtschaftlich organi- sierte Firmen sind, ist im schweizerischen Normalspurnetz kein Beispiel bekannt, wo mit Betei- ligung von privaten Investoren ein Projekt realisiert Öffentlich-private Partnerschaft (Public Private Partnership; PPP) PPP ist kein streng wissenschaftlich definierter Begriff, sondern er steht für den Einsatz von privatem Kapital und Fachwissen zur Erfüllung Im Rahmen dieser Vorfinanzierungen soll auch die Zu- sammenarbeit mit privaten Investoren im Rahmen der sogenannten Public Private Part- nership (PPP) ermöglicht werden. Damit soll die Realisierung wichtiger
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1804.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gemäss den Prognosen weiter stark wachsen wird. Ein Teil der Mittel soll für Ausbauten bei den Privatbahnen und für Que r- schnittsbereiche wie behindertengerechte Perronanlagen oder Abstellanlagen eingesetzt
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1805.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ausblickes und der verschärften Finanzkrise auch im Kanton Zug wirksam entgegen getreten und der Privatkonsum gefördert werden. Der Kantonsrat hat die Motion am 29. Januar 2009 zur Berichterstattung und