-
2354.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Seite 2/4 Für die Sicherheit im Innenbereich ist grundsätzlich das BFM zuständig. Hierfür wird ein privater Sicherheitsdienst, der vom BFM engagiert wird, zum Einsatz gelangen, der rund um die Uhr mit genügend gs- und Justizbehörden des Kantons für die nötigen Massnah- men (inklusive Haft) zuständig. Der private Sicherheitsdienst wird bei Straftaten konse- quent Meldung an die Zuger Polizei machen. Frage 5 Wie bezüglich allfällig vermehrter Ladendiebstähle wird die Zuger Poli- zei zusammen mit dem beauftragten privaten Sicherheitsdienst mit den Betreiberinnen und Betreibern von Verkaufsgeschäften in Menzingen zus
-
2367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
beispielsweise die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF; www.fsf.de) - ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutsch- land. Die FSF stellt Empfehlungen für Fernsehinhalte sowie für fern
-
2375.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
1941.5 Komplette Neuregelung der EL Leis- tungen des Kantons, Anstieg insgesamt ca. 2 Mio. Franken. Private werden e- her stärker belastet in der neuen Rege- lung, die Gemeinden profitieren min- destens im
-
2376.2a - Beilage 1
-
FD FDS 3.3 / 13 / 69247 (Übertragung einer öffentlichen Aufgabe vom Kanton auf private Dritte) 29.9.2014 rarc Jahr Privater Dritter Tätigkeit Gesetzliche Grundlagen Vergütung Staatskanzlei Keine Leistu 310 800.00 Fr. 283 335.45 Fr. 327 346.25 Seite 13/19 Jahr Privater Dritter Tätigkeit Gesetzliche Grundlagen Vergütung 2011 2012 2013 (Kein privater Dritter) Evangelisch-Reformierte Kirch- gemeinde des Kantons 348 000.00 Fr. 372 624.00 Fr. 554 955.00 Seite 18/19 Jahr Privater Dritter Tätigkeit Gesetzliche Grundlagen Vergütung 2011 2012 2013 (Kein privater Dritter) Ausgleichskasse des Kantons Zug Baarerstrasse 11
-
2376.2b - Beilage 2
-
/ Beitrag sorgung der Überbauung Langweid, Rotkreuz 2011 40 Eigentümerinnen und Ei- gentümer von privaten Ge- bäuden im Kanton Zug; Bei- träge bis maximal Fr. 80 000.– pro Objekt Energetische Sanierungen giebedarf vom 29.10.2009 (BGS 740.16) Fr. 1 524 249.95 2012 34 Eigentümerinnen und Ei- gentümer von privaten Ge- bäuden im Kanton Zug; Bei- träge bis maximal Fr. 80 000.– pro Objekt Energetische Sanierungen Tätigkeit Gesetzliche Grundlagen Vergütung / Beitrag 2013 13 Eigentümerinnen und Ei- gentümer von privaten Ge- bäuden im Kanton Zug; Bei- träge bis maximal Fr. 80 000.– pro Objekt Energetische Sanierungen
-
1046.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
der Nachsorgegelder überprüfen kann. Die Deponien und Kiesgruben des Kantons Zug werden alle privatwirtschaftlich geführt. Der Regierungsrat beabsichtigt deshalb vorderhand nicht, die Offenle- gung der K Kraft Setzung. Errichtung und Betrieb der im Teilrichtplan eingetragenen Abfallanlagen werden durch Private finanziert. Eine Deponie kann allerdings erst errichtet werden, wenn deren Bedarf nachgewiesen ist für die Entsorgung von Industrie- und Gewerbeabfällen wie z.B. Bauabfälle sind grundsätzlich durch Private zu realisieren und zu finanzieren. Der Kanton sorgt lediglich für die raumplanerische Sicherung der
-
1046.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
-
besichtigt, die der Regierungsrat vorschlägt, sondern auch jene, die von Ge- meinden, privaten Organisationen und Privatpersonen vorgeschlagen werden. Auf der Besichtigungstour informierten uns die Vertreter
-
1047.1 - Interpellationstext
-
kann der markt- konforme Prozess Richtung Monacoisierung des Kantons Zug, wo vor allem Reiche, privilegierte Gesellschaften sowie ihre Anwälte und Bediensteten Platz finden, gestoppt werden. Ein Mittel ist nehmen, möglichst gemeinsam mit der Stadt Zug, um dieses Areal zu erwerben. Sollte das Areal in private Hände fallen, die einen möglichst hohen Profit heraus- holen wollen bzw. müssen, dürfte es äusserst
-
1055.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
37 des Sozialhilfegesetzes dem Regierungsrat mit einer „kann- Formulierung“, Betriebsbeiträge an private Institutionen der Sozialhilfe im Kanton zu gewähren. Die Staatswirtschaftskommission ist jedoch
-
1072.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Crossair und 1 Mio. Fran- ken von zwei Privatpersonen stammt. Die übrigen Gelder stammen aus der Glücks- kette, der ehemaligen Pensionskasse der Swissair und privaten Stiftungen. Der Kanton Zürich oder andere gravierenden finanziellen und existenziellen Schwierigkeiten, um deren Überleben zu sichern. Wenn im privaten Bereich zusätzlich Einrichtungen und Gelder bereitgestellt werden, um diesen Personen den Gang zum