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1861.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Seite 4/4 1861.2 - 13235 4. Vergabe von Arbeiten an private Dritte 4.1. Leistungsvereinbarungen Aufgrund von Leistungsvereinbarungen erledigen private Dritte für den Kanton öffentliche Auf- gaben. Dies Finanzplan 2. Gesunde Bilanzstruktur 3. Finanzielle Auswirkungen der NFA 4. Vergabe von Arbeiten an private Dritte 5. Antrag 1. Vergleich mit dem letztjährigen Finanzplan Der Finanzplan datiert vom 22. September 13235 durch sich die Beiträge des Kantons an die Spitäler stark erhöhen werden. Ebenfalls sind für private Sozialinstitutionen und ausserkantonale Heimaufenthalte, für Berufs- und Fachhoch- schulen sowie
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1699.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einer Notorganisation mit Pikettdienst arbeiten. Dagegen wurde ins Feld geführt, auch in der Privatwirtschaft müsste Pikettdienst ge- leistet werden. Aus Gleichbehandlungsgründen müssten dann diese Personen Polizei und dem Rettungsdienst gebe es allerdings in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft eine ganze Reihe weiterer Funktionen und Tätigkeiten, welche si- cherheitsrelevant seien und ich sozial begründet Personengruppen be- freit (§ 41 Abs. 1 Feuerschutzgesetz). Auch in der Privatwirtschaft leisten Feuerwehrpflichtige Pikettdienste, um die für das störungsfreie Funktionieren unserer
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1809.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Public-Private-Partnership-Projekts die heutige Organisati- onsstruktur zwischen öffentlicher Hand und privatem Anbieter optimal ist. Das schliesst auch die rechtlichen Grundlagen ein, weshalb der Regierungsrat n Jahren positiv zur Entwick- lung des Lebens- und Wirtschaftsraums Zug beigetragen hat und der private Verein Zug Tourismus erfolgreich arbeitet. Zudem sollen erstmals zwei substanzielle Investitions- Kantonsrat den Maximalbeitrag von Fr. 1.75 Mio. sprechen, wobei allfällige Beiträge von Gemeinwesen und privaten Dritten daran anzurechnen wären. Die Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee hat denn auch den
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1807.2 - Antwort des Regierungsrates
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ist in privaten Spitälern in der Regel deutlich höher als in öffentlichen und öffentlich-subventionierten Spitälern (2004: 39.8 % gegenüber 26.7 %3). ■ Die Kaiserschnittrate von halbprivat und privat versicherten knapp ein Viertel der Kinder in Privatkliniken zur Welt kam (2004), ist es im Kanton Zug fast die Hälfte. Somit wirkt sich die hohe Kaiserschnittrate der Privatkliniken besonders stark auf den kantonalen ist konsistent zum schweizerischen Trend. Zum einen handelt es sich bei der AndreasKlinik um ein Privatspital und zum andern werden dort mehr zusatzversicherte Per- sonen behandelt als im Kantonsspital. Beide
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1806.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nz, der Turnlehrervereini- gung (TSZ), dem Lehrerinnen- und Lehrerverein (LVZ) sowie bei den Privatschulen beschlos- sen, auf das Schuljahr 2010/11 einen Übergangslehrplan Sport für die Kindergarten-,
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1809.03 - Antrag des Regierungsrates
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nsbeitrag von maximal Fr. 1.75 Mio. ausge- richtet. Allfällige Beiträge anderer Gemeinwesen und privater Dritter an die Revision werden davon in Abzug gebracht. § 2 Die Ausrichtung des Beitrags erfolgt
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1829.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sich beim vorliegenden Projekt nicht um eine wesentliche Änderung handelt und das Vorhaben keine privaten Interessen tangiert, ist keine öffentliche Planauflage notwendig. 2. Bauprogramm Mit den Bauarbeiten
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1887.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Eltern, insbesondere auf die Mütter fällt, im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese privat erbrachten Leis- tungen werden als selbstverständlich vorausgesetzt, verdienen jedoch mehr Anerkennung die Zuständigkeit betreffend Bewilligungserteilung und Aufsicht im Wohnbereich der Sonder- und Privatschulen von der Direktion des Innern an die Direkti- on für Bildung und Kultur übertragen werden. • Das Für die Aufsicht und Bewilligung der Wohnangebote für Kinder und Jugendliche in den Sonder- und Privatschulen wird neu die Direktion Bildung und Kultur zuständig, wobei die Direktion des Innern beigezogen
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1886.21 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
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: a) Übertretungen eines durch die zuständige Behörde erlassenen Fahr- oder Parkierverbotes auf privatem Grund; b) in gemeindlichen Erlassen vorgesehene Übertretungstatbestände. 2 Er kann seine Befugnisse herangezogen werden. 8. Abschnitt Weitere Bestimmungen § 122 Belohnung Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Fahndung kann die Polizei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Belohnung aussetzen soweit besondere Sicherheitsaspekte dies erfordern. 17 § 71 Dienstreisen 1 Für die Verwendung von privaten Motorfahrzeugen zu dienstlichen Zwecken gelten die entsprechenden Regelungen der Personalgesetzgebung
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1886.13 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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: a) Übertretungen eines durch die zuständige Behörde erlassenen Fahr- oder Parkierverbotes auf privatem Grund; b) in gemeindlichen Erlassen vorgesehene Übertretungstatbestände. 2 Er kann seine Befugnisse herangezogen werden. 8. Abschnitt Weitere Bestimmungen § 122 Belohnung Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Fahndung kann die Polizei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Belohnung aussetzen soweit besondere Sicherheitsaspekte dies erfordern. 17 § 71 Dienstreisen 1 Für die Verwendung von privaten Motorfahrzeugen zu dienstlichen Zwecken gelten die entsprechenden Regelungen der Personalgesetzgebung