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1798.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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- Verhaltensanweisung im Falle der Lokalisierung von Opfer und Täterschaft zur Verhinderung von privaten Interventionen. Die Meldungen aus der Bevölkerung werden von einem Call-Center entgegengenommen
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1796.7 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Kantonsratsbeschluss mehr Stosskraft verlie- hen wird, wenn das speziell benötigte Fachwissen nicht ein privates Baubudget belastet, son- dern wenn der Kanton es zur Verfügung stellt; bereits bisher hat der Kanton Verfügung stellt, sondern dass die privaten Gesuchsteller und Ge- suchstellerinnen diese Fachleute selber beiziehen müssen. Auch für Honorarforderungen müs- sen die Privaten aufkommen. Sie gehören dann zu hin zu Fachleuten der kaufmännischen Richtung, da letztlich eine Erneuerungsinvestition für den Privaten auch finanziell sinnvoll sein muss. Wir hatten danach vorgeschlagen, dass dem Beitragsgesuch die
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1796.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2010
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und 2 des Energiegesetzes vom 1. Juli 20042), beschliesst: § 1 Rahmenkredit Für die Förderung von privaten Massnahmen zur Verminderung des Energiebedarfs bei Gebäuden und bei steuerungs- und sonstigen t
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1796.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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und 2 des Energiegesetzes vom 1. Juli 20042), beschliesst: § 1 Rahmenkredit Für die Förderung von privaten Massnahmen zur Verminderung des Energiebedarfs bei Gebäuden und bei steuerungs- und sonstigen t
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1809.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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durchgeführt. 2.1. Vorlage Nr. 1809.2 - 13060 (Änderung Tourismusgesetz) Zug Tourismus ist ein privater Verein, an welchen der Kanton jährlich 250'000 Franken für den Betrieb des Reisezentrums im Bahnhof angefragt. Der Regierungs- rat weist darauf hin, dass sich dieser Betrag reduzieren könnte, wenn sich private Dritte und/oder andere Gemeinwesen ebenfalls an den Renovationskosten beteiligen würden. Zurzeit
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1809.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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nsbeitrag von maximal Fr. 1.75 Mio. ausge- richtet. Allfällige Beiträge anderer Gemeinwesen und privater Dritter an die Revision werden davon in Abzug gebracht. § 2 Die Ausrichtung des Beitrags erfolgt
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1809.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2010
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nsbeitrag von maximal Fr. 1.75 Mio. ausge- richtet. Allfällige Beiträge anderer Gemeinwesen und privater Dritter an die Revision werden davon in Abzug gebracht. § 2 Die Ausrichtung des Beitrags erfolgt
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1820.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dass Bahnunternehmungen auch privatwirtschaftlich organi- sierte Firmen sind, ist im schweizerischen Normalspurnetz kein Beispiel bekannt, wo mit Betei- ligung von privaten Investoren ein Projekt realisiert Öffentlich-private Partnerschaft (Public Private Partnership; PPP) PPP ist kein streng wissenschaftlich definierter Begriff, sondern er steht für den Einsatz von privatem Kapital und Fachwissen zur Erfüllung Im Rahmen dieser Vorfinanzierungen soll auch die Zu- sammenarbeit mit privaten Investoren im Rahmen der sogenannten Public Private Part- nership (PPP) ermöglicht werden. Damit soll die Realisierung wichtiger
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1820.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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und gemeinnützige Organisationen Gelder aus dem Lotteriefonds beantra- gen. Der Staat würde jedoch private Spenden fördern, indem diese steuerlich abgezogen wer- den könnten. Der Antrag wurde mit 8 Nein- Aufgabe des Kantons darstelle, sondern vom Bund gemäss den gesetzlichen Vor- gaben oder aber von Privaten geleistet werden soll. Diese Vorlage sei deshalb system- widrig. Dem wurde entgegengehalten, dass
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1762.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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vermehrt aus den Einnahmen der halbprivat und privat versicherten Patientinnen und Patienten gedeckt wer- den. Kann der Anteil an Halbprivat- und Privatpatientinnen und -patienten nicht gesteigert wer- den Baar. Die WWZ war von Anfang an eine private Gesellschaft, die öffentliche Aufgaben ausführt, und nicht etwa ein öffentliches Unternehmen, das später privatisiert wurde. g) Zugerland Verkehrsbetriebe AG Liegenschaften. 1757.2/1762.2/1764.2 - 13145 Seite 7/13 Auch die ZVB ist daher seit über 100 Jahren privatrechtlich organisiert. Bei der ZVB handelt es sich um eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft gemäss