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1869.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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eingegangen und zeigten die intensive Auseinandersetzung von Parteien, Verbänden, Fachstellen und Privaten mit den vier Themenbereichen. 1869.1 - 13229 Seite 3/19 I Kapitel G 1.1.4 Ziele zur Raumordnungspolitik
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1875.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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chen der Gesundheitsförderung und Prävention aktiv und dank der guten Zusammenarbeit mit vielen privaten Partnerorganisati- onen und der Unterstützung durch die eigenverantwortlich handelnde Bevölkerung
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1887.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) vom …………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck 1 Dieses
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1887.03 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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muss als Aufgabe betrachtet werden, bei der bestehende oder neue Mass- nahmen öffentlicher oder privater Akteurinnen und Akteure aufeinander abzustimmen und ko- ordiniert umzusetzen sind. Angesprochen sind grundsätzlich die wichtigsten gleichstellungsre- levanten Lebensbereiche wie staatliche und private Dienstleistungen, Volksschule und Berufs- bildung, Erwerbsleben, Bürgerrecht, Zugang zu Bauten und
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1887.09 - Antrag von Eugen Meienberg, Christina Huber Keiser und Berty Zeiter zur 2. Lesung
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The- men und Anliegen. Die Dienstleistungen der auf dem kantonalen Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Einrichtungen (Berufliche Integration, unabhängige Lebensführung, Bauwesen, Bildung, Pflege und
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1888.2 - Antwort des Regierungsrates
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Verhältnis zum ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung in ebensolchem Masse untervertreten. Die Privatwirtschaft habe – wenn es um so genannte «Expatriats», um hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland um ethni- sche Diversität zu belegen respektive einzufordern. Der hohe Ausländeranteil in der Privatwirtschaft hat mit den internationalen Verflechtungen der Wirtschaft sowie mit dem Arbeitskräftemangel guter, oftmals auch international ausgerichteter Ausbildung ihrerseits eine Anstellung in der Privatwirtschaft bevorzugen. Es ist festzuhalten, dass die vorliegende Interpellation genau genommen zwei un
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1887.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
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Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) vom 26. August 2010 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Zwec
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1892.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bewältigen können. Solche Einsätze haben dem Zweck und den Auf- gaben des Zivilschutzes zu entsprechen. Private Unternehmen dürfen nicht übermässig kon- kurrenziert werden. Sie müssen sich klar von allgemeinen
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1894.1a1 - Beilage A
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Müller + Partner Architekten AG Oberneuhofstrasse 8 6340 Baar Tel 041 761 55 66 Fax 041 761 97 60 mail@mp-architekten.ch MwSt 257 024 2-Titelseite-SoHa.doc Stiftung Maihof ZUG Projekt A Zentrum Sonnha
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1908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sieht auch der neue § 5 einen Steuererlass für Fahrzeuge von behinderten Personen vor. Auf ein Privatfahrzeug angewiesen sind Fahrzeughalterinnen und -halter, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund ihres körperlichen Gebrechens nicht zumutbar ist. Wird dieses Angewiesensein auf ein Privatfahrzeug durch ein ärztliches Zeugnis belegt, besteht ein Anspruch auf Steuerbefreiung. Im Gegensatz zum Prozent des ordentlichen Steuersat- zes (geltender § 14 Abs. 1). Dies ist bereits eine weitgehende Privilegierung gegenüber Fahr- zeugen mit umweltschonendem Verbrennungsmotor. Gegen eine noch weitere Bevorzugung