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1869.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eingegangen und zeigten die intensive Auseinandersetzung von Parteien, Verbänden, Fachstellen und Privaten mit den vier Themenbereichen. 1869.1 - 13229 Seite 3/19 I Kapitel G 1.1.4 Ziele zur Raumordnungspolitik
1875.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
chen der Gesundheitsförderung und Prävention aktiv und dank der guten Zusammenarbeit mit vielen privaten Partnerorganisati- onen und der Unterstützung durch die eigenverantwortlich handelnde Bevölkerung
1887.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) vom …………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck 1 Dieses
1887.03 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
muss als Aufgabe betrachtet werden, bei der bestehende oder neue Mass- nahmen öffentlicher oder privater Akteurinnen und Akteure aufeinander abzustimmen und ko- ordiniert umzusetzen sind. Angesprochen sind grundsätzlich die wichtigsten gleichstellungsre- levanten Lebensbereiche wie staatliche und private Dienstleistungen, Volksschule und Berufs- bildung, Erwerbsleben, Bürgerrecht, Zugang zu Bauten und
1887.09 - Antrag von Eugen Meienberg, Christina Huber Keiser und Berty Zeiter zur 2. Lesung
The- men und Anliegen. Die Dienstleistungen der auf dem kantonalen Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Einrichtungen (Berufliche Integration, unabhängige Lebensführung, Bauwesen, Bildung, Pflege und
1888.2 - Antwort des Regierungsrates
Verhältnis zum ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung in ebensolchem Masse untervertreten. Die Privatwirtschaft habe – wenn es um so genannte «Expatriats», um hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland um ethni- sche Diversität zu belegen respektive einzufordern. Der hohe Ausländeranteil in der Privatwirtschaft hat mit den internationalen Verflechtungen der Wirtschaft sowie mit dem Arbeitskräftemangel guter, oftmals auch international ausgerichteter Ausbildung ihrerseits eine Anstellung in der Privatwirtschaft bevorzugen. Es ist festzuhalten, dass die vorliegende Interpellation genau genommen zwei un
1887.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) vom 26. August 2010 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Zwec
1892.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bewältigen können. Solche Einsätze haben dem Zweck und den Auf- gaben des Zivilschutzes zu entsprechen. Private Unternehmen dürfen nicht übermässig kon- kurrenziert werden. Sie müssen sich klar von allgemeinen
1894.1a1 - Beilage A
Müller + Partner Architekten AG Oberneuhofstrasse 8 6340 Baar Tel 041 761 55 66 Fax 041 761 97 60 mail@mp-architekten.ch MwSt 257 024 2-Titelseite-SoHa.doc Stiftung Maihof ZUG Projekt A Zentrum Sonnha
1908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sieht auch der neue § 5 einen Steuererlass für Fahrzeuge von behinderten Personen vor. Auf ein Privatfahrzeug angewiesen sind Fahrzeughalterinnen und -halter, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund ihres körperlichen Gebrechens nicht zumutbar ist. Wird dieses Angewiesensein auf ein Privatfahrzeug durch ein ärztliches Zeugnis belegt, besteht ein Anspruch auf Steuerbefreiung. Im Gegensatz zum Prozent des ordentlichen Steuersat- zes (geltender § 14 Abs. 1). Dies ist bereits eine weitgehende Privilegierung gegenüber Fahr- zeugen mit umweltschonendem Verbrennungsmotor. Gegen eine noch weitere Bevorzugung

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