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1672.04 - Zusatzbericht und Ergänzungsantrag des Regierungsrates
schulpflichtigen Alter zu entscheiden (§ 34 Abs. 4 SchulG). Dies gilt auch bei Zuweisungen an eine Privatschule (§ 35 Abs. 4). Daraus ergibt sich, dass bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die im
1672.01a - Synopse
Für die Anerkennung von privaten IV- Sonderschulen gelten zusätzlich die Vorausset- zungen des Bundesgesetzes über die Invaliden- versicherung. § 74 Abs. 3 3 Die Anerkennung privater Sonderschulen richtet Rektoren der gemeindlichen Schulen zusammen. § 74 Zulassung 1 Die Errichtung von Privatschulen ist gewährleis- tet. 2 Privatschulen bedürfen der Anerkennung durch die Direktion für Bildung und Kultur, wenn sie g im Sinne von § 36 dieses Gesetzes. 4 Werden Schüler aus sozialfürsorgerischen Gründen einer Privatschule zugewiesen, ….(Rest unverändert). § 44 Kantonale Schuldienste Der Kanton führt folgende Schuldienste:
1773.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kanton Zug weiterhin an Preise für Landwirtschaftsland binden wollte, die im bäuerlichen Umfeld unter Privaten gelten, würde er sich der Vorteile bedienen, die verfassungsgemäss der Landwirt- schaft vorbehalten vorliegenden Kantonsratsbeschlusses, im anderen um die nahe bei einer Enteignung liegende Belastung von privaten Rechten, die im Sinne von Art. 5 Abs. 2 RPG zu entschädigen sind. Kommt es nach einer materiellen
1773.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
beispielsweise in dem er nach Umzonung von der Bauzone in eine Zone des öffentli- chen Interesses die privaten Bauchancen ausschliesst. Der Unterschied ist insofern von Be- lang, als bei materieller Enteignung
1773.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Bauzone, namentlich für Landwirtschaftsland, gilt seit rund 15 Jahren im Verkehr zwischen Kanton und Privaten ein Preis von 20 Franken pro Quadratmeter. Zusätzlich können allfällige Nachteile mit Inkonveni
1801.2a - Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung
mit der Summe der Angaben auf dem separaten Formular für das Liegenschafts- verzeichnis für Privatliegenschaften überein. ƒ Bei 50 Beobachtungen war der Betrag für gewisse Abzüge negativ. ƒ Bei 86 Beobachtungen für ein privates Verkehrsmittel (66.57% der gesamten Fahrkosten) und 34.81% den Abzug für ein Fahrrad (9.44% der gesamten Fahrkosten) (siehe dazu Tabelle 2 in Kapitel 4). Die Abzüge für ein privates Verk Arbeitsort unbeschränkt B21 Fahrkosten für öffentliches Verkehrsmittel unbeschränkt B22 Fahrkosten für privates Verkehrsmittel 65 Rp./km für Autos 40 Rp./km für Motorräder 7Für ausführlichere Informationen verweisen
1802.2 - Antwort des Regierungsrates
en Experten, die einen GEAK ausstellen, und dem Besteller oder der Bestellerin besteht ein privatrechtliches Verhältnis. Wol- len die Kantone dem Energieausweis eine amtliche Verbindlichkeit über das Verkehr ein. Wir setzen es in Zusammenarbeit mit der Zugerland Verkehrsbetriebe AG und mit der Privatwirtschaft um. Dabei braucht es viel Überzeugungsarbeit und Geduld. Ein wichtiger Bestandteil ist die
1703.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
einer Notorganisation mit Pikettdienst arbeiten. Dagegen wurde ins Feld geführt, auch in der Privatwirtschaft müsste Pikettdienst ge- leistet werden. Aus Gleichbehandlungsgründen müssten dann diese Personen Polizei und dem Rettungsdienst gebe es allerdings in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft eine ganze Reihe weiterer Funktionen und Tätigkeiten, welche si- cherheitsrelevant seien und ich sozial begründet Personengruppen be- freit (§ 41 Abs. 1 Feuerschutzgesetz). Auch in der Privatwirtschaft leisten Feuerwehrpflichtige Pikettdienste, um die für das störungsfreie Funktionieren unserer
1706.1 - Motionstext
im Energie- und Klimahaushalt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass auch im Kleinen, in jedem Privathaushalt und in jedem Be- trieb ein Spielraum da ist, um Massnahmen umzusetzen" (Seite 4). Im Weiteren 15'000 und 40'000 Franken. Ohne die Garantie eines regelmässigen Einsatzes im Winter wird kaum eine Privatperson oder ein Betrieb eine solche Anschaffung tätigen. Deshalb ist eine Bewirtschaf- tung für den ganzen Massnahmen können in der Folge medial gut vermarktet werden. Es ist zudem eine gute Ausgangslage, um private Besitzer/innen eben- falls zu diesem Schritt zu motivieren. Ausserdem steht der Grundsatz auch im
1727.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kanton beauftragten privaten Trägerschaften beziehen könnte; die ebenfalls mit Fragen von Familie, Alter, Jugend, Migration etc. befassten gemeindlichen Stellen oder allenfalls private und nicht unterstützte Organisationen, Stiftungen würden nicht einbezogen. Zu berücksichtigen ist weiter, dass insbesondere privatrechtlich organisierte Organisationen, welche zum grössten Teil über lange Jahre gewachsen sind, kaum ohne sei der Kanton Zug beispielsweise der einzige Kanton, der die Aufgabe der Jugendförderung an eine private Trägerschaft dele- giert habe. Zudem sei es wünschenswert, analog dem Kanton Luzern eine begleitende

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