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1848.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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Bevölkerung sicher. Das Zuger Kantonsspital wird von einer Betriebsgesellschaft in Form einer privatrechtlichen Aktien- gesellschaft geführt. Der Kanton hält an der Betriebsgesellschaft die kapital- und Schaffung einer guten Basis beim Zuger Kantonsspital abziele und nicht als Votum zugunsten einer privatrechtlichen Gesellschafts- struktur verstanden werden dürfe. Die Kommissionsmitglieder sprachen sich einhellig n Tarifstruk- turen, die Gleichbehandlung von öffentlichen bzw. öffentlich subventionierten und privaten Spi- tälern sowie durch die liberalisierte Spitalwahl den Tarif- und Konkurrenzdruck stark erhöhen
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1848.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1848.4 Laufnummer 13215 Kantonsratsbeschluss betreffend Erhöhung der Kapitalbeteiligung des Kantons an der Zuger Kantonsspital AG Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 5.
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1850.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Spezialisten und mit Beratungsdienstleistungen für Firmen. Die Beratungsdienstleistungen sollen private Firmen nicht konkurrenzieren. In einer späteren Phase wird das Angebot auf den Themenbereich Energie
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1851.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Industriebauten. Die meist grossen Flachdächer könnten mit aufgeständerten Elementen versehen werden. Private Investitionen wären voraus zu setzen. Nichts hindert die Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Gebäude der Regierungsrat bereits erklärt, dass er den Einbezug von erneuerbaren Energien jeweils prüft. Private werden sich ohne Än- derung des kantonalen Energiegesetzes nicht zum Bau von photovoltaischen Anlagen
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1854.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Konsumentinnen und Konsumenten etabliert, ja richtig ein- gebürgert haben (Ombudsstellen der Privatversicherungen und der Suva, der Krankenkassen, der Banken, in der Reisebranche und der Hotellerie sowie anzugehen, sobald ihre Tätigkeit nicht mehr nur beratend ist, d. h. wenn die Einwilligung der Privatperson vorliegt, die beteiligte Verwaltungsstelle ins Verfahren mit einzubeziehen. In welcher Form – eine positive Umschreibung (Abs. 2 Bst. b) wird die Zuständigkeit auf verwaltungsexter- ne, privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Organisationen und natürliche Personen ausge- dehnt, welche öffentliche
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1854.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 1854.3 Laufnummer 13292 Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 18. November 2009 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen un
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1854.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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insbesondere in Konflikten zwischen diesen und Privaten vermitteln. § 2 Aufgaben Die Ombudsstelle a) erteilt bei akuten und drohenden Konflikten ratsuchenden Privaten sowie Angestellten von Trägern öffentlicher Ratsuchenden an die für ihre Sache ge- eigneten Stellen weiter; b) vermittelt bei Konflikten zwischen Privaten (natürlichen und juristischen Personen) und den Trägern öffentlicher Aufgaben sowie nach Ausschöp- Aus- gabenbefugnisse. 2. Abschnitt Verfahren § 5 Einleitung 1 Die Ombudsstelle wird auf Gesuch von Privaten und Angestellten von Trägern öffentlicher Aufgaben tätig, die daran ein eigenes Interesse haben
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1854.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. August 2010
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insbesondere in Konflikten zwischen diesen und Privaten vermitteln. § 2 Aufgaben Die Ombudsstelle a) erteilt bei akuten und drohenden Konflikten ratsuchenden Privaten sowie Angestellten von Trägern öffentlicher Ratsuchenden an die für ihre Sache ge- eigneten Stellen weiter; b) vermittelt bei Konflikten zwischen Privaten (natürlichen und juristischen Personen) und den Trägern öffentlicher Aufgaben sowie nach Ausschöp- Aus- gabenbefugnisse. 2. Abschnitt Verfahren § 5 Einleitung 1 Die Ombudsstelle wird auf Gesuch von Privaten und Angestellten von Trägern öffentlicher Aufgaben tätig, die daran ein eigenes Interesse haben
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1854.02 - Antrag des Regierungsrates
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insbesondere in Konflikten zwischen diesen und Privaten vermitteln. § 2 Aufgaben Die Ombudsstelle a) erteilt bei akuten und drohenden Konflikten ratsuchenden Privaten sowie Angestellten von Trägern öffentlicher Ratsuchenden an die für ihre Sache ge- eigneten Stellen weiter; b) vermittelt bei Konflikten zwischen Privaten (natürlichen und juristischen Personen) und den Trägern öffentlicher Aufgaben sowie nach Ausschöp- Aus- gabenbefugnisse. 2. Abschnitt Verfahren § 5 Einleitung 1 Die Ombudsstelle wird auf Gesuch von Privaten und Angestellten von Trägern öffentlicher Aufgaben tätig, die daran ein eigenes Interesse haben
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1834.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hingegen von einer Public Private Partnership, einem Zusammengehen von Staat und Wirtschaft aus, bei dem sich die angeschlossenen Betreiberinnen und Betreiber in einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft vereinigen Initiative der Stadt aufgegriffen. Er ist bereit, sich am neuen System zu beteiligen. Die Besitzer privater Parkierungsanlagen wollen das Projekt mittragen. Einzelne ha- ben sich noch eine Bedenkzeit ausbedungen gibt es rund 20 Parkierungsanlagen, einige als offene Parkplätze, die anderen als Parkhäuser von Privaten oder solche von Stadt und Kanton Zug. Sie verteilen sich auf die Gebiete Altstadt, Zentrum rund