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1674.2 - Antwort des Regierungsrates
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im Rahmen von definierten Vorgaben z.B. betreffend Suchtverhalten, Gewaltfreiheit usw. Treten Privatpersonen aller Altersstufen oder auch Institutionen mit dem Begehren an den Kanton, leer stehende Räu 'Neue Räume für Zuger Museen' ein Ausbau der musealen Institutionen in Planung, an der sich sowohl private wie öffentlich-rechtliche Trägerschaften neben Stadt Zug und Kanton Zug beteiligen. Des Weiteren Zwischennutzung vor dem Umbau des Gebäudes könnte dabei ins Auge gefasst werden. 2.2. Ist er bereit, auf Private zuzugehen, die über leer stehenden Raum verfügen und Jugendlichen so temporäre Zwischennutzung zu
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1672.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2010
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der Direktion für Bildung und Kultur über die Zuweisung. 4 Bei ausserkantonalen Schulen und Privatschulen trägt die Wohnsitz- gemeinde des entsprechenden Jugendlichen 50% der Schulgeldkosten. Lehnt 2 Schuldienste: a) Schulpsychologischer Dienst b) – d) unverändert § 74 Abs. 3 3 Für die Anerkennung privater Sonderschulen gilt zusätzlich § 35 dieses Gesetzes. II. Das Gesetz über das Dienstverhältnis und
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1672.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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der Direktion für Bildung und Kultur über die Zuweisung. 4 Bei ausserkantonalen Schulen und Privatschulen trägt die Wohnsitz- gemeinde des entsprechenden Jugendlichen 50% der Schulgeldkosten. Lehnt 2 Schuldienste: a) Schulpsychologischer Dienst b) – d) unverändert § 74 Abs. 3 3 Für die Anerkennung privater Sonderschulen gilt zusätzlich § 35 dieses Gesetzes. II. Das Gesetz über das Dienstverhältnis und
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1674.1 - Interpellationstext
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temporär für eine Zwischennutzung für kulturelle Zwecke zur Verfügung zu stellen? 2. Ist er bereit, auf Private zuzugehen, die über leerstehenden Raum verfügen und Jugendlichen so temporäre Zwischennutzung zu leerstehenden Liegenschaften eine temporäre Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen, bzw. sich bei Privaten dafür einzusetzen, dass dies – mit einem befristeten Gebrauchsleihe- oder Mietvertrag möglich ist
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1725.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verkehrsorganisation); - Kontrolle der Parkordnung auf öffentlichem Grund; - Einsatz Schülerlotsen; - Privatanzeigen im ruhenden Verkehr; - Kontrollen bezüglich Gastgewerbegesetz sowie Alkoholausschank und -verkauf; Mietverhältnisse für die lokalen Poli- zeidienststellen. In Unterägeri ist die Polizeidienststelle privat eingemietet. In Neuheim und Walchwil gibt es keine Polizeidienststellen. Der Kanton kommt für die von Sicherheitsassistentinnen und -assistenten ein. Gegenüber dem eben- falls möglichen Einsatz privater Sicherheitsdienste fällt für diese Lösung positiv ins Gewicht, dass Sicherheitsassistentinnen und
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1724.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Personen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- oder Verkehrsdienst grundsätzlich als richtig, dass die Polizei ihre Leistungen für Veranstaltende von Anlässen und für Private in Rechnung stellt. Um sich ein Bild über den Umfang der von der Polizei im Jahre 2010 in Rechnung dass die Polizei den Ersatz ihrer Kosten in Rechnung zu stellen ha- be, wenn sie Leistungen für private Veranstaltungen erbringe. Auch habe damals schon eine eingehende Auseinandersetzung stattgefunden
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1724.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zusammenhang mit dem Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 8 3.1 Allgemeines 8 3.2 Öffentliche oder private Aufgabe 8 3.3 Kantonale oder gemeindliche Zuständigkeit 8 3.4 Voraussetzungen und Schranken des Zum einen hat sich die neue Ordnung bewährt und zum anderen wird der Kanton nicht mit Kosten für private oder rein lokale Anlässe belastet. Die Erfahrungen mit dem Verursacherprinzip sind durchs Band positiv Polizei ihre Anlassaufgaben sehr eigenständig wahrnahmen, andernorts erbrachten die Feuerwehr und private Sicherheitsdienste entspre- chende Leistungen und in einzelnen Gemeinden leistete die Polizei ohne
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1724.3c - Beilage 3
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ner mutwillig ausgelösten Alarmierung; c) jenen, aus deren privater Sicherheitseinrich- tung sich ein Fehlalarm löst; d) jenen, die für private Anlässe den polizeili- chen Ordnungs-, Sicherheits- oder Verkehrs- Personen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ord- nungs-, Sicherheits- oder Verkehrsdienst
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1724.3b - Beilage 2
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gen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn
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1782.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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genssteuern eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten. Schweizerinnen und Schweizern steht dieses Privileg nur zu, wenn sie vor dem Zuzug in die Schweiz zehn Jahre im Ausland ge- lebt haben, und auch dann