-
1052.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
beigezogenen Fach- leute unterstehen dem Amtsgeheimnis; sie sind insbesondere über betriebli- che und private Angelegenheiten, die ihnen in dieser Eigenschaft zur Kennt- nis gelangen, zur Verschwiegenheit gegenüber
-
1052.2 - Antrag des Regierungsrates
-
beigezogenen Fach- leute unterstehen dem Amtsgeheimnis; sie sind insbesondere über betriebli- che und private Angelegenheiten, die ihnen in dieser Eigenschaft zur Kennt- nis gelangen, zur Verschwiegenheit gegenüber
-
1064.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
und -träger kann als Grund für eine Änderung der geltenden Ordnung ebenfalls nicht genügen. Die private Neuordnung im Hinblick auf ein Mandat liegt in der alleinigen Verantwortung der Betroffenen und ist
-
2212.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
wurden Vorverträge abgeschlossen oder entsprechende Zusicherungen gemacht. Der Bibersee ist ein privates Gewässer und wird mit seinen Umgebungsflächen in ein kantonales Naturschutzgebiet überführt, Der beschattet sein, um übermässigem Algenbewuchs vorzubeugen. Unterhalt Tobelbach und Dürrbach bleiben private Gewässer. Nach kantonalem Recht ist der Unterhalt folgendermassen geregelt: Für den betrieblichen
-
2213.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
von ca. Fr. 10'000.-- pro Jahr zu rechnen. Er wird dem Wasserbau, Konto 3020.3130.50 "Massnahmen private Gewässer" belastet. Seite 10/11 2213.1 - 14227 Politischer Ablauf Ende Februar 2013 Kantonsrat, Bst. e GewG ausserhalb der Bauzone der Kanton zuständig. Die Kosten wasserbaulicher Massnahmen an privaten Gewässern ausserhalb der Bauzone trägt, gestützt auf § 77a GewG, bis zu einem 50-jährlichen Schutzziel
-
2228.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
-
schliessung der Baustellen verstärkt die Kantonsstrasse (mit entsprechenden Einschränku n- gen) und privates Land beansprucht werden. Ebenfalls wurde die F rage klar dahin beantwortet, dass die Doppelspurinsel
-
2258.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
entsprechende Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates steht in Aussicht, und die privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben ihr Einver- ständnis erklärt. Der Kanton Zug will
-
2288.2 - Antwort des Regierungsrates
-
sieht und aus raumplanerischen Gründen einen so lchen Park in der Lorzenebene ablehnt, will er Privatinitiativen für eine Realisierung eines solchen Parks innerhalb des Siedlungsgebiets nicht behindern. Im
-
2288.1 - Interpellationstext
-
„im Kurs“ und ist ein sportlicher Körper teils das „Mass aller Dinge“. Deshalb entstehen immer mehr privat geführte Fit- nessparks und „indoor-Sportangebote“. In Österreich gibt es nun aber seit einiger Zeit
-
2314.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Zeit erhalten bleiben und wei- terhin von speziellen Regelungen profitieren. Eine steuerliche Privilegierung ist aber bei den hohen Emissionswerten dieser Fahrzeuge aufgrund der überholten Motorentechnologie der Ansicht, dass Veteranenfahrzeuge als Kulturgut erhalten bleiben sollen. Eine steuerliche Privilegierung dieser Fahrzeuge mittels eines Steuerrabatts von 50 Prozent ist aber angesichts der hohen Em schiedenen Vereinen werden für den Transport von Vereinsmitgliedern sowohl vereinseigene als auch private oder gewerblich genutzte Kleinbusse der Fahrzeugkategorie B bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht