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1921.1 - Antwort des Regierungsrates
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50'000.-- zu Buche schlagen wird. Die Beiträge werden im Konto 36500 "Beiträge mit Zweckbindung an private Institutionen" unter der Kostenstelle 4000 (GDS) verbucht. 4. Ist der Regierungsrat der Meinung,
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1940.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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laufenden Betrieb höhere Erträge oder private Sponsorgelder zu generieren. Höhere Erträge wären nur in Jahren mit extrem gu- ten Wetterverhältnissen möglich. Privates Sponsoring ist - wenn überhaupt - nur einbrachten. Das Ge- schäft teilt sich auf in Kursfahrten (56 % des Umsatzes), Extrafahrten für Private (32 % des Umsatzes) und Sonderfahrten (Themenschiffe; 12 % des Umsatzes). Finanzsituation der SGZ einbrachten. Das Geschäft teilt sich auf in Kursfahrten (57 % des Umsatzes), Extra- fahrten für Private (31 % des Umsatzes) und Sonderfahrten (Themenschiffe; 12 % des Umsat- zes). Finanzsituation der AeS
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1939.2 - Antwort des Regierungsrates
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sen durchaus üblich. Erfahrungsgemäss reicht eine im Jahr 2010 neu in den Kanton Zug ziehende Privatperson somit frühestens Mitte 2011 erstmals eine Steuererklärung ein. Erst dann, also aufgrund der ersten Herrn Vekselberg selber geschätzte Steuerbetrag von 1 Million Franken jährlich zusammen? Eine Privatperson mit Wohnsitz in der Schweiz zahlt auf ihrem steuerbaren Einkommen typi- scherweise Kantons-, Gemeinde-
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1940.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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oder Anschaffungen von neuen Schiffen separate Kredite vom Kanton und teilweise den Gemeinden sowie privaten Spendern erhältlich zu ma- chen. Dies führte dazu, dass beispielsweise der Kantonsrat in den letzten
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1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
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Eigentum der Gemeinde über. § 32c (neu) Mitbenutzung durch Private 1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die Mitbenutzung und denAus- genehmigt die gemeindlichen Bauvorschriften, Zo- nen- und Bebauungspläne. § 4 3. Private Beratungsstellen Der Regierungsrat kann private Beratungsstellen im Rahmen einer Leis- tungsvereinbarung damit betrauen, 2 Sie können private Leitungen im öffentlichen Abwassernetz im Verfah- ren der Öffentlicherklärung gemäss Gesetz über Strassen und Wege als öf- fentliche Leitungen bezeichnen. 3 Private Eigentümerinnen
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1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
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Eigentum der Gemeinde über. § 32c (neu) Mitbenutzung durch Private 1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die Mitbenutzung und denAus- genehmigt die gemeindlichen Bauvorschriften, Zo- nen- und Bebauungspläne. § 4 3. Private Beratungsstellen Der Regierungsrat kann private Beratungsstellen im Rahmen einer Leis- tungsvereinbarung damit betrauen, 10 2 Sie können private Leitungen im öffentlichen Abwassernetz im Verfah- ren der Öffentlicherklärung gemäss Gesetz über Strassen und Wege als öf- fentliche Leitungen bezeichnen. 3 Private Eigentümerinnen
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1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Eigentum der Gemeinde über. § 32c (neu) Mitbenutzung durch Private 1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die Mitbenutzung und denAus- genehmigt die gemeindlichen Bauvorschriften, Zo- nen- und Bebauungspläne. § 4 3. Private Beratungsstellen Der Regierungsrat kann private Beratungsstellen im Rahmen einer Leis- tungsvereinbarung damit betrauen, 2 Sie können private Leitungen im öffentlichen Abwassernetz im Verfah- ren der Öffentlicherklärung gemäss Gesetz über Strassen und Wege als öf- fentliche Leitungen bezeichnen. 3 Private Eigentümerinnen
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1986.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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könnten, sondern lediglich die finanziell ohnehin gut gestellten Eigentümerinnen und Eigentümer von privatem Wohnraum. − Der Kanton müsse in Zukunft vermehrt auf seine finanziellen Mittel achten und sich auf Antrag auf Nichteintreten gestellt und wie folgt begründet: − Der Kantonsrat habe die Förderung privater Massnahmen zur Verminderung des Energie- bedarfs bei Gebäuden ganz bewusst limitiert. Der Beschluss anscheinend für 250 Franken zu haben ist. Eine solche Anschaffung liegt sowieso im Interesse der Privaten und müsste nicht auch noch staatlich unterstützt werden. Im Übrigen ist es aus Sicht des Kantons
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1984.18 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
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Personen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- oder Verkehrsdienst
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2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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über mehr und qualitativ bessere Informationen als private Inkassounternehmen. Zudem müssten 40% bis 50% Prozent der eingebrachten Erträge den privaten Inkassounternehmen als Erfolgshonorar bezahlt werden Verkleinerung der Steuerdifferenz zwischen ordentlich besteuerten Gesellschaften und so- genannt privilegiert besteuerten Gesellschaften (vor allem gemischte Gesellschaften). Es besteht die ernsthafte Gefahr Gefahr, dass der internationale Druck zur Abschaffung oder Modifi- kation der Bestimmungen für die privilegierten Gesellschaften weiter anhält und sich mögli- cherweise sogar sehr plötzlich massiv verstärkt