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2002.1c - Beilage 3
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Von den Einkünften werden abgezogen: a) die privaten Schuldzinsen im Umfang des nach § 19 und § 20 steuerbaren Vermögensertrages und weiterer a) die privaten Schuldzinsen im Umfang des nach §§ 19, 19bis
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2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Ausschüttungssubstrat von rund CHF 200 Milliarden. Vom gesamten Substrat fallen rund 15 % auf Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz. Der Kanton Zug hat einen von der Finanzdi- rektion geschätzten Anteil
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2002.2 - Antrag des Regierungsrates
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Bundessteuer abziehbar sind. § 30 Bst. a), k) und l) Von den Einkünften werden abgezogen: a) die privaten Schuldzinsen im Umfang des nach §§ 19, 19bis und 20 steuer- baren Vermögensertrages und weiterer
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2037.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einer privaten Finanzierungslösung mit Garantieleistungen unterstützen (Abs. 3). Diese Darlehen sind keine objektbezogenen Staatsbeiträge im herkömmlichen Sinn und des- halb wie Darlehen privater Geldgeber spezialisierte psychiatrische Versorgung insbesondere für Kinder und Jugendli- che in der Clienia Privatklinik Littenheid; – Epilepsieerkrankungen mit der Schweizerischen Epilepsie-Klinik Zürich. Mit den die ausser- halb des Geltungsbereichs des KVG tätig sind. Auf sie findet ausschliesslich das Privatrecht Anwendung. Da nur wenige Ausführungserlasse sich auf das Spitalgesetz abstützen oder auf dieses
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2037.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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Vorlage Nr. 2037.3 Laufnummer 13784 Neuordnung der Spitalplanung und -finanzierung (Änderung des Spitalgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung) Bericht und A
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2037.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Gesundheitsdirektion hat uns wie folgt informiert: «Die Zusatzversicherungen profitieren. Bisher hat die private Zu- satzversicherung bezahlt, wenn jemand aus nichtmedizinischen Gründen ein ausserkantonales Spital leisten die Kantone künftig einen höheren Kostenanteil an die Behandlungen auf der halbpriva- ten und privaten Abteilung subventionierter Spitäler.» Die Stawiko hat sich bei der Beratung insbesondere auf folgende
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2037.4 - Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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Mio. Franken beträgt. 3 Anstelle von Darlehen kann der Kanton die Aufnahme von Fremdkapi- tal bei privaten Geldgebern mit Garantien oder Bürgschaften erleichtern. 4 Darlehen sind zu verzinsen und Garantien
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2037.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Mio. Franken beträgt. 3 Anstelle von Darlehen kann der Kanton die Aufnahme von Fremdkapi- tal bei privaten Geldgebern mit Garantien oder Bürgschaften erleichtern. 4 Darlehen sind angemessen zu verzinsen;
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2037.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
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Mio. Franken beträgt. 3 Anstelle von Darlehen kann der Kanton die Aufnahme von Fremdkapi- tal bei privaten Geldgebern mit Garantien oder Bürgschaften erleichtern. 4 Darlehen sind angemessen zu verzinsen;
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2037.2 - Antrag des Regierungsrates
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Mio. Franken beträgt. 3 Anstelle von Darlehen kann der Kanton die Aufnahme von Fremdkapi- tal bei privaten Geldgebern mit Garantien oder Bürgschaften erleichtern. 4 Darlehen sind zu verzinsen und Garantien