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1936.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Vorlage Nr. 1936.4 Laufnummer 13514 Änderung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beteiligung des Kantons und der Gemeinden an der Erhöhung des Aktienkapi- tals der Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB
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1936.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1936.5 Laufnummer 13551 Änderung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beteiligung des Kantons und der Gemeinden an der Erhöhung des Aktienka- pitals der Zugerland Verkehrsbetriebe AG (ZVB
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1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nalen Schulen und Privatschulen im Kanton Zug Der Kanton Zug ist ein Standort mit sehr guter Versorgung im Bereich internationaler Schulen (nicht gewinnorientiert) und Privatschulen (gewinnorientiert) g internationaler Schulen Bereits heute unterstützt der Kanton Zug internationale und andere Privatschulen mit Jahres- beiträgen. Diese bemessen sich nach der Anzahl von Zuger Schülerinnen und Schüler gestellt, ob sich der Kanton Zug - wie das andere Kantone für ihre internationalen Schulen bzw. ihre Privatschulen auch getan hätten - einen Beitrag an das grosse Bauvorhaben, das erhebliche Kosten von rund 50
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1950.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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wecken könnte. Der Finanzdirektor hat uns aber versichert, dass zum Beispiel eine gewinnorientierte Privatschule keine Finanzierungshilfe des Kantons erhalten würde. Dieses Darlehen ist ein Einzelfall und wird
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1975.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Inkrafttreten des EG USG am 1. Juli 1998 bereits. c) Vorschriften privater Organisationen (§ 6a) Private Normierungsvereine oder private Fachorganisationen (SIA [Schweizerischer Ingenieur- und Architek Fachstelle (§ 2) Seite 3 b) Öffentlichkeitsprinzip von Umweltinformationen (§ 5) Seite 3 c) Vorschriften privater Organisationen (§ 6a) Seite 4 d) Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 7) Seite 4 e) Emissionsbegren zu stellen. Dieser Zugang soll nur dann eingeschränkt werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen der Veröffentlichung entgegenstehen, wie etwa der militärische oder polizeiliche Gehe
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1975.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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zur Diskussion, überwiegen die privaten Interessen die Interessen der Öffentlichkeit an einer uneingeschränkten Einsichtnahme. b) § 6a (neu), Richtlinien und Normen privater Organisationen Kommissionsmitglieder ide 3. Detailberatung a) § 5 Abs. 2 (Umweltinformationen) b) § 6a (neu), Richtlinien und Normen privater Organisationen c) § 9a (neu), Massnahmen im Massnahmenplangebiet d) § 12 Abs. 2 Bst c (Interven etwa stützt sich immer wieder auf die SIA-Normen ab. Es sind je- doch nur Richtlinien und Normen privater Organisationen. Diese sind insofern zu berücksichti- gen, als sie Grundsätze enthalten, welche die
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1975.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 12. Juli 2011
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sind öffentlich, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. § 6a (neu) Richtlinien und Normen privater Organisationen Der Regierungsrat kann Richtlinien und Normen
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1975.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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sind öffentlich, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. § 6a (neu) Richtlinien und Normen privater Organisationen Der Regierungsrat kann Richtlinien und Normen
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1975.2 - Antrag des Regierungsrates
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sind öffentlich, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. § 6a (neu) Richtlinien und Normen privater Organisationen Der Regierungsrat kann Richtlinien und Normen
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1994.2 - Antwort des Regierungsrates
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den kantonal organisiert. Dadurch entfallen aufwändige Schnittstellen zu den Gemeinden oder zu privaten Organisationen. Kurze Dienstwege garantieren optimale und effiziente Abläufe. Die bestehenden engen der übrigen Sozialhilfe, dem Vormundschaftswesen, dem Zivilstands- und Bürgerrechtsinspektorat und privaten Beratungs- stellen sowie der Austausch mit den Sozialdirektionen anderer Kantone würde bei einer