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1947.1 - Interpellationstext
auch die Einsatzstunden sukzessive reduziert werden? Seite 2/2 1947.1 - 13448 4. Die Befugnisse privater Sicherheitskräfte bei Personenkontrollen sind eingeschränkt. Dabei wäre die Personenidentifikation durchsetzen zu können, bedarf es aber polizeilicher Befugnisse. Ist vorgesehen, dass die Polizei die privaten Sicherheitskräfte bei Spielen in der Bossard-Arena unterstützt und dass Daten ausgetauscht werden Polizeikräfte im Stadion an neuralgischen Punkten Präsenz und zeigen ein koordiniertes Auftreten mit dem privaten Sicherheitsdienst mit supervisorischer Funktion. Wie sieht die diesbezügliche Zusammenarbeit in
1946.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. April 2011
Dezember 2005 = 100 Punkte). Die Aus- zahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zen- tralschweizer Kantone
1946.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Dezember 2005 = 100 Punkte). Die Aus- zahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zen- tralschweizer Kantone
1946.05 - Anträge der vorberatenden Kommission
Beiträge dürfen maximal 250’000 Franken pro Jahr betragen und ausgerichtet werden, wenn sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kan- tone
1947.2 - Antwort des Regierungsrates
Anwen- dung zum Erfolg und damit zur Reduktion des Personalaufwands führen. Frage 4: Die Befugnisse privater Sicherheitskräfte bei Personenkontrollen sind eingeschränkt. Dabei wäre die Personenidentifikation sollen. Verantwortung der Veranstalterinnen und Veranstalter Fussball- und Eishockeyspiele sind private Veranstaltungen. Im Kanton Zug wurde per 1. Januar 2008 mit dem Gesetz über die Organisation der gramm für die Jahre 2009-2011 und zielt mit dem Teilprojekt "Zug zeigt Zivilcourage" darauf ab, private Initiativen für die Gewaltprävention zu unterstützen. Es geht beim Projekt jedoch nicht nur um S
1948.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
n handelt, sondern um das Gefährdungspotenzial als Ganzes, welches durch die Versicherungen und Private zu tragen wäre. Auf eine Frage aus der Stawiko, wo im Kanton noch weitere Gefährdungspotenziale bestehen
1970.1 - Interpellationstext
vorkommen. Trotz dieser optimalen Voraussetzungen für einen wettbewerbsfähigen Standort wird dieser privilegierte Kanton mit einem dreistelligen Millionenbetrag aus der NFA subventio- niert. Diese krass fehlgeleitete
1979.2 - Antrag des Obergerichts
Geschäftsordnung des Kantonsgerichts vom 6. September 2010 Das Kantonsgericht des Kantons Zug, gestützt auf § 55 in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspfl
1984.13 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Personen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- oder Verkehrsdienst
1984.12 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
gen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn

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